Ratgeber: Nutzung von Sondertarifen nach der Installation von Elektro-Teilspeicherheizungen, als Ersatz für alte Nachtspeicheröfen.
Grundsätzlich besteht die Möglichkeit Sondertarife (Nachtstromtarife, Wärmepumpen- oder andere Zeittarife) zu nutzen. Die Bedingungen des jeweiligen Elektro- Versorgungsunternehmens und die Vorgaben des jeweiligen Netzbetreibers sind jedoch dabei zu beachten.
Wichtig ist die Art des anliegenden Sonder-Tarifs und ob der Haushalts- bzw. Heizstromverbrauch gemeinsam oder getrennt erfasst wird.
Bei getrennter Messung ist pro Verbrauchsstelle (pro Wohnung) 1 Zähler mit einem Zählwerk für den Haushaltsstrom und ein zweiter Zähler, mit zwei Zählwerken für den Heizstrom (HT und NT) im Zählerschrank zu finden.
Während der NT-Zeiten (Schwachlastzeiten) können die Heizungen in der Regel im Sonder-Tarif betrieben werden. Im Versorgungsgebiet der RWE und bei verschiedenen Stadtwerken in NRW und RPL muss jedoch wenigstens 1 Nachtspeicherofen (oder Warmwasser-Speicher) in der jeweiligen Verbrauchsstelle verbleiben um die Bedingungen für den Bezug von Nachtstrom zu erfüllen.
So kann der Sondertarif während der Niedertarif-Zeiten auch von den neuen Elektro-Heizungen genutzt werden. Es sei denn, der jeweilige Versorger hat das in seinen Vertragsbedingungen ausdrücklich ausgeschlossen.
Beim Tarif- und Anbieterwechsel ist zu beachten, dass Öko-Tarife im Allgemeinen nicht für Heizzwecke freigegeben sind.
Weno® Elektro- Speicherheizungen laden im Gegensatz zu alten Nachtspeicherheizungen bedarfsgerecht, -falls erforderlich also auch tagsüber nach. Daher empfehlen wir den tagsüber benötigten Heizstrom, zusammen mit dem Haushaltsstrom, zu einem vergleichsweise günstigen Einheitspreis von einem überregionalen Anbieter zu beziehen.
Dann haben Sie nicht nur den tagsüber benötigten Heizstrom zu den möglichst günstigen Konditionen; sondern auch Ihren gesamten Haushaltstrom.
Wir empfehlen aktuell 123-Energie http://www.123energie.de/123strom.htm eine 100%ige Tochter der Pfalz-Werke, Kaiserslautern. Der kWh-Preis beträgt aktuell (7/2013) 21,82 Cent brutto.
Der kWh-Preis der regionalen Grundversorger für den normalen Haushaltstrom liegt inzwischen bei knapp 30 Cent. Wechseln lohnt also, ob mit oder ohne Heizung, in jedem Fall!
Bei gemeinsamer Messung (S1 Messung) ist pro Verbrauchsstelle (pro Wohnung) nur 1 Zähler mit doppeltem Zählwerk (HT und NT) im Zählerschrank zu finden.
In diesem Falle lohnen die Sonderverträge zum Bezug von Nachtstrom/Heizstrom nicht mehr. Im Normaltarif zu HT-Zeiten, kostet die kWh etwa 30 Cent, während der NT-Zeiten (Schwachlastzeiten) um die 22 Cent.
Konkretes Beispiel: Entega Clever Heizung 6 Tarif
Arbeitspreis HT Cent/kWh netto 25,83 brutto 30,74
Arbeitspreis NT Cent/kWh netto 18,45 brutto 21,96
Entega steht hier als Beispiel für die großen regionalen Grundversorger. Bei RWE, E.oN, EnBW und Vattenfall finden wir in etwa die gleichen Preise pro kWh.
Wie man sieht, kann man bei gemeinsamer Messung auf den “Sondertarif” getrost verzichten und zu einem günstigeren Einheitstarif ohne Unterscheidung zwischen HT und NT wechseln. Zur Erinnerung, der kWh-Preis bei 123-Energie beträgt aktuell (Stand Juli/2013) 21,82 Cent brutto.
Einige Stromversorger bieten spezielle Zeittarife/Heizstromtarife oder Wärmepumpentarife an. Die Versorgung wird bei diesen Tarifen für 3×2 Stunden innerhalb 24 Stunden unterbrochen. Wie im Beispiel vorher lohnen auch diese Tarife nicht mehr. Früher einmal günstig, wurden die Preise in den Jahren 2011 und 2012 mehrfach deutlich erhöht.
Entega bietet diesen Tarif, mit einer Mindestfreigabezeit von 18h innerhalb 24h, zu einem Arbeitspreis von 23,66 Cent pro kWh an. Das sind fast 2 Cent mehr, als beim Energie-Discounter 123-Energie, der für weniger Geld pro kWh völlig ohne Abschaltzeiten auskommt.
Wie erhalte ich die günstigen Tarife?
