Straßenverkehrsunfall! Auf was muss geachtet werden?

Es kommt laufend abermals vor, dass der Geschädigte eines Verkehrsunfalls grundsätzlich alleine steht.

Straßenverkehrsunfall!  Auf was muss geachtet werden?

Rechtsanwalt Mannheim

Fürwahr ist eine Unfallschadensregulierung vielmals komplizierter als man im ersten Augenblick denkt sowie auf Basis von einen Rechtslaien allerdings schwer im Alleingang zu überblicken. Der Versicherer der gegnerischen Seite hat auf diesem Rechtsgebiet natürlicherweise einen enormen Wissensvorsprung und ist nicht selten auch dazu bereit wie im Stande, es auf ein gerichtliches Verfahren ankommen zu lassen. Hier gilt es als nächstes, souverän seine Ansprüche darzulegen sowie einzufordern. Jedoch man benötigt darüber hinaus das Überblicken, welche rechtlichen Ansprüche man wirklich hat.

Prinzipiell lohnt es sich durchaus bei einem fremd-verschuldeten Straßenverkehrsunfall ein Bewertung durch einen Sachverständigen einzuholen, sobald der eigene Schädigung am Motorfahrzeug 800,- ? oder mehr beträgt. Allerdings sollte bei älteren Kraftfahrzeugen auch bei einem Verlust von unter 800,- ? ein Bewertung eingeholt werden, da in dem Umstand die Frage eines ökonomischen Totalschadens zu klären ist, und die rechtlichen Ansprüche die Kenntnis des Wiederbeschaffungs- und des Restwerts voraussetzt.

Das Gutachten oder der Kostenvoranschlag kann man dem gegnerischen Haftpflichtversicherer mit jdem Gesuch zuschicken, sowohl den errechneten Schadenersatz wie auch die Abrechnung des Sachverständigen zu bezahlen.

Danach wird der Versicherer die veranschlagten Netto-Reparaturkosten abgelten. Prinzipiell kann man das als eine Art Vorausbezahlung betrachten, bis anschließend die Reparaturrechnung eingereicht wird.

Sofern anschließend die Reparatur erfolgt ist, kann die Originalrechnung an den Assekuranz übersendet werden, der hernach die wirklich angefallenen Kosten der Reparatur erstattet.

Im Übrigen kann bei jedem Unfall der Geschädigte eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 25,- Euro beanspruchen. Diese wird von Seiten den Versicherern in der Regel ohne Einwand gezahlt.

Vorausgesetzt das Fahrzeug wird wahrhaftig repariert, steht dem Geschädigten für die Zeit der Reparatur ein Mietwagen zu. Indes muss das Mietfahrzeug einer niedrigeren Klasse entsprechen, als das beschädigte Kraftfahrzeug. Der Background dabei ist, dass jener Vorzug bedacht werden soll, den man folglich hat, dass das eigene Auto in jenem Phase mitnichten bewegt werden kann.
Verzichtet der Unfallgeschädigte auf die Anmietung eines Ersatzfahrzeugs, kann er eine Nutzungsausfallentschädigung geltend machen, vorausgesetzt er wäre de facto in der Lage gewesen, das eigene Kraftfahrzeug zu benutzen. Liegt also der Geschädigte z. B. im Spital oder tritt er kurz nach dem Verkehrsunfall eine Flugreise an, so hätte er sowieso sein Verkehrsmittel mitnichten nutzen können, auch wenn es keinen Verkehrsunfall vorliegen hätte. Wird das KFZ gleichwohl regelmäßig von Familienangehörigen genutzt, kann dagegen eine Nutzungsausfallentschädigung beansprucht werden, auch wenn dieser Geschädigte selbst keine Möglichkeit zur Nutzung gehabt hat.

Die gegnerische Versicherung zahlt jeglicher im Zusammenhang mit dem Unfall entstehenden Kosten hinsichtlich der sogenannten Verschuldensquote ihres Versicherungsnehmers (also des Unfallgegners). Das betrifft auch die Anwaltskosten des Geschädigten.
Generell gilt es festzuhalten, dass man richtiger beraten ist, in keinster Weise nur dann, wenn die Schuldfrage offen ist, statt dessen auch sobald jener Unfallgegner den Unfall unfraglich zu 100% verschuldet hat, ein Rechtsvertreter aufzusuchen. Der Anwalt wird den Verkehrsunfall für den Geschädigten regulieren und auf keinen Fall selten den ein sowie anderen Euro mehr herauskitzeln, da er im Umgang mit den Versicherungsgesellschaften vorbereitet ist sowie weiß, worauf es im Einzelfall ankommt.

Alternative Infos zu den Themen Verkhehrsrecht Mannheim , Erbrecht Mannheim, Internetrecht Mannheim oder außerdem Arbeitsrecht Mannheim erhält man auf der WWW-Seite kanzlei-redig.de – Rechtsanwalt Mannheim .

Die Anwaltskanzlei Redig & Redig mit Sitz in Mannheim und Mörlenbach ist eine alteingessene Anwaltskanzlei mit familärer Tradition. Zu den Rechtsgebieten der Anwälte Reinhold Redig und Marcus Redig gehören neben dem Zivilecht, Arbeitsrecht und Familienrecht auch das Erbrecht, Internetrecht, Verkehrsrecht und das Strafrecht.

Desweiteren gehört auch die Rechtsberatung zur Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht zu den Dienstleistungen der Anwaltskanzlei.

Kontakt:
Kanzlei Redig & Redig
Marcus Redig
Lärchenweg 3
69509 Mörlenbach
06209 / 7158-0
presse@deine-seo.de
http://kanzlei-redig.de

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht.


CAPTCHA-Bild
Bild neu laden