Tipps zur Nutzung von personenbezogenen Daten zu Werbezwecken

Schützen Sie Ihre Daten ausreichend sicher? Diese Frage sollten sich alle privatrechtlich organisierten Unternehmen, freiberuflich Tätigen und andere Institutionen, die mit personenbezogenen Daten von

BildIn Zeiten, in denen das Thema Datenschutz immer wichtiger wird, möchten wir Ihnen eine kleine Orientierungshilfe für einen datenschutzgerechten Umgang mit personenbezogenen Daten sein.

Die Grundlage für jede Verwendung personenbezogener Daten sollte Transparenz sein. Zu prüfen ist in jedem Fall, ob eine Rechtsvorschrift oder die Einwilligung der betroffenen Person die Datenverwendung gestattet. Das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) erlaubt die Verwendung personenbezogener Daten insbesondere in dem Umfang, wie es für die Erfüllung von Verträgen mit der betroffenen Person notwendig ist. Eine darüber hinausgehende Datenverwendung kann nach Abwägung der beiderseitigen Interessen zulässig sein.
Die betroffenen Personen sind dabei über den Umgang mit ihren Daten zu informieren.

Speziell das Recht erfasster Personen auf Auskunft über die zu ihrer Person gespeicherten Daten hat eine zentrale Bedeutung. Hierüber müssen alle Sachbearbeiter in einem Unternehmen informiert sein, damit solche Auskunftswünsche zeitnah, sachgerecht und nachvollziehbar erfüllt werden können.

Einhaltung der Vorschriften für die Datenverarbeitung

Werbung bei Verbrauchern ist anerkanntermaßen notwendig, aber nicht mit allen Mitteln und mit allen
Kundendaten erlaubt. Briefwerbung an die Postadressen von Kunden oder zur Neukundenwerbung (auf der Grundlage der im BDSG formulierten Ausnahmetatbestände) ist grundsätzlich zulässig, solange der Adressat dem nicht widersprochen hat. Bei Werbung mittels Telefonanruf oder Fax ist für eine Verwendung der Rufnummer die vorherige ausdrückliche Einwilligung notwendig.

Elektronische Werbung mittels E-Mail oder SMS ist nur in bestehenden Kundenbeziehungen unter Einhaltung bestimmter Regeln auch ohne Einwilligung erlaubt; ansonsten nicht.

Gehen Sie so sparsam wie möglich mit der Erhebung und Verwendung von personenbezogenen Daten um!

Bei einer Auslagerung von EDV-Tätigkeiten mit personenbezogenen Daten an einen Dienstleister (z. B. Rechenzentren oder Werbedienstleister) ist dieser sorgfältig auszuwählen und zu überwachen. Außerdem sind mit dem Dienstleister in einem schriftlichen Vertrag datenschutzrechtliche Rahmenbedingungen festzulegen (10 Vertragspunkte nach § 11 Abs. 2 BDSG).

Gerade im Bereich Auftragsdatenverarbeitung ist der Datenschutz sehr wichtig. Verlassen Sie sich hier nur auf Unternehmen, die nachweisen können, dass sie den Datenschutz ernst nehmen und im Umgang damit geprüft sind. Unter anderem aus diesem Grund unterstellt sich die Firma pro:tagon® einem regelmäßigen Datenschutzaudit.

pro:tagon® gehört zu den führenden IT- Dienstleistern im Dialogmarketing. Mit fast 20 Jahren Erfahrung sind wir für zahlreiche Versender tätig – immer unabhängig, schnell und professionell.

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