Über Versicherungen und deren Verhalten wird in den Medien und der Öffentlichkeit viel diskutiert. Wie bewertet die Bevölkerung die Schadenregulierung der Assekuranz und ihre Versicherungen tatsächlich? Dieser Frage gehen die Generali Versicherungen in ihrer repräsentativen Umfrage Schadenmanagement nach, in der 1.005 Bundesbürger, davon 541 mit einem Schadenfall in den letzten fünf Jahren, befragt worden sind. Das Magazin zur Umfrage sowie weiteres Informationsmaterial wie Pressemitteilungen, einen Audiobeitrag, Grafiken und Bilder finden sich im Internet unter www.generali-schadenumfrage.de
Gleichzeitig geben die Generali Versicherungen Hinweise, woraus ein guter Versicherungsschutz besteht, was im Schadenfall zu beachten ist und wie Schäden vermieden werden können:
Hochwasser:
VOR DER ÜBERSCHWEMMUNG:
– Geladenes Handy und batteriebetriebene Geräte wie Taschenlampe und Radio bereitlegen.
– Wichtige Medikamente und Lebensmittel einpacken.
– Gefährdete Personen alarmieren und evakuieren.
– Elektrische Geräte in gefährdeten Räumen abschalten, wenn möglich in höher gelegene Räume oder andere, nicht gefährdete Orte bringen.
– Wertgegenstände und wichtige Dokumente wie Geburtsurkunde, Krankenversicherungskarte, Kaufverträge oder Versicherungsunterlagen sichern.
– Türen, Fenster und weitere vom Wassereintritt gefährdete Gebäudeöffnungen abdichten.
– Das Auto aus der Gefahrenzone fahren.
– Soweit möglich mobilen Überschwemmungsschutz (Sandsäcke) besorgen und als Schutzwall aufbauen.
WÄHREND DER ÜBERSCHWEMMUNG:
– Die Weisungen der Einsatzkräfte befolgen.
– Durch das Wasser können Erdmassen plötzlich ins Rutschen geraten. Daher auf Risse und Spalten im Erdreich achten. Im Zweifel Experten von Polizei und Rettungskräften informieren.
NACH DER ÜBERSCHWEMMUNG:
– Von einem Fachmann elektrische Geräte und Anlagen prüfen lassen, bevor diese wieder in Betrieb genommen werden.
– Sind Schadstoffe wie Öl oder Farben ausgelaufen, die Feuerwehr verständigen. In der Nähe von Schadstoffen nicht rauchen.
– Die Schäden mit einem Foto dokumentieren und den erreichten Wasserstand markieren.
– Dem Versicherer eine Aufstellung über Verluste und Schäden mit Angabe zur geschätzten Schadenhöhe zukommen lassen.
– Wenn möglich, im Wasser stehende Hausratgegenstande hochstellen, um den Schaden zu begrenzen.
– Weitere Schäden in Abstimmung mit dem Versicherer gering halten. Er berät Sie, wie das Wasser abgepumpt, das Gebäude gereinigt und getrocknet werden kann.
– Lassen Sie Reparaturen nach Rücksprache mit Ihrer Versicherung von Fachfirmen durchführen.
Sturm:
VORBEUGENDE MAßNAHMEN:
– Hausbesitzer sollten niemals die Gefahren unterschätzen, die bei einem Sturm von ihrem Haus ausgehen. So können Schornsteine, Fallrohre oder Dachziegel heruntergerissen werden und jemanden verletzen. Außerdem verliert ein beschädigtes Dach nicht nur seine Schutzwirkung gegen Nässe und Kälte, es bietet auch mehr Angriffspunkte für Stürme.
– Sie müssen dafür sorgen, dass sich Ihr Haus immer in einem ordnungsgemäßen Zustand befindet. Mängel oder Schäden sind unverzüglich zu beseitigen. Prüfen Sie Ihr Dach daher regelmäßig auf:
– fehlende oder beschädigte Dachziegel, -platten und Verankerungen
– beschädigte oder abgerissene Teile sowie Risse in der Dachhaut
– unregelmäßige Kiesschüttung bei Flachdächern
– abgerissene oder verbogene Dachrinnen und Regenfallrohre, lose Schneefanggitter
– schadhaften Dachüberstand
– Risse an Schornsteinköpfen, -abdeckungen und -einfassungen
– schadhafte Befestigung der Antennenanlagen und aus der Verankerung gerissene Blitzableiter
– instabile Befestigungen von Solarmodulen
DER ERNSTFALL:
– Zieht ein Sturm auf, sollten Sie alle Dachfenster, Fenster, Türen sowie Luken und Fensterläden schließen, Markisen aufrollen.
– Gartenmöbel und andere Gegenstände außerhalb des Gebäudes sichern.
– Autos weg von Bäumen fahren, am besten in eine Garage.
