Trademark Clearinghouse ermöglicht Teilnahme an der Sunrise Period von allen Neuen Top Level Domains

Trademark Clearinghouse ermöglicht Teilnahme an der Sunrise Period von allen Neuen Top Level Domains Für Markeninhaber wird wegen der Einführung von mehr als 1000 neuen Top Level Domains die Anmeldung im neu geschaffenen Trademark Clearinghouse sinnvoll.

Markeninhaber, die unter keiner der neuen Top Level Domains Namen registrieren lassen wollen, erhalten bei Anmeldung ihrer Marken im Trademark Clearinghouse Informationen per e-mail, wer eine Domain mit dem Markennamen anmelden will und können sich dann gegen diese Domainregistrierungen wehren. Nur das Trademark Clearinghouse kann bei der großen Anzahl der zukünftigen Neuen Top Level Domains einen Überblick für Markeninhaber schaffen.

Bei den bisherigen Einführungen von Top Level Domains wurde die Anmeldung der Marke als Grund für eine bevorzugte Registrierung und die Registrierung der darauf beruhenden Domain in einem Schritt vollzogen. Dies wird diesmal nicht mehr der Fall sein.

Jeder, der eine Domain in der Sunrise Period registrieren will, muß sich beim Trademark Clearing House anmelden. Eine erfolgreiche Anmeldung beim Trademark Clearing House berechtigt dann zur Registrierung unter jeder der wahrscheinlich mehr als 1000 Domains in der jeweiligen “Sunrise Period”.

Ein großer Registrar hat in einer Analyse der “Sunrise Periods” der vergangenen Einführungen festgestellt, daß die Anmeldungen in der “Sunrise Period” eine Fehlerrate von 40-50 % aufwies. Mit Fehlerrate ist dabei falsches Ausfüllen der Unterlagen gemeint, nicht die Ablehnung korrekt ausgefüllter Anträge aufgrund von nicht zulässigen Marken durch die Prüfinstanz.

Die Regeln des Trademark Clearinghouses sind überaus komplex. Beispielsweise werden Marken aus den US-Staaten nicht zugelassen, andere Kennzeichnungsrechte als registrierte Marken können unter Umständen zugelassen werden.

Hans-Peter Oswald von domainregistry.de erklärt: “ICANN Registrar hat große Erfahrung im Umgang mit Marken und den einschlägigen Prüfinstanzen. Unsere Fehlerquote liegt bei den ‘Sunrise Periods’ der Vergangenheit im Promille-Bereich.”

Hilfreich ist es für Secura, daß die Verantwortlichen des Trademark Clearinghouses die gleichen Personen sind, die Secura schon von der Sunrise Period der eu-Domains kennt.

Interessenten können neben der Anmeldung ihrer Marken beim Trademark Clearing House auch gleichzeitig eine kostenfreie, aber verbindliche Vor-Registrierung von gewünschten Neuen Top Level Domains bei Secura vornehmen.

Der Domainmarkt ist durch eine so große Anzahl von Domains sehr unübersichtlich geworden. Secura fertigt für Kunden Analysen darüber an, in welche Domains aufgrund der Produkte, Dienstleistungen und/oder des Firmennamens investieren werden sollte.

Marc Müller
http://www.domainregistry.de/tmc.html
Mehr Informationen über das Trademark Clearinghouse

Secura GmbH
Hans-Peter Oswald
Frohnhofweg 18

5085 Koeln
Deutschland

E-Mail: secura@web.de
Homepage: http://www.domainregistry.de
Telefon: 0221 2571213

Pressekontakt
Secura GmbH
Hans-Peter Oswald
Frohnhofweg 18

5085 Koeln
Deutschland

E-Mail: secura@web.de
Homepage: http://www.domainregistry.de
Telefon: 0221 2571213