Toter bei Regalreparatur

Toter bei Regalreparatur

Toter bei Regalreparatur Ein Lagerregal bricht zusammen und begräbt einen Mitarbeiter unter sich – eine Horrorvorstellung für jedes Unternehmen. Dass diese Gefahr durchaus real ist, bestätigt nun ein Bericht der Berufsgenossenschaft BGHM. Während der Reparatur eines Kragarmregals bei einem Betrieb in Baden-Württemberg hat sich im Mai 2012, wie die Berufsgenossenschaft in ihrem aktuellen Newsletter berichtet, tatsächlich ein solcher Unfall ereignet – mit dramatischen Folgen. Ein Lagerist, der 15 Jahre in diesem Bereich tätig war, kam ums Leben. Der Grund: Nachlässigkeit bei der Ausführung der Regalreparatur. Der Verband für Lagertechnik und Betriebseinrichtungen (L+B) weist vor diesem Hintergrund auf einige Regeln für Reparaturen von Lagerregalen hin.

“Bei der Instandhaltung ist es wichtig, auf Nummer sicher zu gehen, statt Gefahren für Leib und Leben zu riskieren”, betont L+B-Geschäftsführer Dr. Thomas Sowa. “Nur wenn Sorgfalt und akribisches Arbeiten höchste Priorität haben, ist die Sicherheit der Mitarbeiter garantiert.” Der getötete Lagerarbeiter in oben genanntem Fall wollte beschädigte Aussteifungselemente austauschen. Statt das Regal vollständig zu entleeren, machte er lediglich die deformierten Teile zugänglich – eine Last von 20 Tonnen verblieb im Regal. Als er die Schraubverbindung löste, kippte die Konstruktion um. Regalteile und Lagergut quetschten den Lagerarbeiter im Brustbereich so stark ein, dass er sich schwere Verletzungen zuzog und verstarb.

Was sagen die Vorschriften? Regale zählen zu den Arbeitsmitteln, wie sie in der Betriebssicherheitsverordnung aufgeführt sind. Der Verband rät, beschädigte Regalteile nicht zu reparieren, sondern gleich auszutauschen. Dies wird auch in der DIN EN 15635 gefordert. Hier wird beschrieben, wie Regale zu inspizieren sind und ab wann dringender Handlungs- bzw. Reparaturbedarf besteht. Durch das ständige Ein- und Auslagern sind Beschädigungen an Regalkonstruktionen keine Seltenheit.

Reparaturen sollten aufgrund der großen Unfallgefahr ausschließlich von der Herstellerfirma durchgeführt werden. “Die Reparaturverfahren, die derzeit am Markt angeboten werden, sind noch nicht ausreichend auf Sicherheit untersucht und stellen daher ein Risiko dar”, so Dr. Sowa. Auch von Regalreparaturunternehmen ist daher abzuraten. Das Materialprüfungsamt Nordrhein-Westfalen hat die Werbeaussagen und die verfügbaren Gutachten eines Reparaturunternehmen ausführlich untersucht und kommt zum Schluss: Es wurden zu wenige Tests gemacht und die geforderten Sicherheitswerte nach der Reparatur werden nicht eingehalten. Der Tipp des Verbandes lautet daher: Bei festgestellten Beschädigungen am Regal am besten gleich Kontakt mit dem Regalhersteller aufnehmen.

Weitere Informationen zum Verband für Lagertechnik und Betriebseinrichtungen gibt es im Internet unter www.verband-lb.de.

Bildunterschrift:

Tragisches Unglück: Ein Lagerist aus Baden-Württemberg kam im Mai 2012 bei der Arbeit ums Leben. Bei der Reparatur eines Regals brach die Konstruktion zusammen und begrub den erfahrenen Mitarbeiter unter sich. Der Verband für Lagertechnik und Betriebseinrichtungen rät vor diesem Hintergrund: Reparaturen sollten aufgrund der großen Unfallgefahr ausschließlich von der Herstellerfirma durchgeführt werden.

Bild: D. Dierichen/BGHM

Verband für Lagertechnik und Betriebseinrichtungen
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