In den meisten Bundesländern sind Rauchmelder bereits gesetzliche Pflicht. Doch die Vorschriften der Gesetzgeber kennen immer noch zu wenige Immobilien-Besitzer oder sie interpretieren diese falsch.
Wie eine aktuelle Forsa Befragung zur Ausstattung von Bestandsimmobilien mit Rauchmeldern jetzt zeigt, unterscheidet sich die Ausstattungsquote der Wohnräume mit den kleinen Lebensrettern regional sehr deutlich. In Baden-Württemberg wurde bereits durchschnittlich jeder zweite Raum mit einem Rauchmelder ausgerüstet. In Bayern dagegen beträgt der Anteil der Wohnräume mit einem Rauchmelder im Schnitt lediglich 25 Prozent. In Niedersachsen, dem Saarland, Nordrhein-Westfalen und Sachsen-Anhalt schwankt die Ausstattungsquote zwischen 30 und 35 Prozent.
Rauchmelder detektieren kleinste Rauchpartikel und warnen durch ein anhaltendes Schrillen selbst schlafende Menschen blitzschnell. Und da jährlich allein in Deutschland hunderte Menschen durch eine Rauchvergiftung sterben, besteht in derzeit 13 von 16 Bundesländern mittlerweile die Pflicht, auch in Bestandsimmobilien Rauchmelder zu installieren. “Der Einbau von Rauchmeldern ist deshalb eine lebensrettende und werterhaltende Maßnahme, die konsequent umgesetzt werden muss”, betont Hermann Schreck, Vize-Präsident des Deutschen Feuerwehr Verbandes.
“Je mehr Räume dabei über einen Rauchmelder verfügen, desto geringer ist die
Gefahr, an einer Rauchvergiftung zu sterben”, so der Feuerwehr-Experte. Idealerweise sollte seiner Meinung nach deshalb in jedem Zimmer ein Rauchmelder installiert sein. Denn einschlafen, so der Experte, “kann man auch im Wohn- und Arbeitszimmer”.
Regionale Unterschiede deckt die Befragung, die die Hekatron Vertriebs GmbH in Auftrag gegeben hat, auch bezüglich des Wissens um die Rauchmelder-Pflicht auf. Danach wussten in Baden-Württemberg mit 82 bzw. 83 Prozent mit Abstand die meisten Mieter bzw. Eigentümer über die gesetzlichen Vorschriften Bescheid. In Bayern lag der Bekanntheitsgrad deutlich niedriger. Hier kannten nur 27 Prozent der Mieter und 24 Prozent der Eigentümer die Vorschrift zur Einführung von Rauchmeldern.
Für Schreck lässt die Umfrage daher “ganz klar den Schluss zu, dass mit der Bekanntheit der Pflichten auch die Handlungsbereitschaft zunimmt”. Er sieht deshalb die regionalen Behörden in der Verantwortung, für die notwendige Aufklärung zu sorgen. Er appelliert ferner an die Verantwortlichen jener Bundesländer, in denen die Übergangsfrist, wie in Nordrhein-Westfalen oder Bayern, erst Ende 2016 oder 2017 ausläuft, “unbedingt aus den Fehlern der bereits gelaufenen Infokampagnen zu lernen.” Denn obwohl ein hoher Prozentsatz der Bürger die Pflicht zur Installation der Rauchmelder kennt, “scheint trotzdem nicht allen alles klar zu sein”, so der Experte.
Laut Umfrage wussten beispielsweise nur 68 Prozent der Befragten aus Baden-Württemberg, dass die Rauchmelder-Pflicht auch für Eigentümer selbstgenutzter Wohnräume gilt. Am wenigsten informiert zeigten sich hier die Befragten aus Sachsen-Anhalt. Dort wussten nur 44 Prozent überhaupt von der gesetzlichen Pflicht.
Für Rechtsanwalt Norbert Küster aus Bonn, der sich auf Brandschutzrecht spezialisiert hat, sind “die Umfrageergebnisse alarmierend”. Jedem Eigentümer – unabhängig davon, ob er seine vier Wände selbst bewohnt oder vermietet – müsse absolut klar sein, dass er laut Gesetz die Verantwortung für die rechtzeitige und ordnungsgemäße Installation der Rauchmelder in allen Räumen trägt, in denen regelmäßig geschlafen wird. “Auch ein Mittagsschlaf ist ein Schlaf im Sinne des Gesetzes”, so Rechtsanwalt Küster. Bei Personenschäden im Brandfall infolge vorgeschriebener, aber nicht montierter Rauchmelder werde deshalb der Eigentümer auch strafrechtlich zur Rechenschaft gezogen.
Zur Studie:
Im August 2015 befragte das Meinungsforschungsinstitut FORSA jeweils 1.000 Personen über 19 Jahre in Baden-Württemberg, Bayern, Niedersachsen, dem Saarland, Sachsen-Anhalt und Nordrhein-Westfalen. Beauftragt wurde die Befragung von der Hekatron Vertriebs GmbH.
Weitere Grafiken zu den Ergebnissen finden Sie hier…
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Hekatron Vertriebs GmbH
Herr Oliver Conrad
Brühlmatten 5-9
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Deutschland
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email : col@hekatron.de
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