Steuern beim Umzug sparen – online-auskunft24-com

Online-Auskunft24.com weiß, dass viele Selbstständige nicht wissen, dass diese Kosten für den Umzug steuerlich absetzbar sind.

Selbstständige können die privaten Umzugskosten steuerlich geltend machen. Allerdings aber nur dann, wenn dieser Umzug betrieblich veranlasst worden ist.
Online-Auskunft24.com weiß, dass viele Selbstständige nicht wissen, dass diese Kosten steuerlich absetzbar sind. Seit August 2013 gelten hierfür höhere Kosten. Viele Selbstständige sind sich nicht sicher, welche Umzüge als betrieblich veranlasst vom Finanzamt anerkannt werden. Ein Umzug gilt als betrieblich veranlasst, wenn der Selbstständige nun eine Stunde weniger Fahrzeit zum Betrieb hat.
Online-Auskunft24.com weist die Selbstständigen darauf hin, dass die Kosten für den Umzug jedoch nachweisbar sein müssen. Dies können Transportkosten, Maklergebühren, Miete für die bislang gemietet Wohnung sein. Allerdings werden diese Kosten nur anerkannt, wenn aufgrund des Umzugstermin die bisherige Wohnung nicht rechtzeitig gekündigt werden konnte.
Auch haben Selbstständige die Möglichkeit für die umzugsbedingten Unterrichtskosten der Kinder Höchstbeträge steuerlich geltend zu machen. Weiter ist es den Selbstständigen möglich, einen Pauschalbetrag für die Umzugskosten bei der Steuererklärung mit geltend zu machen.

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