Die Stromtarife günstiger Anbieter, z.B. der Pfalzwerke-Tochter 123-Energie sind in der Regel nur Online- buchbar. http://www.123energie.de/123strom.htm
Szenario 1: Wenn Sie künftig auf den zu teuer gewordenen Nachtstrom ganz verzichten wollen und günstigen Strom zum Einheitspreis für Heizung und Haushalt verwenden wollen, muss mit der Bestellung beim neuen Versorger der zu erwartende Verbrauch angegeben werden. Hat sich bezüglich Wohnfläche und Personenzahl nichts verändert, ist das die Summe aus Heizstrom- und Haushaltsstromverbrauch der Vorjahresabrechnung.
Möglicherweise können Sie im Folgejahr sogar mit einem geringeren Verbrauch in der Größenordnung von 15%-20% rechnen. Eine technische Änderung/Anpassung ist in diesem Szenario erforderlich. Die Anschlüsse der Heizungen müssen auf die “Tag-Seite” im Zählerkasten gelegt werden. Ist ein zweiter Zähler vorhanden, kann dieser abgemeldet werden. Die Grundgebühr entfällt.
Szenario 2: Wenn Sie den vorhandenen Sondertarif für Nachtstrom, Heizstrom oder Wärmestrom beibehalten wollen, empfehlen wir auf jeden Fall mit dem Haushaltsstrom zu einem preiswerten Anbieter zu wechseln. Sofern der Anbieter des Sondertarifs kein Problem damit hat, können die Heizungen während der Freigabezeiten im jeweiligen Tarif betrieben werden. Außerhalb der Freigabezeiten laden die Heizungen dann im günstigen Einheitstagtarif nach.
Szenario 3: Wurde vor dem Einbau der Elektroheizung nicht elektrisch geheizt, liegen keine Erfahrungswerte vor. Dann muss der zu erwartende Verbrauch geschätzt werden. Die Schätzung ergibt sich aus der Wohnfläche nach folgender “Faustformel”: 100 kWh pro qm und Jahr für den Heizstrom, zuzüglich Verbrauchsstrom pro Bewohner.
Beispiel: 2 Zimmer, Küche, Bad, ca. 60 qm zu beheizende Wohnfläche. Pro qm und Jahr kalkulieren wir für die Heizung überschlägig einen Verbrauch von 100 kWh. Bei 60 qm sind das 6000 kWh. Bei 2 Bewohnern kommen 2500 kWh Haushaltsstrom dazu, bei 3 Personen wären es 3500 kWh.
Geben Sie also beim zu erwartenden Jahresverbrauch im Online-Anmeldeformular 8500 kWh an, wenn Sie in unserer Beispielwohnung zu zweit wohnen. Geben Sie 9500 kWh an, wenn Sie dort zu dritt wohnen.
Szenario 4: Falls beim teilweisen Heizungswechsel in weiteren Zimmern noch Nachtspeicherheizungen verblieben sind, bleiben diese für den Anbieterwechsel unberücksichtigt. Der NT-Verbrauch wird ja nach wie vor mit dem Anbieter der Grundversorgung gesondert abgerechnet. Die neuen Heizungen werden einfach über die bestehende Hausinstallation mit dem Stromnetz verbunden, das ist sogar über eine gewöhnliche Steckdose möglich. Die Abrechnung erfolgt mit dem normalen Haushaltstrom, den Sie ja jetzt u.U. günstiger beziehen, als den Nachtstrom-Sondertarif. Der zusätzliche Heizstromverbrauch rechnet sich nach der schon bekannten Formel: 100 kWh pro qm und Jahr.
Weno Elektroheizungen hat Ihren Sitz in Föhren, nordöstlich von Trier. Vertreten wird das Unternehmen durch die eingetragene Kauffrau und Inhaberin Beate Freis. Die Firma hat sich auf die Fertigung und den Vertrieb von Elektroheizungen sowie auf entsprechende Dienstleistungen spezialisiert. Insbesondere auf den Austausch alter Nachtspeicheröfen gegen die zeitgemäßen Weno-Elektroheizgeräte. Zu den aktuellen Produkten im Sortiment gehören Elektroheizgeräte aus mehreren Serien und in unterschiedlichen Ausführungen, verschiedene Steuerungen und Durchlauferhitzer. Als Dienstleistungen werden die kostenlose Beratung vor Ort, die Lieferung frei Haus, die Montage durch eigene Service-Teams, der elektrische Anschluss und zu bestimmten Zeiten die kostenlose! Entsorgung alter Nachtspeicheröfen angeboten. Weno Produkte sorgen für angenehme Wärme in Einzelräumen, aber auch in ganzen Büroetagen, in Ein- oder Mehrfamilienhäusern und kompletten Wohnanlagen. Weno verspricht Qualität und gewährt 12 Jahre Garantie auf jeden Elektroheizkörper und jede Elektroheizung.
Kontakt:
Weno-Elektroheizungen
Norbert Weich
Europa Allee 22
54343 Föhren
496502996575
n.weich@weno-elektroheizungen.de
http://www.weno-elektroheizungen.de