Jena, 20. April 2015. In Deutschland leben 1,4 Millionen alleinerziehende Mütter mit Kindern unter 18 Jahren. Die meisten von ihnen arbeiten, zum Teil auch in Vollzeit. Dennoch müssten viele aufstocken, so der Deutsche Schutzverband gegen Diskriminierung e. V. (DSD). Besonders ärgerlich: Durch falsche Bescheide werden die fleißigen Mamas auch noch bestraft.
Alleinerziehend, arbeitend, aufstockend. Die kämpferischen Mamis, die sich ohne Partner ganz in den Dienst ihrer Kinder stellen, nehmen gern Unannehmlichkeiten wie Schichtdienst, Wochenendarbeit oder Nachtarbeit in Kauf. Sie wollen ihren Kindern ein einigermaßen würdiges Leben bieten. Alleinerziehende, die erwerbstätig sind, arbeiten im Schnitt fünf Stunden pro Woche länger, als berufstätige Mütter, die mit einem Partner in einer Wohnung leben.
Das Geld für Alleinerziehende ist knapp, das Armutsrisiko entsprechend hoch.
Rund 40 Prozent müssen ihren Lohn durch SGB II – Leistungen aufstocken. Traurig genug, dennoch schleichen sich auch in die entsprechenden Bescheide der Jobcenter Fehler ein, so dass viele alleinerziehende Mütter weniger Geld bekommen, als ihnen zusteht. Uwe Hoffmann, der ehrenamtliche Geschäftsführer des DSD (www.mehr-hartz4.net): “Sehr oft wird der Unterhalt des getrennt lebenden Partners falsch berechnet, oder Mehrbedarfe bei schulpflichtigen Kindern für Material, Klassenfahrten oder ähnlichem, nicht anerkannt.” Auch was die Größe des Wohnraums betrifft, kommt es immer wieder zu Grundsatzdiskussionen. “Wer denkt, man könne eine 5-jährige mit ihren zwei 13 und 15 Jahre alten Brüder in ein Zimmer stecken, damit die subventionierte Wohnfläche nicht überschritten wird, denkt realitätsfremd”, sagt Hoffmann.
Fehlerhafte Bescheide – zu wenig Geld für die Fleißigen
Fehler in den “Aufstockungsbescheiden” finden sich auch oft, wenn Kinder von Alleinerziehenden länger krank sind. Der DSD-Geschäftsführer: “Wenn die Mama dann Krankengeld beziehen muss, das Jobcenter aber das sonst übliche Gehalt berechnet, geht das ganz schön ins Geld.” Gerade Alleinerziehende, die zu den so genannten “Aufstockern” zählen, sollten deshalb prinzipiell jeden Bescheid prüfen lassen. Sonst laufe man Gefahr, so Uwe Hoffmann, dass sich Alleinerziehende mit Arbeit schlechter stellen, als manch einer ohne. Das gelte auch für die rund 200.000 alleinerziehenden Papis in Deutschland.
Weitere Informationen unter www.gegendiskriminierung.de
Der Deutsche Schutzverband gegen Diskriminierung setzt sich für Menschen ein, die sich durch Behörden oder Unternehmen ungerecht behandelt fühlen, die bei ihrer Berufswahl aus böswilligen Gründen oder Vorurteilen benachteiligt wurden oder die durch den Staat oder seine Entscheidungen ins soziale Abseits gedrängt werden.
Besonders betreut werden Hartz IV-Empfänger, die eine kostenlose Erstberatung ihrer Fälle durch spezialisierte Anwälte erhalten.
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