– Sich selbst in Sicherheit bringen und warten, bis das Unwetter vorbei ist.
NACH DEM STURM:
– Überprüfen Sie das Dach und die übrigen Gebäudebestandteile auf Schäden, die der Sturm verursacht haben könnte.
– Halten Sie den Schaden so gering wie möglich und informieren Sie umgehend Ihre Versicherung (weitere Tipps siehe “Hagel”).
Frost:
Wasserrohre, die bei Frostwetter platzen, richten große Schäden an. Im Jahr 2012 waren es zum Beispiel 1,5 Millionen beschädigte Leitungen, für die deutsche Versicherungen über 2,7 Milliarden Euro an ihre Kunden zahlten. Als Hausbesitzer oder Mieter können Sie sich viel Ärger ersparen, wenn Sie folgende Tipps berücksichtigen:
– Räume im Gebäude immer ausreichend beheizen und das Heizkörperventil nie vollständig zudrehen. Das gilt auch für wenig genutzte Räume wie Keller, Vorrats- oder Abstellkammern, Gästezimmer und Gäste-WCs.
– Die mit einem Frostschutzeichen gekennzeichnete Frostschutzstellung am Ventil schafft nur bedingt Sicherheit. Der sogenannte Frostwächter sorgt lediglich dafür, dass der Heizkörper nicht einfriert. Etwas weiter entfernte Rohre werden nicht geschützt.
– Auch unter dem Aspekt Heizkosten ist eine konstante Raumtemperatur meistens günstiger als häufiges Auf- und Abdrehen der Heizungsanlage.
– Vor dem ersten Frost wasserführende Leitungen im Außenbereich entleeren und die Zuleitungen schließen.
VERHALTEN BEI FROSTSCHÄDEN:
– Informieren Sie umgehend Ihre Versicherung (weitere Tipps siehe “Hagel”).
– Stellen Sie die Wasserversorgung der betroffenen Leitungen ab.
– Lassen Sie die Leitung erst nach Weisung des Versicherers von einem fachkundigen Installateur vorsichtig auftauen und leiten Sie bei Bedarf eine Leckortung ein.
Hagel:
VORBEUGENDE MAßNAHMEN:
– Für Oberlichter am besten hagelresistentes Glas- oder Kunststoffmaterial verwenden. Auch Solaranlagen können auf diese Weise geschützt werden.
– Bei Dach- und Terrassenabläufen Verschmutzungen sowie Verstopfungen regelmäßig beseitigen, außerhalb des Gebäudes Einlaufschächte freihalten.
– Bei Anzug des Unwetters Auto in die Garage stellen oder mit einer Hagelschutzplane sichern.
– Markisen und Rolläden einziehen. Zwar können auch Fensterscheiben zu Bruch gehen, heutiges Fensterglas hält Hagelschlag jedoch generell besser stand.
– Alle Fenster, Türen und Tore schließen.
– Gegenstände aus dem Garten, die durch Hagel beschädigt werden können, in Sicherheit bringen.
VERHALTEN BEI HAGELSCHÄDEN:
– Zuerst die Versicherung telefonisch über den Schaden informieren.
– Nicht gleich mit Aufräumarbeiten beginnen, sondern zunächst das Ausmaß des Schadens auf Fotos festhalten. Das weitere Vorgehen mit der Versicherung absprechen.
– Eine Schadenaufstellung anfertigen, in der alle beschädigten Gegenstände aufgelistet sind. Vorhandene Anschaffungsbelege hinzufügen oder alternativ den ungefähren Zeitpunkt des Kaufs sowie den Neupreis notieren.
– Für die endgültige Reparatur einen Kostenvoranschlag einholen und der Versicherung vorlegen.
– Beschädigte Gegenstände erst einmal zum Schadennachweis aufbewahren.
– Als Versicherungsnehmer haben Sie grundsätzlich eine Schadenminderungspflicht. Das heißt, Sie müssen den entstandenen Schaden so gering wie möglich halten. Dazu gehört zum Beispiel das Abkleben von Fenstern, damit kein Regenwasser mehr eindringt. Wurden Teile des Dachs zerstört, sind Sie verpflichtet, dieses gegen Regen abzudichten. Beauftragen Sie dafür nach Absprache mit Ihrer Versicherung einen Fachmann.
Die Generali Versicherungen, München (www.generali.de), sind mit Beitragseinnahmen von 6,1 Milliarden Euro und 6 Millionen Kunden Deutschlands fünftgrößter Erstversicherer. Durch seinen Multikanalvertrieb bietet das Unternehmen bedarfsorientierte Angebote gleichermaßen für Privat- und Firmenkunden. Es verwaltet Kapitalanlagen in Höhe von über 41 Milliarden Euro und ist ein Unternehmen der Generali Deutschland Gruppe.
Kontakt
Generali Versicherungen
Christian Krause
Adenauerring 7
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089/5121-2283
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