25. Mai 2022, Montreal, Québec – Troilus Gold Corp. (TSX: TLG) (OTCQB: CHXMF) (Troilus oder das Unternehmen) freut sich bekannt zu geben, dass das Unternehmen die erste Projektbeschreibung für das Projekt Troilus bei der Impact Assessment Agency of Canada (IAAC) auf Bundesebene und die Projektanzeige beim Umwelt- und Klimaministerium von Québec (Ministère de lEnvironnement et de la Lutte contre les Changements Climatiques/MELCC) auf Provinzebene eingereicht hat. Die Einreichung der ersten Projektbeschreibung und der Projektanzeige ist der erste Schritt der Umwelt- und Sozialverträglichkeitsprüfung (USVP), deren Genehmigung sowohl nach kanadischem Recht als auch nach dem Recht der Provinz Québec erforderlich ist, um in einem Bergbauprojekt den Bau und anschließend den Produktionsbetrieb einzuleiten. Bei der USVP werden die ökologischen, sozialen und wirtschaftlichen Auswirkungen eines geplanten Bergbauprojekts bewertet und umfassende Konsultationen mit lokalen Interessengruppen, insbesondere mit den First Nations, durchgeführt.
Justin Reid, der als CEO und Director bei Troilus verantwortlich zeichnet, meint: Der Beginn des Umweltgenehmigungsverfahrens bringt uns einen wesentlichen Schritt weiter in Richtung einer möglichen Wiederaufnahme des Bergbaubetriebs Troilus. Der Fortschritt der Arbeiten an der bevorstehenden Vormachbarkeitsstudie geht Hand in Hand mit der Einreichung der ersten Projektbeschreibung und der Projektanzeige, da wir nun in der Lage sind, mit einem höheren Maß an Detailgenauigkeit und Sicherheit zu definieren, wie das Projekt Troilus in Zukunft aussehen könnte. Nun können wir die jeweiligen Interessengruppen dazu einladen, sich ebenfalls einzubringen, um sicherzustellen, dass ein möglicher künftiger Betrieb die Erwartungen aller Beteiligten aus ökologischer und sozialer Sicht erfüllt. Wir freuen uns, im Zuge des Umweltgenehmigungsverfahrens eng mit unseren Stakeholdern und den Regulierungsbehörden zusammenzuarbeiten.
Jacqueline Leroux, die bei Troilus als Vice President Environment die Umweltagenden verantwortet, fügt hinzu: Auch wenn die Einreichung der Erstanzeige des Projekts und der Projektbeschreibung den ersten offiziellen Schritt im Genehmigungsverfahren darstellt, hat unser Team bereits in den letzten Jahren hinter den Kulissen intensiv an den Vorbereitungen auf dieses Ereignis gearbeitet. Dazu zählen Umweltbasisstudien, welche das physische Umfeld und die Artenvielfalt rund um den Bergbaubetrieb über die unterschiedlichen Jahreszeiten berücksichtigen, Vorgespräche mit den örtlichen Gemeinschaften, um vorrangige Themen zu eruieren sowie der Aufbau wichtiger Arbeitsbeziehungen mit den Regierungsbehörden und den kommunalen Interessengruppen. Da es sich bei Troilus auch um ein stillgelegtes Bergwerk handelt, das von 1996 bis 2010 in Betrieb war, haben wir die einmalige Chance, von den in der Vergangenheit gesammelten Erfahrungen zu profitieren, und mit Blick auf die Zukunft können wir auch die Landeskenntnisse der First Nations in unsere Planung und Gestaltung miteinbeziehen. Damit sind wir in der Lage, künftige Umweltauswirkungen zu minimieren und abzupuffern.
