Swissurance (Schweiz) GmbH – Unabhängiger Dienstleister

Die Swissurance (Schweiz) GmbH ist als unabhängiger Dienstleister in Zusammenarbeit mit Anwaltskanzleien und verschiedenen Dienstleistern, wie Vorfinanzierern oder Gutachtern, im Bereich der Rückabwicklung von unrentablen Kapitalmarktprodukten tätig.

Die Swissurance (Schweiz) GmbH ist weder als Kapitalanlagengesellschaft, noch als Anlageberater tätig und gibt diesbezüglich auch keinerlei Empfehlung oder Beratung ab. Weder verwalten, noch investieren wir Kundengelder.

Was wir besonders gut können?

Wir holen mehr aus Ihrer Lebens- und Rentenversicherung heraus!

https://swissurance.eu/

Wir als Servicepool arbeiten für Sie, wenn Sie Verträge in Deutschland abgeschlossen haben. Unser Netzwerk besteht aus professionellen Partnern und ist in diesem Bereich seit über 30 Jahren erfolgreich tätig und bietet Ihnen eine einzigartige Expertise, um für Sie die maximale Auszahlung zu erreichen.

Wir als Servicepool unterstützen Sie dabei, sich von unrentablen Lebens- und Rentenversicherungsverträgen zu trennen und begleiten Sie bei allen wichtigen Schritten einer erfolgreichen Rückabwicklung, bis der Vorgang abgeschlossen ist.

Der Swissurance (Schweiz) GmbH als Servicepool ist ein einzigartiger Dienstleister im deutschsprachigen Raum, der Besitzern von unrentablen Renten- und Lebensversicherungsverträgen die Möglichkeit gibt, diese zu optimalen Konditionen und mit dem geringsten Aufwand rückabzuwickeln. Wir haben vor einigen Jahren ein einzigartiges Konzept entwickelt, dass dem Versicherten ermöglicht, innerhalb von 4 Wochen die Erstauszahlung zu kapitalisieren, Steuervorteile zu regenerieren und eine ordentliche Nacharbeit der Mehrerlöse durch die an das Konzept angeschlossenen, spezialisierten Dienstleister, z.B. Anwaltskanzlei, zu realisieren. Wir erstellen eine vorläufige finanzmathematische Erfolgsberechnung auf der Basis der vorliegenden Unterlagen und Informationen einer Lebens-, Rentenversicherung zur Vorlage der rechtlichen Prüfung bei einer spezialisierten Anwaltskanzlei in Zusammenarbeit mit einer Gutachtergesellschaft. Reale Ergebnisse von durch die Swissurance (Schweiz) GmbH bearbeiteten Verträge sehen Sie auf der Website.

Was macht die Swissurance (Schweiz) GmbH als Servicepool nicht?

Die Swissurance (Schweiz) GmbH bietet keine eigene Rechtsberatung, Steuerberatung oder Kundenberatung an. Die Swissurance (Schweiz) GmbH ist weder als Kapitalanlagengesellschaft, noch als Anlageberater tätig und gibt diesbezüglich auch keinerlei Empfehlungen. Weder verwaltet, noch investiert die Swissurance (Schweiz) GmbH Kundengelder. Dies übernehmen unsere erfahrenen Netzwerkpartner und Rechtsanwälte, die bereits über 48.000 Verträge erfolgreich bearbeitet haben.

Kann ich meinen Vertrag überhaupt rückabwickeln?

Wenn Sie diesen zwischen 1982 und 2014 abgeschlossen haben, ist das sehr sicher möglich. In allen anderen Fällen bieten wir Ihnen eine Sonderprüfung an.

Produkte, die zur Bearbeitung abgegeben werden können:

– Rückdeckungsversicherung
– Tilgungsausetzer bei Gewerbedarlehen
– Gewerbedarlehen mit einer Lebensversicherung als Zusatzsicherheit

Benötige ich eine Rechtsschutzversicherung?

Nein, wir werden für Sie auch ohne Rechtschutzversicherung tätig. Jedoch ist das sehr von Vorteil, wenn Sie eine haben.
Sie könnte nützlich sein für die Durchsetzung der Mehrerlöse seitens der Anwaltkanzlei.

Der Schwerpunkt der Dienstleistung der Swissurance (Schweiz) GmbH liegt in der Servicebegleitung der Rückabwicklung der Rückdeckungsversicherung in Kooperation mit allen an die Swissurance (Schweiz) GmbH angeschlossenen Dienstleistern, die jahrelange Erfahrung auf diesem Gebiet tragen.

Was ist eine Rückdeckungsversicherung?

Die Rückdeckungsversicherung ist eine Lebensversicherung, die ein Unternehmen zur Finanzierung einer dem Arbeitnehmer erteilten Pensionszusage (“unmittelbare Versorgungszusage”) bei einem Lebensversicherungsunternehmen abgeschlossen hat.
Der Arbeitgeber finanziert die zugrunde liegende Pensionszusage für seine Mitarbeiter grundsätzlich durch firmeneigenes Geld.
Schließt er eine Rückdeckungsversicherung ab, lagert er die Finanzierung durch Entrichtung von Beiträgen an ein Lebensversicherungsunternehmen aus dem Betrieb aus, wobei er zur Erfüllung der arbeitsrechtlichen Zusage verpflichtet bleibt.
Im Versorgungsfall ist er verpflichtet, seinem Arbeitnehmer oder den Hinterbliebenen einen vertraglich geregelten Betrag aus der fällig gewordenen Rückdeckungsversicherung zu bezahlen.

Seit Jahrzehnten wird von Altersvorsorgeberatern verschwiegen, dass bei diesem Versorgungsmodell erhebliche Probleme und Risiken bestehen:

1. Steuerliche Risiken bei Verstoß gegen zahlreiche formelle Anforderungen

2. Die Pensionsrückstellungen sind überwiegend unterbewertet, was zu erheblichen stillen Lasten des Unternehmens führt. Ursächlich hierfür sind unzutreffende Bewertungsmethoden insbesondere der Versicherungswirtschaft und des Gesetzgebers.

3. Die Gegenfinanzierung zur Erfüllung der Altersrente ist nicht sichergestellt. Auch wenn eine Rückdeckungsversicherung abgeschlossen wird, reicht die regelmäßig nicht aus, um die tatsächlichen Rentenzahlungen zu leisten.

4. Unternehmen, die mit einer Pensionszusage belastet sind, können, wenn überhaupt, nur mit hohen Abschlägen an einen Unternehmensnachfolger verkauft werden. Für kleinere Betriebe bedeutet häufig eine durch das Unternehmen zu erfüllende Pensionszusage die Unverkäuflichkeit.

Swissurance ( Schweiz) GmbH als spezialisierter Dienstleister warnt vor verlustreichen, derartigen Kombinationen.

https://swissurance.eu/

Durch ein durchdachtes Konzept der Vertragsüberprüfung und daran angeschlossener Dienstleistung in einer Zusammenarbeit mit Spezialisten, wie Policenaufkäufer, Finanzmathematiker, Gutachter und Rechtsanwälte, eröffnet die Swissurance (Schweiz) GmbH die Möglichkeit, diese Art von Zusagen umzustellen und diese risikominimierend neu aufzustellen.

Dienstleistung

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Liane Kirchenstein
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