(NL/6107589496) Besteuerung deutsche Rente – Inland/Ausland – kostenlose Erstberatung von Steuerexperten aus Deutschland !
Die Finanzämter schicken Steuerbescheide an Rentner und Rentnerinnen im In- und Ausland !
Seit der Inkraftsetzung des Alterseinkünftegesetzes steigt die Belastung von Rentnern durch die Steuererklärung Rentner ständig. Mit dem Alterseinkünftegesetz hat der Gesetzgeber die Besteuerung von Renteneinkünften aus gesetzlichen Versicherungen neu geregelt. Die Grundlage des neuen Gesetzes ist die, dass Renten und Beamtenpensionen nachgelagert besteuert werden und die Belastung der Rentner und Pensionäre steigt in jedem Jahr seit 2005. Die Begründung liegt u.a. darin, dass alle Arbeitnehmer in ihrer Erwerbsphase die Beiträge zur Altersvorsorge zunehmend von der Steuer absetzen können. Jeder Rentnerjahrgang wird damit Jahr für Jahr vermehrt zur Kasse gebeten. Das bedeutet zwar nicht, dass alle durch eine abgegebene Steuererklärung Rentner wirklich Steuern zahlen müssen, denn es gibt für Rentner und Pensionäre Freibeträge, die für die beiden Beziehergruppen für Alterseinkünfte unterschiedlich sind.
Hinweise finden Sie hier:
www.steuern-rentner.com/wp-admin/post.php?post=136&action=edit
Der deutsche Steuerberater Steffen Reum engagiert sich schon seit mehreren Jahren in diesem speziellen Besteuerungsbereich. Grundlage stellt das Alterseinkünftegesetz dar.
Unter Einbeziehung von legalen steuerlichen Wahlrechten ist es möglich, den betroffenen Rentnern einen Großteil der Steuerschuld zu ersparen. Manchmal kann die Steuernachzahlung auf deutsche Rente durch Freibeträge sogar komplett vermieden werden.
Hierzu bedarf es aber professioneller Hilfe, da das deutsche Steuerrecht sehr vielfältig und kompliziert ist. Außerdem unterscheiden sich die Rentenarten.
Zudem ist es ungemein wichtig, dass die Einspruchsfrist eingehalten wird. Diese Frist beträgt einen Monat und beginnt grundsätzlich ab dem Datum, an dem der Einkommensteuerbescheid persönlich zugegangen ist.
Nicht verzagen: Fragen Sie uns als Steuerexperten für dieses Spezialgebiet, wenn auch Sie Post vom Finanzamt Neubrandenburg bekommen haben.
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Bei solcherart Steuerproblemen wird angeboten :
1. Kostenlose Fallanalyse/kostenlose Erstberatung für alle Rentner
2. Soforthilfe für Rentner in Deutschland und Auslandsrentner weltweit
3. Garantierte Reaktionszeit werktags innerhalb von 24 Stunden mit Lösungsvorschlägen
4. Bearbeitung ausschließlich durch Experten aus der Steuerkanzlei
5. Erstellung von Einspruch/Widerspruch, Aussetzung der Vollziehung, Stundung
6. Kindergeldbeantragung für EU-Auslandsrentner
WIR HELFEN DEUTSCHLANDWEIT UND WELTWEIT !!!
Die deutsche Steuerkanzlei Steffen Reum mit Schwerpunkt im nationalen und internationalen Steuerrecht bezüglich Alterseinkünfte/Renten von Inlands- und Auslandsrentnern leistet weltweite Soforthilfe !
Seit über 3 Jahren wird nun schon auf die gemachten Erfahrungen mit speziellen Steuerproblemen rund um Inlandsrentner und Auslandsrentner und dem Finanzamt Neubrandenburg zurückgegriffen. In dieser Zeit konnten über 1,2 Millionen Euro an ungerechtfertigten Steuernachforderungen vermieden werden durch fachkundige Soforthilfe.
Steuerkanzlei Steffen Reum
Steffen Reum
Liebensteiner Str. 3
36456 Barchfeld
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E-Mail: anfrage@steuererklaerung-fuer-rentner.de
Homepage: http://www.steuererklaerung-fuer-rentner.de
Telefon: 036961-70933
Pressekontakt
Steuerkanzlei Steffen Reum
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