Seit dem 01.01.2013 ist mit Zustimmung des Bundesrates die neue Steuerberatervergütungsordnung in Kraft. Diese löst die bisherige Steuerberatergebührenverordnung ab. Erstmals seit 14 Jahren werden damit die Gebühren der Steuerberater erhöht und somit an die wirtschaftliche Entwicklung angepasst.
Die wichtigsten Novellierungen sind
– die lineare Erhöhung der Tabellen A bis E um je 5%,
– die Anhebung der Zeitgebühr von 19,00 bis 46,00 Euro auf 30,00 bis 70,00 Euro je angefangene halbe Stunde
– die Erhöhung der Betragsrahmengebühren für die Lohnbuchhaltung durchschnittlich um ca. 80 % z.B. für die Ersteinrichtung von Lohnkonten je Lohnkonto von 2,60 bis 9, 00 Euro auf 5,00 bis 16,00 Euro
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