Steuererklärung Österreich 2013
(NL/3948645417) Die österreichische Steuererklärung für Pendler ist nicht einfach!
Jede Steuererklärung ist zwar für den Laien nicht ganz einfach, weil das Steuerrecht in Deutschland zu den kompliziertesten Steuergesetzgebungen in der Welt gehört; mindestens ist es das umfangreichste Steuerrechtrecht, das es gibt.
Wer dann noch als Deutscher Pendler nach Österreich ist, hat es noch schwerer. Die maximale Steuerrückzahlung zu erreichen, ist für den Laien fast nicht möglich. Wer seinem Geld nicht böse ist, sollte daher bei der österreichischen Steuererklärung auf die Hilfe eines Steuerexperten setzen. Die Steuererklärung ist für viele Menschen eine Qual, denn die Vorschriften im Steuerrecht ändern sich ständig, die Formulare der Einkommensteuer werden von Jahr zu Jahr komplizierter und immer neue Sachverhalten erschweren die optimale Ausschöpfung der steuerlichen Möglichkeiten, die man als Steuerpflichtiger hat.
Auch die Softwarelösungen für die Steuererklärung sind meistens nicht selbsterklärend!
Es gibt für die Einkommensteuererklärung verschiedene Softwareangebote, die aber meistens nur ein Leitfaden für Menschen sind, die sich mindestens mit den grundsätzlichen Dingen im Steuerrecht auskennen. Sobald man Grenzgänger oder Pendler nach Österreich ist, hilft auch meist keine noch so gute Steuersoftware, insbesondere gilt das beispielsweise für Steuerpflichtige, die ihren Einsatzort in mehreren Ländern haben. Man muss schon ein umfangreiches Basiswissen um das Steuerrecht haben, um die Einkommensteuererklärung für Österreich als Deutscher zu seinem Vorteil auszufüllen. Allein schon die Abgabefristen überfordern die Mehrzahl der Steuer-Normalbürger, die sehr unterschiedlich sein können. Welche Abgabefrist in jedem individuellen Fall eingehalten werden muss, hängt beispielsweise auch davon ab, ob man die Steuererklärung selbst abgibt oder die Hilfe eines Steuerberaters in Anspruch nimmt.
Der deutsche Steuerberater Steffen Reum und sein Team sind die Experten schon seit mehreren Jahren in diesem speziellen Besteuerungsbereich. Grundlage stellt das Doppelbesteuerungsabkommen mit Österreich und das österreichische und deutsche Einkommensteuergesetz dar.
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