Entlastung bei Darlehenstilgung, Zinszahlungen, Versicherungsbeiträgen und Heizkosten
Behringen, 27. Januar 2014) Oft haben Mieter, die in finanziellen Schwierigkeiten stecken, Anspruch auf Wohngeld. Gleiches gilt übrigens auch für Hauseigentümer. Mit dem Unterschied, dass die finanzielle Hilfe vom Staat hier “Lastenzuschuss” heißt. Wichtigste Voraussetzung: Der Hauseigentümer und seine Familie müssen das Heim selbst bewohnen.
Rechtliche Grundlage für beide – das Wohngeld, das oft auch “Mietzuschuss” genannt wird, und den Lastenzuschuss – ist § 1 Wohngeldgesetz (WoGG). Grundsätzlich gilt: “Anspruch auf Lastenzuschuss besteht, sobald ein Hauseigentümer und seine Familie finanziell nicht mehr in der Lage sind, die Wohnkosten zu bestreiten”, erklärt Jürgen Dawo, Gründer von Town & Country Haus, Deutschlands führendem Massivhausanbieter. Lastenzuschussfähig, so der Fachbegriff, sind Kosten, die im Zusammenhang mit dem selbst genutzten Eigenheim anfallen. Die Details:
Mithilfe des Lastenzuschusses kann sich der Staat an den Ausgaben für Zins und Tilgung eines Hypotheken-Darlehens beteiligen. Voraussetzung: Mit dem Kredit wird der Bau, der Kauf oder die Sanierung bzw. Modernisierung eines selbst genutzten Eigenheims finanziert.
Zuschussfähig sind auch die Instandhaltungs- und Instandsetzungskosten, die im Zusammenhang mit einem Eigenheim anfallen.
Auch die finanzielle Belastung einer Hauseigentümer-Familie durch Grundsteuer und sonstige Grundbesitzabgaben kann durch den Lastenzuschuss gemildert werden.
Gleiches gilt für die Eigenheim-typischen Versicherungen, insbesondere die Wohngebäudeversicherung.
Schließlich kann ebenso der finanzielle Druck, der aus den stetig steigenden Heizkosten resultiert, durch den Lastenzuschuss verringert werden.
“Nicht allein wer sein Einfamilienhaus selbst bewohnt, kann vom Lastenzuschuss profitieren”, erklärt Town & Country-Gründer Jürgen Dawo. Als Anspruchsberechtigte infrage kommen auch Häuslebauer, die ihr Eigenheim auf einem Erbbaugrundstück errichtet haben, die Eigentümer von Mehrfamilienhäusern, sofern das Objekt mehr als drei Wohnungen hat, von denen eine selbst bewohnt wird, sowie die Inhaber von Nießbrauchs- und lebenslangen Wohnrechten.
Die Höhe jeder staatlichen Sozialleistung, nichts anderes sind Lastenzuschuss und auch Wohngeld, hängt üblicherweise von einigen unterschiedlichen Kriterien ab. Sobald also ein Hauseigentümer zweifellos den Anspruch auf Lastenzuschuss hat, entscheiden folgende Details darüber, wie viel er und seine Familie erhalten:
die Zahl der Familienmitglieder, die das Haus bewohnen,
das Gesamteinkommen aller im Haushalt lebenden Personen sowie
die Höhe der Belastungen, die im Zusammenhang mit dem selbst genutzten Haus regelmäßig anfallen und zugleich zuschussfähig sind.
Wichtig: Der Lastenzuschuss für Hauseigentümer und das Wohngeld für Mieter werden ausschließlich auf Antrag gewährt. So will es § 22 WoGG. Städte und Gemeinden und oft auch Amts- und Landkreise haben eigene Wohngeldstellen. Dort werden die Anträge geprüft und die Höhe des Lastenzuschusses bzw. des Wohngeldes berechnet. Weitere Infos im Internet unter www.wohngeld.org.
Über Town & Country:
Das im Jahr 1997 in Behringen (Thüringen) gegründete Unternehmen Town & Country Haus ist in Deutschland der Marktführer im lizenzierten Hausbau mit ca. 300 Franchise-Partnern. Über 30 Typenhäuser bilden die Grundlage des Geschäftskonzeptes, die durch ihre Systembauweise preisgünstiges Bauen bei gleichzeitig hoher Qualität ermöglichen.
Für neue Standards in der Baubranche sorgte Town & Country Haus mit der Einführung von drei im Kaufpreis eines Hauses enthaltenen HausBau-Schutzbriefen durch die den Bauherren vor, während und nach dem Bau optimale Sicherheit geboten wird. Seit 2012 bescheinigt der TÜV SÜD die Transparenz und umfassende Sicherheit der Bauwerkverträge des Massivhausanbieters. Mit der Entwicklung von Energiespar- und Solarhäusern trägt das Unternehmen ebenfalls der Kostenexplosion auf den Energiemärkten Rechnung.
Im Geschäftsjahr 2012 verkaufte das Unternehmen 3.187 Häuser und erzielte einen Gruppenumsatz von 523 Millionen Euro. Town & Country ist somit bereits seit 2007 das meistgekaufte Markenhaus Deutschlands. Weitere Informationen: www.HausAusstellung.de
Firmenkontakt:
Sebastian Reif
Town & Country Haus Lizenzgeber GmbH
Hauptstr. 90 E
99820 Hörselberg-Hainich OT Behringen
Tel. 036254-7 5 0
Fax 036254-7 5 140
E-Mail sebastian.reif@towncountry.de
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