TU Berlin: Krankenhaus-Vergütung auf dem Prüfstand

Wissenschaftler der TU Berlin untersuchten die Krankenhaus-Vergütung in europäischen Ländern und vergleichen nun in der April-Ausgabe der US-amerikanischen Fachzeitschrift “Health Affairs” erstmalig die euro-päischen Systeme mit dem amerikanischen Vergütungsmodell.

Große Unterschiede in der Klassifizierung von Patientengruppen innerhalb Europas

Warum erhält ein Krankenhaus in Polen für die stationäre Behandlung eines Herzinfarktes rechnerisch rund 400 Euro, aber ein Krankenhaus in Irland für einen vergleichbaren Fall rund 7900 Euro? Obwohl die Vergütungssysteme in Europa auf einem ähnlichen Prinzip beruhen, unterscheiden sie sich beträchtlich. Zusammen mit elf europäischen Partnern hat Prof. Dr. med. Reinhard Busse, Leiter des Fachgebiets Management im Gesundheitswesen an der TU Berlin, einen systematischen Überblick über Unterschiede und Gemeinsamkeiten von zwölf europäischen Krankenhaus-Vergütungssystemen erstellt und die Ergebnisse in einem Buch und einer Vielzahl von Artikeln veröffentlicht.

Grundsätzlich beruht die Krankenhaus-Vergütung in vielen europäischen Staaten auf den sogenannten “Diagnosis Related Groups” (DRGs). Eine DRG beschreibt eine Gruppe von Patienten mit ähnlichen klinischen Merkmalen, die einen ähnlichen Ressourcenaufwand erfordern. Dabei differenzieren die DRGs meistens auch nach dem Schweregrad der Krankheit. Einige Länder, zum Beispiel Deutschland, setzen pro DRG eine Fallpauschale fest, die die Krankenhäuser abrechnen dürfen. Dieses ursprünglich in Amerika entwickelte System zur Klassifizierung von Patientengruppen ist heute Grundlage der Vergütungssysteme der Krankenhäuser in fast allen europäischen Ländern.

Die Anzahl der möglichen DRGs schwankt dabei beträchtlich, von unter 600 verschiedenen DRGs in Polen bis zu rund 4400 in den Niederlanden. “Fast jedes Land hat seine eigenen DRGs. Über die unterschiedlichen Bemessungs- und Informationsgrundlagen dazu gab es bislang wenig bis gar keine Informationen. Die Gründe für die großen innereuropäischen Schwankungen bei der Vergütung waren daher unbekannt”, so Dr. Wilm Quentin, Mitarbeiter von Professor Reinhard Busse.

“In dem Forschungsprojekt EuroDRG, das von Reinhard Busse geleitet und von der EU finanziert wurde, haben wir neben einem allgemeinen Vergleich zehn konkrete Fälle, wie Herzinfarkt oder Schlaganfall, pro Land durchgerechnet und herausgearbeitet, wo sich die Systeme unterscheiden und wo jeweils Optimierungsbedarf besteht”, berichte Quentin. Bei Patienten mit Herzinfarkt wird zum Beispiel in England und Österreich nicht unterschieden, ob die Patienten bestimmte Komplikationen oder Begleiterkrankungen zeigen. Daher erhalten Krankenhäuser für komplizierte Fälle die gleiche Bezahlung wie für weniger komplizierte Fälle. Das gleiche trifft auch für Schlaganfallpatienten zu. Außerdem unterscheiden viele DRG-Systeme, zum Beispiel in Frankreich, Irland und Schweden nicht, ob bei Schlaganfallpatienten versucht wird, das verursachende Blutgerinnsel im Gehirn aufzulösen. Auch die mit diesem Eingriff verbundenen Kosten werden nicht adäquat vergütet. Es ist das erklärte Ziel dieser Forschung, dazu beizutragen, dass im Dialog mit Ärzten und Entscheidungsträgern, Vergütungssysteme in den einzelnen Partnerländern transparenter und gerechter gestaltet werden.

Können die USA von europäischen Systemen der Krankenhaus-Vergütung lernen?

