Rechtsanwalt Thomas van Eimern von der Rechtsanwaltskanzlei Prof. Dr. Thieler – Prof. Dr. Böh – Thieler RA GmbH erklärt wie Arbeitgeber Streit bei Sonderzahlungen oder deren Rückzahlung vermeiden.
Gegenstand von Gerichtsprozessen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer sind häufig Streitigkeiten wegen Rückzahlung von Sonderzahlungen, z.B. Weihnachtsgeld.
Das muss nicht sein, wenn einerseits der Zweck solcher Zahlungen – künftige Betriebstreue oder Gegenleistung für bereits in der Vergangenheit erbrachte Arbeitsleistungen – den der Arbeitgeber verfolgt, im Arbeitsvertrag hinreichend angegeben und anderseits eine zulässige Stichtags -oder Rückzahlungsklausel im Arbeitsvertrag vereinbart wäre.
Im Grundsatz gilt folgendes:
Soll die Zahlung in der Vergangenheit bereits geleistete Arbeit abgelten, darf der Arbeitgeber die Auszahlung nicht an den Bestand des Arbeitsverhältnisses knüpfen, d.h. er ist verpflichtet, die Zahlung zu leisten, auch wenn das Arbeitsverhältnis endet.
Dient dagegen die Zahlung künftiger Betriebstreue, muss der Arbeitgeber Sonderzahlungen bis zu einer Höhe von EUR 100,00 stets auszahlen, bei solchen bis zu einem Monatsgehalt darf der Arbeitgeber die Auszahlung von einem Verbleib des Arbeitnehmers bis zum 31.03. des Folgejahres, bei solchen bis zu zwei Monatsgehältern bis zum 30.06. des Folgejahres abhängig machen. Verbleiben Zweifel, bitte immer einen “Profi”, z.B. Fachanwalt für Arbeitsrecht, fragen, zumal bei vertraglichen Bezugnahmen auf Tarifverträge andere Grundsätze gelten.
Dieser Beitrag wurde von Herrn Rechtsanwalt Thomas van Eimern von der Rechtsanwaltskanzlei Prof. Dr. Thieler – Prof. Dr. Böh – Thieler Rechtsanwaltsgesellschaft mbH verfasst. Herr Rechtsanwalt Thomas van Eimern ist seit Jahren Fachanwalt für Arbeitsrecht und darüber Fachanwalt für Erbrecht. In seinem Tätigkeitsfeld als Fachanwalt für Arbeitsrecht der deutschlandweit tätigen Rechtsanwaltskanzlei Prof. Dr. Thieler – Prof. Dr. Böh – Thieler Rechtsanwaltsgesellschaft mbH berät und vertritt Herr Rechtsanwalt van Eimern sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer in sämtlichen klassischen arbeitsrechtlichen Angelegenheiten, wie Kündigungen, Aufhebungsverträge, Arbeitszeit- und Vergütungsfragen, Direktions- oder Weisungsrecht des Arbeitgebers, Home-Office, Sonderzahlungen, Teilzeit- und Befristungsrecht, Urlaubsansprüche/-recht sowie Arbeitsvertragsgestaltung.
Der Beitrag stellt keine anwaltliche Beratung dar und dient lediglich den Zwecken der Informationsmitteilung.
Sollten Sie Fragen haben, so wenden Sie sich bitte an Rechtsanwalt Thomas van Eimern von der Rechtsanwaltskanzlei Prof. Dr. Thieler – Prof. Dr. Böh – Thieler Rechtsanwaltsgesellschaft mbH.
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Die Rechtsanwaltskanzlei Prof. Dr. Thieler – Prof. Dr. Böh – Thieler Rechtsanwaltsgesellschaft mbH mit Sitz in Gräfelfing bei München ist eine deutschlandweit tätige Kanzlei in dritter Generation mit den Tätigkeitsschwerpunkten: Erbrecht, Immobilienrecht, Schenkungsrecht, Steuerrecht, Familienrecht, Betreuungsrecht, Stiftungsrecht, Arbeitsrecht, internationales Erbrecht und amerikanisches Kapitalanlagerecht mit dem Schwerpunkt Aktienrecht und Anlegerschutz. Die Kanzlei wurde vor über 70 Jahren durch Rechtsanwalt Heinz Thieler gegründet, von seinen Söhnen den Rechtsanwälten Rainer Thieler und Prof. Dr. Volker Thieler fortgeführt und wird nun von Rechtsanwalt Oliver Thieler, LL.M. geleitet. Mit Eintritt von Rechtsanwalt Prof. Dr. Wolfgang Böh, der Fachanwalt für Erbrecht und Steuerrecht ist, wurde das Erbrecht in Kombination mit steuerlichen Aspekten ebenfalls zu einem Tätigkeitsschwerpunkt der Kanzlei. Das Referat Erbrecht wurde durch den Eintritt von Rechtsanwalt Thomas van Eimern, Fachanwalt für Erbrecht und Arbeitsrecht, verstärkt. Frau Rechtsanwältin Susanne Kilisch hat sich auf den Tätigkeitsschwerpunkt Betreuungsrecht und hier insbesondere auf Vorsorgevollmachten, Patientenverfügung spezialisiert. Mit Eintritt von Herrn Rechtsanwalt Christoph Wolters, Fachanwalt für Familienrecht, wurde das Leistungsspektrum der Kanzlei auf das Rechtsgebiet Familienrecht erweitert. Unsere rechtliche Tätigkeit ist auf Rechtsbereiche beschränkt, in denen wir spezialisiert und besonders qualifiziert sind. Wir sind rechtlich für Privatpersonen, Unternehmenskunden, gemeinnützige Organisationen und staatliche Hoheitsträger tätig. Unser Schwerpunkt bildet die deutschlandweite Beratung und Vertretung von Privatpersonen.
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