Tipps für frischgebackene Hundeeltern – Verbraucherinformation der ERGO Group

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Auf den Hund gekommen

Tipps für frischgebackene Hundeeltern - Verbraucherinformation der ERGO Group

Ein Vierbeiner ist nicht nur süß und zum Kuscheln, sondern bedeutet auch viel Verantwortung. (Bildquelle: ERGO Group)

Mehr als 10 Millionen Deutsche haben 2019 einen oder mehrere Hunde als Haustier gehabt – Tendenz für 2020 stark steigend. Hunde zählen damit zu den beliebtesten Haustieren in Deutschland. Aber ein Vierbeiner ist nicht nur süß und zum Kuscheln, sondern bedeutet auch viel Verantwortung. Worauf frischgebackene Herrchen und Frauchen achten müssen, weiß Peter Schnitzler, Versicherungsexperte von ERGO. Michaela Rassat, Juristin der ERGO Rechtsschutz Leistungs-GmbH, erläutert den aktuellen Plan zur Gassipflicht.

Das Zuhause vorbereiten

Egal ob ein Welpe vom Züchter oder ein Hund aus dem Tierheim: Bevor das neue Familienmitglied einzieht, ist eine Erstausstattung nötig: Napf, Hundekörbchen, Leine und Spielzeug. Die frischgebackenen Hundeeltern sollten ihr Zuhause außerdem auf Gefahrenquellen hin inspizieren: Medikamente, Reinigungsmittel, giftige Pflanzen, Lebensmittel und Plastiktüten sollten für den Hund unzugänglich, Stromkabel und Stromquellen gesichert sein. Insbesondere bei Welpen gilt: Teppiche wegräumen, bis die Tiere stubenrein sind. “Besonders wertvolle Möbel oder teure Stehlampen am besten auch vor dem Spieltrieb und den scharfen Zähnen des neuen Mitbewohners in Sicherheit bringen”, rät Peter Schnitzler. Wer einen Garten hat, sollte auch hier Gefahrenquellen entfernen oder wegschließen, zum Beispiel Dünger oder giftige Pflanzen.

Ein Muss: Hundehalter-Haftpflichtversicherung

Vor allem Welpen toben viel und sind noch tollpatschig – nicht selten geht dabei etwas zu Bruch. Und selbst wenn Hundebesitzer ihrem Vierbeiner oft nicht lange böse sein können, müssen sie für den Schaden, den er anrichtet, haften. Umso wichtiger ist es, dass sie eine Hundehalter-Haftpflichtversicherung abschließen. “Sie springt ein, wenn Vierbeiner Sach- oder Personenschäden an Dritten verursachen”, erläutert Peter Schnitzler. Egal, ob der Hund die teure Handtasche der Arbeitskollegin zerkaut, beim Hochspringen ein Loch im Hemd eines Freundes hinterlässt oder einen Radfahrer zu Fall bringt: Die Hundehalter-Haftpflichtversicherung kümmert sich um den entstandenen Schaden.

Welche Betreuungsmöglichkeiten gibt es?

Hund, Beruf und Familie unter einen Hut zu bringen, kann schwierig sein. Betreuungsangebote für Kurzurlaube, Geschäftstermine oder Krankenhausaufenthalte gibt es zwar viele. Um das passende Angebot zu finden, sollten sich Herrchen und Frauchen aber frühzeitig mit dem Thema beschäftigen. “Wichtig ist auch zu wissen, wie der Hund bei der jeweiligen Betreuung versichert ist”, so der ERGO Experte. Neben den klassischen Hundepensionen oder -hotels, die meist für längere Aufenthalte geeignet sind, gibt es mittlerweile auch sogenannte Hundetagesstätten. Sie bieten überwiegend Tagesbetreuung an. Der Vorteil gegenüber privaten Dogsittern: Die Hunde sind hier mit ihren Artgenossen zusammen. Doch nicht für alle Hunde ist das die beste Lösung. Wer eine Einzelbetreuung oder eine kleine Hundegruppe sucht, ist bei Privatpersonen besser aufgehoben. Manche Hundesitter bieten zum Beispiel auch stundenweises Gassigehen an. Wichtig ist es, bei der Entscheidung die individuellen Bedürfnisse des eigenen Vierbeiners zu kennen und zu berücksichtigen.

Gassipflicht?

Hunde brauchen viel Auslauf. Aktuell gibt es zwar keine Gassipflicht in Deutschland – doch das soll sich ändern. Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft plant eine neue Regelung für Hundehalter. “Demnach sollen Hundehalter zukünftig dazu verpflichtet sein, ihrem Vierbeiner mindestens zweimal täglich für insgesamt mindestens eine Stunde Auslauf zu ermöglichen – im Freien und außerhalb eines Zwingers”, erläutert Michaela Rassat. Außerdem müssen Hundehalter oder Betreuungspersonen sich mehrmals am Tag mit dem Hund beschäftigen – dieser darf also nicht den ganzen Tag alleine bleiben. Auch die sogenannte Anbindehaltung, also das grundsätzliche Halten an einer Kette oder Leine, soll verboten werden. Erlaubt bleiben soll unter strengen Voraussetzungen das Anbinden während einer Arbeitstätigkeit, für die der Hund ausgebildet ist, in Anwesenheit einer Betreuungsperson. “Die Verkündung der Verordnung ist für die ersten Monate des kommenden Jahres geplant”, so die Juristin. Bis dahin kann es noch zu Änderungen kommen.
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