Knapp 85% der Versicherungsunternehmen, die eigenständig eine Rechtsschutzversicherung anbieten, übernehmen inzwischen Kosten der Mediation in Rechtsschutzversicherungen für Privatkunden, wie eine Studie des Internetportals http://www.mediator-finden.de ergeben hat, die Anfang April 2013 veröffentlicht wurde. Die angebotenen Leistungen unterscheiden sich dabei wesentlich voneinander.
Klaus-Olaf Zehle, Geschäftsführer Mediation GmbH
Untersucht wurden 61 Versicherungsunternehmen, die Rechtsschutzversicherungen für Privatkunden anbieten, wobei nur 37 der Unternehmen eigenständig eine Rechtsschutzversicherung mit eigenen Bedingungen anbieten, 24 der Unternehmen bieten Rechtsschutzversicherungen in Kooperation mit einem unabhängigen Rechtsschutzversicherer oder eine spezialisierten Versicherer im eigenen Konzern an.
Die Rechtsschutzversicherungen springen beim Thema Mediation auf einen Trend und stützen durch die Übernahme von Kosten prinzipiell die Akzeptanz des Verfahrens wesentlich. Allerdings liegt die Vermutung in vielen Fällen nahe, dass die Rechtsschutzversicherungen dabei nicht immer die Interessen Ihrer Versicherungsnehmer in den Vordergrund rücken sondern Mediation vor allem als Mittel zur Kostendämpfung und Gewinnsteigerung nutzen.
Die Versicherer bedienen sich gerne des Mediationsgesetzes, dass im Juli 2012 verabschiedet wurde, um ihre Innovationsfähigkeit und Leistungen im Markt darzustellen. Sie haben aber ihre Versicherungsbedingungen den Festlegungen des Gesetzes noch nicht angepasst. So ist was seitens der Versicherer als Rahmenbedingung für Mediation vorgesehen ist, nicht immer als Mediation im Rahmen der gesetzlichen Regelungen zu verstehen, bzw. verstößt eindeutig gegen das Gesetz.
Trotz allem ist natürlich das Vorgehen der Versicherer zu befürworten, weil dadurch ihren Kunden Lösungen bei Streitigkeiten ermöglicht werden, die den Bedürfnissen der Kunden entsprechen. Viele Versicherungsnehmer müssen nämlich bei Verfahren vor Gericht feststellen, dass „Recht haben und Recht bekommen“ nicht immer dasselbe ist. Gerade die Nachhaltigkeit einer in der Mediation gefundenen Konfliktlösung ist ein wesentliches Argument. Zudem gilt für die Versicherer auch bei Nutzung der Mediation als Verfahren immer noch die Kostenübernahmepflicht beim Gerichtsverfahren, falls das Mediationsverfahren scheitern sollte. Bis heute gibt es zumindest noch keine Versicherung, die ausschließlich die Mediation abdeckt und die Kostenübernahme in einem anschließenden Gerichtsverfahren ausschließt.
“Da es wesentliche Unterschiede im Leistungsangebot zur Mediation gibt, empfehlen wir ausdrücklich den genauen Vergleich von Angeboten und Abgleich mit den persönlichen Präferenzen des Versicherungsnehmers” so Klaus-Olaf Zehle, Geschäftsführer der Mediation GmbH fairmitteln&fairfinden, die die Studie im Auftrag des Internetportals zur Mediatorsuche erstellt hat.
“Unterschiede ergeben sich nicht nur in der Höhe der Kosten, die übernommen werden, auch die Möglichkeiten der vom Mediationsgesetz vorgesehenen freien Wahl eines Mediators durch die Konfliktparteien sind unterschiedlich stark eingeschränkt” so der Mediator Zehle weiter.
In der Studie sind unter anderem die Bedingungen zur Deckung der Kosten eines Mediators für alle Versicherer detailliert aufgeführt. Die Kostenübernahme reicht von lediglich 500 € pro Jahr für Mediationsverfahren bis zur Abdeckung ohne definierten Obergrenze bzw. lediglich an der Haftungssumme orientiert. Ebenso wird die Freiheit, die Art der Verfahrensführung dem jeweiligen Konfliktfall angemessen zu wählen, durch einige Versicherer stark eingeschränkt.
Die Versicherungen propagieren oft als kostengünstigen Weg im eigenen Interesse eine sogenannte „Telefonmediation“ und finanzieren bereits mehrere tausend solcher telefonischen Konfliktlösungen im Monat. Diese Art der Lösungsfindung ist in einigen Fällen auch im Sinne der Versicherten sicherlich ein effizienter Weg der Konfliktlösung. Sie wird aber seitens professioneller Mediatoren trotz allem als sehr kritisch betrachtet, zumal fraglich ist, ob die gewählte Vorgehensweise überhaupt als Mediation bezeichnet werden kann bzw. den gesetzlichen Vorgaben entspricht.
Einen kompletten Überblick über alle Versicherer, die Rechtsschutz als Produkt anbieten inkl. der Versicherer, die mit einem Kooperationspartner zusammenarbeiten, findet man in der Komplettstudie, die unter http://www.mediation.de/rechtsschutz abgerufen werden kann.
Weitere Informationen und Angaben finden Sie unter http://www.prseiten.de/pressefach/mediation/news/1473 sowie http://www.mediation.de.
Über Mediation GmbH fairmitteln & fairfinden:
Die Mediation GmbH hat das Ziel, Mediation als Verfahren zur Konfliktlösung bekannter zu machen und allen Nachfragern nach Mediationsleistungen die Suche nach einem Mediator und einer Mediatorin, Ausbildungsinstituten sowie Verbänden und Organisationen im Mediationsumfeld so leicht wie möglich zu machen.
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