Auf Bundesebene markiert die Einreichung der Erstanzeige des Projekts den Beginn der Planungsphase, in der die IAAC die Öffentlichkeit und die indigene Bevölkerung dazu einlädt, sich zu den Schwerpunkten und Prioritäten der USVP zu äußern und ihren Beitrag zur Planung zu leisten. Die Planungsphase wird voraussichtlich 180 Tage in Anspruch nehmen und in einer Reihe von Leitlinien münden, die Troilus bei der Vorbereitung auf die USVP zu befolgen hat. Auf Provinzebene wird das MELCC die Erstanzeige des Projekts an das Comité d’évaluation des répercussions sur l’environnement et le milieu social (COMEV) weiterleiten, wo die Auswirkungen des Projekts bewertet und Leitlinien für die USVP erstellt werden. Diese sollten innerhalb von 30 Tagen vorliegen. Da eine Genehmigung sowohl auf Bundes- als auch auf Provinzebene erforderlich ist, wird Troilus im Wesentlichen zeitgleich ein duales Bewertungsverfahren durchführen und zwei USVP-Berichte erstellen, um die Anliegen und Prioritäten auf beiden Regierungsebenen entsprechend zu berücksichtigen.
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Abbildung 1 – Die wichtigsten Komponenten und Abfolgen im Genehmigungsverfahren für einen Bergbaubetrieb in Québec
Über Troilus Gold Corp.
Troilus Gold Corp. ist ein in Kanada ansässiges Junior-Bergbauunternehmen, das sich auf den systematischen Ausbau und die Risikominimierung der ehemaligen Gold- und Kupfermine Troilus im Hinblick auf die Errichtung eines Produktionsbetriebs konzentriert. Zwischen 1996 und 2010 wurden aus der Mine Troilus mehr als 2 Millionen Unzen Gold und knapp 70.000 Tonnen Kupfer gefördert. Das Konzessionsgebiet Troilus liegt im führenden Bergbaurevier der kanadischen Provinz Quebec, wo das Unternehmen strategische Liegenschaften auf einer Grundfläche von 1.420 km² im Grünsteingürtel Frôtet-Evans besitzt. Seit dem Erwerb des Projekts im Jahr 2017 konnte durch eine kontinuierlich erfolgreiche Exploration das enorme Größenpotenzial des Goldsystems auf dem Projektgelände mit einem enormen Mineralressourcenwachstum freigelegt werden. Das Unternehmen forciert derzeit seine technischen Studien, nachdem eine im Jahr 2020 erstellte, solide PEA ergeben hat, dass das Projekt Troilus gute Chancen hat, sich zu einem erstklassigen kanadischen Gold- und Kupferproduktionsbetrieb zu entwickeln. Unter der Leitung eines erfahrenen Teams mit einer Erfolgsbilanz in der Minenerschließung ist Troilus auf bestem Weg, sich zu einem Vorzeigeprojekt in Nordamerika zu entwickeln.
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Zu den zukunftsgerichteten Aussagen gehören unter anderem Aussagen über den Zeitrahmen des ESIA-Verfahrens und der Regierungsgenehmigungen; die Vormachbarkeitsstudie; Umweltprüfungen (einschließlich des Zeitpunkts der Umweltverträglichkeitsprüfung) und die Erschließungspläne; die Gelegenheit, den Umfang des Projekts zu erweitern; das Erschließungspotenzial und den Zeitplan des Projekts; die Schätzung der Mineralressourcen; die Realisierung der geschätzten Mineralressourcen; den Zeitplan und den Umfang der geschätzten zukünftigen Exploration; die Kosten zukünftiger Aktivitäten; die Kapital- und Betriebsausgaben; der Erfolg der Explorationsaktivitäten; die erwartete Fähigkeit der Investoren, weiterhin von den niedrigen Entdeckungskosten des Unternehmens, dem technischen Know-how und der Unterstützung durch die lokalen Gemeinden zu profitieren; den Zeitpunkt und den Umfang geschätzter zukünftiger Explorationen; die Fähigkeit des Unternehmens, jetzt oder in der Zukunft vollständige Kohlenstoffneutralität zu erreichen; die anhaltenden Auswirkungen des neuartigen Coronavirus (COVID-19) und die erheblichen Unsicherheiten hinsichtlich der geografischen, sozialen und wirtschaftlichen Auswirkungen auf das Unternehmen. Im Allgemeinen können zukunftsgerichtete Aussagen durch die Verwendung von zukunftsgerichteten Begriffen wie