Steuersparmodell Österreich

Steuersparmodell Österreich – deutsche Gastarbeiter

Steuersparmodell Österreich

(NL/1174716731) Steuersparmodell für Trucker für die österreichische Steuererklärung!

Sie sind LKW-Fahrer, wohnen in Deutschland und sind bei einer Spedition in Österreich angestellt? Wenn Sie diese Frage mit JA beantworten, haben Sie große Chancen, das Sparmodell für Trucker zu nutzen, die eine österreichische Steuererklärung abgeben müssen.

Wenn Sie dieses Steuer-Sparmodell in den vorigen Jahren nicht genutzt haben, könnte es sein, dass Sie ein Sparbuch beim Finanzamt angelegt haben und null Zinsen bekommen. Wichtig ist allerdings, dass mindestens das Sparguthaben darauf wartet, abgehoben zu werden. Die Rechtslage für LKW-Fahrer in Österreich, die deutsche Staatsbürger sind, hat sich seit dem Jahr 2009 zum Vorteil der Trucker verändert. Seit dieser Zeit haben viele Speditionsfahrer, die ihren Einsatzort in verschiedenen Ländern haben, von dem Sparmodell für LKW-Fahrer profitiert und viel Geld vom Finanzamt zurückbekommen.
Wer diese Chance der Steuervermeidung in der Steuererklärung in Österreich nicht wahrnimmt, verschenkt Geld an das Finanzamt.

Deutsche Kraftfahrer in Österreich brauchen einen Steuerexperten!

Das Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Deutschland und Österreich enthält für deutsche Kraftfahrer mit einem Arbeitsplatz in Österreich die Chance, die Einkommensteuer erheblich zu drücken. Wer nicht nur in Österreich als Kraftfahrer unterwegs ist, sondern einen Teil seiner Fahrten in Deutschland oder anderen Ländern durchführt, kann den Teil seines Einkommens, den er nicht in Österreich verdient hat, für die Einkommensteuer nach Deutschland verlegen. Wegen der sehr hohen Steuersätze in Österreich, reduziert sich die Einkommensteuer durch die Verlagerung nach Deutschland erheblich. Außer diesem Steuer-Sparmodell für die österreichische Steuererklärung können LKW-Fahrer selbstverständlich im Rahmen der Werbungskosten einiges absetzen, was im Einzelfall durch den Steuerfachmann berücksichtigt wird.

Der deutsche Steuerberater Steffen Reum und sein Team sind die Experten schon seit mehreren Jahren in diesem speziellen Besteuerungsbereich. Grundlage stellt das Doppelbesteuerungsabkommen mit Österreich und das österreichische und deutsche Einkommensteuergesetz dar.

www.oesterreichische-steuererklaerung.de

Fragen Sie uns als Steuerexperten, wenn wir auch Ihnen helfen können !
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Bei solcherart Steuerproblemen wird angeboten :

– Kostenlose Fallanalyse/kostenlose Erstberatung
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– Bearbeitung ausschließlich durch Experten aus der Steuerkanzlei
– Erstellung von Einspruch/Berufung, Aussetzung der Vollziehung
– deutsche und österreichische Steuererklärungen kombiniert 2009 – 2013

WIR HELFEN DEUTSCHLANDWEIT !!!

Weitere Informationen sowie aktuelle Fall-Beispiele finden Sie auch auf unserer neuen Webseite.

www.oesterreichische-steuererklaerung.eu

Seit über 8 Jahren wird nun schon auf die gemachten Erfahrungen mit speziellen Steuerproblematiken rund um Deutschland/Österreich und den Finanzämtern zurückgegriffen. In dieser Zeit konnten Steuererstattungen in Millionenhöhe für deutsche Arbeitnehmer erzielt werden durch fachkundige Soforthilfe.

Steuererstattungen aus Österreich für deutsche Arbeitnehmer und Angestellte rückwirkend bis 2009 möglich !

Die deutsche Steuerkanzlei Steffen Reum mit Schwerpunkt im nationalen und internationalen Steuerrecht bezüglich Deutschland/Österreich leistet deutschlandweite Soforthilfe !

Ein weiteres Spezialgebiet der Steuerkanzlei Steffen Reum finden Sie hier:

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Kontakt:
Steuerkanzlei
Steuerberater Steffen Reum
Liebensteiner Str. 3
36456 Barchfeld
036961 – 70933
anfrage@steuerkanzlei-reum.de
www.oesterreichische-steuererklaerung.de

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