Für die Aprilausgabe der amerikanischen Zeitschrift “Health Affairs” wurde Prof. Dr. med. Reinhard Busse jetzt aufgefordert, die in Europa weiterentwickelten Vergütungssysteme mit dem aktuellen Vergütungssystem in den USA zu vergleichen. “Die europäischen Länder Deutschland, England, Frankreich, die Niederlande und Schweden geben für Krankenhausbehandlungen einen deutlich geringeren Anteil des BIP aus als die USA – bei einem sehr hohen gesundheitlichen Standard”, erklärt Wilm Quentin. “Unser Vergleich zeigt, dass, obwohl die Systeme in den USA und Europa nur bedingt vergleichbar sind, die USA an einigen Stellen von den Erfahrungen der europäischen Systeme profitieren könnten.” Wird in den USA ein Patient entlassen und zwei Tage später mit dem gleichen Krankheitsbild wieder eingeliefert, so kann das Krankenhaus dort erneut eine Fallpauschale abrechnen. In einem vergleichbaren Fall in Deutschland oder England kann das Krankenhaus nur dann eine neue Fallpauschale berechnen, wenn die Entlassung mehrere Wochen zurück liegt. “Ziel ist es, Krankenhäuser anzuhalten, Patienten erst dann zu entlassen, wenn sie wirklich genesen sind”, so Quentin.

Unterschiede finden sich auch bei der Ärztehonorierung. In den europäi-schen Fallpauschalen ist das Arzthonorar inbegriffen. In Amerika dagegen muss der Arzt extra bezahlt werden, was zu unterschiedlichen Rechnungen für die gleiche Leistung führen kann. Außerdem wird in Europa die Menge der zu behandelnden Patienten teilweise gedeckelt, um zu verhindern, dass Krankenhäuser aus finanziellen Gründen immer mehr Patienten behandeln, die nicht unbedingt ins Krankenhaus müssten. “Daher gibt es in den meisten europäischen Systemen – im Gegensatz zu den USA – einen Mechanismus, um einen starken Anstieg der Patientenzahlen zu verhindern”, erläutert Quentin. Zum Beispiel werden in Deutschland zusätzliche Leistungen, die eine bestimmte, für jedes Krankenhaus ausgehandelte, Erlössumme übersteigen, nur zu einem reduzierten Satz vergütet.

“Ganz generell zeigt der Vergleich, dass die Vergütungssysteme in vielen europäischen Staaten breitere, aktuellere und genauere Informationen heranziehen, um Fallpauschalen festzulegen, die dann einen umfassenderen Geltungsbereich haben als in den USA. Dabei berücksichtigen sie auch eher den Schweregrad einer Erkrankung. Im Ergebnis reflektieren die europäischen DRGs daher besser die tatsächlichen Kosten”, summiert Wilm Quentin.

Katharina Jung

Den vollständigen Artikel “Hospital Payment Based On Diagnosis-Related Groups Differs In Europe And Holds Lessons For The United States” aus der April-Ausgabe von “Health Affairs” finden Sie unter: http://content.healthaffairs.org/content/32/4/713.abstract

Weitere Informationen erteilt Ihnen gern: Dr. Wilm Quentin, TU Berlin, Fachgebiet Management im Gesundheitswesen, Tel.: 030 / 314-22627, E-Mail: wilm.quentin@tu-berlin.de

Die TU Berlin versteht sich als international renommierte Universität in der deutschen Hauptstadt, im Zentrum Europas. Eine scharfe Profilbildung, herausragende Leistungen in Forschung und Lehre, die Qualifikation von sehr guten Absolventinnen und Absolventen und eine moderne Verwaltung stehen im Mittelpunkt ihres Agierens. Ihr Streben nach Wissensvermehrung und technologischem Fortschritt orientiert sich an den Prinzipien von Exzellenz und Qualität.

Kontakt
TU Berlin, Stabsstelle Presse, Öffentlichkeitsarbeit und Alumni
Stefanie Terp
Straße des 17. Juni 135
10623 Berlin
030/314-23922
pressestelle@tu-berlin.de
http://www.tu-berlin.de

Pressekontakt:
TU Berlin, Fachgebiet Management im Gesundheitswesen
Dr. Wilm Quentin
Straße des 17. Juni 135
10623 Berlin
030 / 314-22627
wilm.quentin@tu-berlin.de
http://www.pressestelle.tu-berlin.de/menue/service_fuer_journalisten/

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht.


CAPTCHA-Bild
Bild neu laden