Thema Erbrecht: Gebührenfreiheit bei Zweijahresfrist zur Grundbuchberichtigung

Thema Erbrecht: Gebührenfreiheit bei Zweijahresfrist zur Grundbuchberichtigung

Rechtsanwalt Thomas van Eimern (Kanzlei Prof. Dr. Thieler – Prof. Dr. Böh – Thieler RA GmbH) erläutert eine Gerichtsentscheidung zur Gebührenfreiheit bei Zweijahresfrist zur Grundbuchberichtigung.

BildDas OLG Karlsruhe hat in seinem Beschluss vom 22.12.2023 – 19 W 95/22 (Wx) – entschieden, dass die Zweijahresfrist, innerhalb der Antragsteller nach einem Erbfall die Berichtigung des Grundbuchs gebührenfrei (!) beantragen kann, sich nicht verlängert, wenn den Antragsteller an der Versäumung kein Verschulden trifft. Was war passiert? Die Erblasserin war am 04.08.2018 verstorben; zum Nachlass gehörte Grundbesitz; ein Erbschein wurde erst am 02.12.2020 erlassen. Jetzt erst stellte der Erbe Antrag auf Berichtigung. Das Grundbuchamt legte die Kostenrechnung; das OLG Karlsruhe wies die Beschwerde des Antragstellers ab. Mit dieser Auffassung folgte das OLG der in Rechtsprechung und Literatur einhellig vertretenen Auffassung.

Also: Beim Berichtigungsantrag an den Ablauf der zweijährigen Frist denken, sonst kostet es Geld!

Dieser Beitrag wurde von Herrn Rechtsanwalt Thomas van Eimern von der Rechtsanwaltskanzlei Prof. Dr. Thieler – Prof. Dr. Böh – Thieler Rechtsanwaltsgesellschaft mbH verfasst. Herr Rechtsanwalt Thomas van Eimern ist seit Jahren Fachanwalt für Erbrecht und darüber Fachanwalt für Arbeitsrecht. In seinem Tätigkeitsfeld als Fachanwalt für Erbrecht der deutschlandweit tätigen Rechtsanwaltskanzlei Prof. Dr. Thieler – Prof. Dr. Böh – Thieler Rechtsanwaltsgesellschaft mbH berät und vertritt Herr Rechtsanwalt van Eimern unsere Mandanten in allen außergerichtlichen als auch in allen gerichtlichen Erbrechtsverfahren.

Der Beitrag stellt keine anwaltliche Beratung dar und dient lediglich den Zwecken der Informationsmitteilung.

Sollten Sie Fragen haben, so wenden Sie sich bitte an Rechtsanwalt Thomas van Eimern von der Rechtsanwaltskanzlei Prof. Dr. Thieler – Prof. Dr. Böh – Thieler Rechtsanwaltsgesellschaft mbH.

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Die Rechtsanwaltskanzlei Prof. Dr. Thieler – Prof. Dr. Böh – Thieler Rechtsanwaltsgesellschaft mbH mit Sitz in Gräfelfing bei München ist eine deutschlandweit tätige Kanzlei in dritter Generation mit den Tätigkeitsschwerpunkten: Erbrecht, Immobilienrecht, Schenkungsrecht, Steuerrecht, Familienrecht, Betreuungsrecht, Stiftungsrecht, Arbeitsrecht, internationales Erbrecht und amerikanisches Kapitalanlagerecht mit dem Schwerpunkt Aktienrecht und Anlegerschutz. Die Kanzlei wurde vor über 70 Jahren durch Rechtsanwalt Heinz Thieler gegründet, von seinen Söhnen den Rechtsanwälten Rainer Thieler und Prof. Dr. Volker Thieler fortgeführt und wird nun von Rechtsanwalt Oliver Thieler, LL.M. geleitet. Mit Eintritt von Rechtsanwalt Prof. Dr. Wolfgang Böh, der Fachanwalt für Erbrecht und Steuerrecht ist, wurde das Erbrecht in Kombination mit steuerlichen Aspekten ebenfalls zu einem Tätigkeitsschwerpunkt der Kanzlei. Das Referat Erbrecht wurde durch den Eintritt von Rechtsanwalt Thomas van Eimern, Fachanwalt für Erbrecht und Arbeitsrecht, verstärkt. Frau Rechtsanwältin Susanne Kilisch hat sich auf den Tätigkeitsschwerpunkt Betreuungsrecht und hier insbesondere auf Vorsorgevollmachten, Patientenverfügung spezialisiert. Mit Eintritt von Herrn Rechtsanwalt Christoph Wolters, Fachanwalt für Familienrecht, wurde das Leistungsspektrum der Kanzlei auf das Rechtsgebiet Familienrecht erweitert. Unsere rechtliche Tätigkeit ist auf Rechtsbereiche beschränkt, in denen wir spezialisiert und besonders qualifiziert sind. Wir sind rechtlich für Privatpersonen, Unternehmenskunden, gemeinnützige Organisationen und staatliche Hoheitsträger tätig. Unser Schwerpunkt bildet die deutschlandweite Beratung und Vertretung von Privatpersonen.

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