plant, erwartet bzw. erwartet nicht, wird erwartet, budgetiert, vorgesehen, schätzt, prognostiziert, “beabsichtigt”, “setzt fort, nimmt an bzw. nimmt nicht an oder glaubt oder Abwandlungen solcher Wörter und Begriffe oder an Aussagen erkannt werden, wonach bestimmte Handlungen, Ereignisse oder Ergebnisse ergriffen werden, eintreten oder erreicht werden könnte, können, würden, werden oder dürften. Zukunftsgerichtete Aussagen beruhen auf bestimmten Annahmen und anderen wichtigen Tatsachen, die, wenn sie nicht zutreffen, dazu führen können, dass die tatsächlichen Ergebnisse, Leistungen oder Erfolge von Troilus wesentlich von den zukünftigen Ergebnissen, Leistungen oder Erfolgen abweichen, die in solchen Aussagen ausgedrückt oder impliziert werden. Solche Aussagen und Informationen beruhen auf zahlreichen Annahmen bezüglich der gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsstrategien und des Umfelds, in dem Troilus in Zukunft tätig sein wird. Zu den wichtigen Faktoren, die dazu führen können, dass die tatsächlichen Ergebnisse, Leistungen oder Erfolge wesentlich von denen in den zukunftsgerichteten Aussagen abweichen, gehören unter anderem Währungsschwankungen, das globale Wirtschaftsklima, Verwässerung, Aktienkursvolatilität und Wettbewerb. Zukunftsgerichtete Aussagen unterliegen bekannten und unbekannten Risiken, Unsicherheiten und anderen wichtigen Faktoren, die dazu führen können, dass die tatsächlichen Ergebnisse, Aktivitäten, Leistungen oder Erfolge von Troilus wesentlich von denen abweichen, die in solchen zukunftsgerichteten Aussagen zum Ausdruck gebracht oder impliziert werden, einschließlich, aber nicht beschränkt auf: Risiken und Unsicherheiten, die Mineralressourcenschätzungen inhärent sind; die Auswirkungen der COVID 19-Pandemie auf die Aktivitäten des Unternehmens (einschließlich und ohne Einschränkung auf seine Mitarbeiter und Lieferanten) und die Wirtschaft im Allgemeinen; die Auswirkungen der Erholung nach der COVID 19-Pandemie und deren Auswirkungen auf Gold und andere Metalle; dass es keine Gewissheit gibt, dass das Explorationsprogramm oder die Explorationsprogramme des Unternehmens zu einer Erweiterung der Mineralressourcen führt; das hohe Maß an Unsicherheit, die wirtschaftlichen Erstbewertungen oder anderen Bergbau- und Wirtschaftlichkeitsstudien inhärent sind, die in hohem Maße auf verschiedenen Annahmen basieren; Schwankungen des Preises für Gold und anderen Edelmetallen; Wechselkursschwankungen; Schwankungen bei den Material- und Arbeitskosten; Erhalt notwendiger Genehmigungen; allgemeine geschäftliche, wirtschaftliche, wettbewerbsbezogene, politische und soziale Ungewissheiten; zukünftige Preise für Gold und andere Metalle; Unfälle, Arbeitskonflikte und -engpässe; Umwelt- und andere Risiken der Bergbaubranche, einschließlich, jedoch nicht darauf beschränkt, der Risiken und Ungewissheiten, die im technischen Bericht und in anderen kontinuierlichen Offenlegungsdokumenten des Unternehmens erörtert werden, die unter dem Profil des Unternehmens auf www.sedar.com verfügbar sind. Obwohl Troilus versucht hat, wichtige Faktoren aufzuzeigen, die dazu führen können, dass die tatsächlichen Ergebnisse wesentlich von jenen abweichen, die in den zukunftsgerichteten Aussagen enthalten sind, kann es andere Faktoren geben, die dazu führen, dass die Ergebnisse nicht wie erwartet, geschätzt oder beabsichtigt ausfallen. Es kann nicht garantiert werden, dass sich solche Aussagen als zutreffend erweisen, da die tatsächlichen Ergebnisse und zukünftigen Ereignisse wesentlich von den in solchen Aussagen erwarteten abweichen können. Dementsprechend sollten sich die Leser nicht in vorbehaltlos auf zukunftsgerichtete Aussagen verlassen. Troilus verpflichtet sich nicht, zukunftsgerichtete Aussagen zu aktualisieren, außer in Übereinstimmung mit den geltenden Wertpapiergesetzen.
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