In der Praxis sind oft die kleinen und mittelständischen Unternehmen von einer Überschuldung oder Zahlungsunfähigkeit betroffen. Werden die finanziellen Probleme und Engpässe nicht gelöst, folgt eine Insolvenz. Dabei ist die Insolvenz der letzte Schritt in der Kette. Mit den richtigen Tipps kann sich die Insolvenz auch in schwere Situationen abwenden lassen.
Aktuelle Zahlen als Grundlage
Der wichtigste Schritt ist, die Gefährdung des eigenen Unternehmens zu vermeiden. Hier gibt es einige Punkte, die sich schnell umsetzen lassen und die jedem Geschäftsführer bekannt sein sollten. Es spielt keine Rolle, welche Größe das Unternehmen hat. Eine umfassende und vor allem wahrheitsgemäße Buchhaltung zeigt eine Insolvenz immer vorher an. Aus diesem Grund sollte die Buchhaltung stets aktuell und vor allem vollständig sein. Viele Unternehmer nutzen die Dauerfristverlängerung und geben ihre Unterlagen erst später an das zuständige Steuerbüro und Finanzamt. Das hat jedoch zur Folge, dass die Zahlen auch mit einer Verzögerung beim Geschäftsführer eintreffen. Hier lässt sich am besten eine drohende Zahlungsunfähigkeit abschätzen. Als Geschäftsführer müssen Sie demnach immer Kenntnis von Ihrem Unternehmenszahlen haben, diese kontrollieren und stets überprüfen.
Sanierung nach Plan
Kommt es doch zu einer Schieflage, muss diese aktiv beseitigt werden. Schwierigkeiten lassen sich nicht ignorieren und sind oftmals auf eine Schwachstelle in der Unternehmensführung zurückzuführen. Manche Gründer überschätzen sich einfach in ihren betriebswirtschaftlichen Fähigkeiten. Eine professionelle Unterstützung kann hier viel bewirken. Zögern Sie nicht vor dem Rat kompetenter Fachleute, die Ihr Unternehmen beurteilen. Erkundigen Sie sich über die aktuelle Lage und schöpfen Sie das Potenzial des Unternehmens vollkommen aus. Mit einem Sanierungsplan lässt sich auch vorher die Insolvenz abwenden. Viele Gläubiger lassen sich auf ein persönliches Angebot oder eine Ratenzahlung ein, wenn sie richtig darauf angesprochen werden.
Bei Fragen wenden Sie sich an die Rechtsanwälte und einem Fachanwalt für Insolvenzrecht in den Büros in Eislingen, Leonberg, Stuttgart und Tübingen unter der Telefonnummer: 0711 / 490 042 14.
Besuchen Sie uns auch auf unserem kostenlosen Insolvenzblog, der mit zahlreichen kostenlosen Tipps gespickt ist: http://www.sg-kanzlei.de/category/insolvenz-blog/
Webseite: http://www.sg-kanzlei.de
Facebook: https://www.facebook.com/kanzlei.schmidt.leonberg
Google+: https://plus.google.com/117729798135151063479
Kanzlei Rüdiger Schmidt – gemeinsam mit meinem Team aus Wirtschaftsprüfern, Steuerberatern, Betriebswirten und Fachanwälten unterstütze ich Sie, wenn Sie in eine finanzielle Schieflage geraten sind. Meine Kanzlei ist Mitglied der “Vereinte Insolvenzverwalter eG”, einem Kompetenznetzwerk regional tätiger Insolvenzverwalter, und arbeitet als Mitglied des “Verband Insolvenzverwalter Deutschlands e.V.” (kurz VID) nach den “Grundsätzen ordnungsgemäßer Insolvenzverwaltung,GOI”. Wir sind seit 2009 nach ISO 9001:2008 zertifiziert und garantieren Ihnen damit jederzeit die hochwertige Qualität und den kundenorientierten Service, den Ihre Ausnahmesituation verlangt. Mein Team und ich stehen an Ihrer Seite.
Kontakt
Kanzlei Schmidt
Rüdiger Schmidt
Seestraße 61/1
71229 Leonberg
07152 / 93954-0
07152 / 93954-45
info@sg-kanzlei.de