Größere Kanzleien stehen immer wieder vor der Herausforderung, passende Partner zu gewinnen – sei es, weil sie wachsen oder aber weil die Nachfolge ansteht. Das Risiko, dann den Falschen ins Boot zu holen, minimiert, wer frühzeitig mit der Option auf Partnerschaft kompetente Berufsträger einstellt.
Papier ist bekanntlich geduldig – das gilt in besonderer Weise für Verträge, die künftige Partnerschaften regeln sollen. Nicht selten wird bei Aufnahme eines neuen Partners viel Mühe darauf verwandt, sämtliche relevanten Punkte zu identifizieren, zu vereinbaren und schließlich festzuschreiben. Schließlich wollen sich beide Seiten bestmöglich absichern. Aber ein Vertrag garantiert mitnichten die Erfüllung bestimmter Erwartungen. Wie sich der neue Kollege aber anschließend tatsächlich einführt, ob sein Führungsstil und seine Arbeitsweisen zu den anderen Partnern und zur Kanzlei passen, entzieht sich nicht nur einer vertraglichen Regelung, sondern ist selbst nach zahlreichen Kennenlern-Gesprächen nicht absehbar und zeigt sich immer erst in der Praxis.
Anteile gezielt und mit Plan übertragen
Dabei ist es ohnehin schon nicht einfach, rasch einen externen Käufer zu finden, wenn ein Anteil an einer Sozietät aus persönlichen Gründen veräußert werden soll. Denn Teile von Einheiten sind ungleich schwerer zu verkaufen als kleine Gesamtkanzleien. Wer auf der anderen Seite schon die Erfahrung einer aufgelösten Partnerschaft gemacht hat, weiß, wie aufwändig ein solcher Prozess werden kann. Noch schwerer als die organisatorischen und finanziellen Lasten, die möglicherweise entstehen, wiegt der Verlust an Vertrauen. Mandanten und Mitarbeiter reagieren gleichermaßen empfindlich auf Fluktuation im Führungskreis.
Eine sichere Entscheidung treffen
Derartige Schwierigkeiten schließt aus, wer einer Partnerschaft grundsätzlich ein Angestelltenverhältnis vorschaltet – mit der klar geregelten Option auf Beteiligung zu einem bestimmten Zeitpunkt. Dabei ist es wichtig, nicht nur eine entsprechende Formulierung á la “Wenn beide Seiten dies wünschen…” mit in den Arbeitsvertrag aufzunehmen, sondern zeitgleich bereits einen unterschriftsreifen Partnerschaftsvertrag zu erarbeiten. Nur wenn alle Eckpunkte der geplanten Beteiligung schon beim Eintritt in die Kanzlei festgeschrieben sind, ersparen sich beide Partner unangenehme Dauerverhandlungen über Details während der Angestelltentätigkeit.
Zeitpunkt des Einstiegs festlegen
Das zentrale Thema ist dabei für beide Seiten die Höhe des Anteils und der damit verbundene Kaufpreis. An dieser Stelle ergibt sich weniger Stoff für Diskussionen, wenn die Partner der Kanzlei im Vorfeld ohnehin regelmäßig ihre Anteile bewertet und zudem die Szenarien für den Ausstieg geregelt haben. Neben den Konditionen und Modalitäten müssen insbesondere die Termine festgelegt werden. Die Vertragspartner definieren sowohl den Zeitpunkt des Beginns der Partnerschaft als auch den des Ausstiegs. Idealerweise liegen diese Zeitpunkte nicht weiter als ein Jahr in der Zukunft.
Zu den Pflichten des eintretenden Kollegen zählt, sich um die Finanzierung des Vorhabens zu kümmern – und ebenfalls bereits zum Zeitpunkt des Eintritts ins Angestelltenverhältnis Unterlagen über entsprechende Zusagen vorzulegen. Dies mag dem Juniorpartner in spe möglicherweise verfrüht erscheinen, doch vergegenwärtigt man sich, dass letztlich die Wertsicherung der Kanzlei im Vordergrund steht, erfährt ein solches Procedere schnell seine Berechtigung: Die etablierten Partner schützen sich auf diese Weise davor, Mandanten verfrüht potenzielle Nachfolger zu präsentieren und bei einem Scheitern den damit verbundenen Imageschaden in Kauf nehmen zu müssen. Außerdem sprechen sie durch die vergleichsweise hohe Hürde von vornherein nur ernsthafte Anwärter an.
Klare Strategie macht attraktiv
Die Voraussetzung dafür, per Partnerschaft auf Probe die Risiken von Nachfolge oder Wachstum zu reduzieren, schafft eine klare Strategie – sowohl auf der persönlichen als auch auf der beruflichen Ebene. Wer seine Lebensziele genau kennt, kann leichter eine Marschrichtung für die Entwicklung der Kanzlei definieren. Wie stark soll sie wachsen? Wie viele Partner sind ideal? Wann will ich mich zurückziehen? All diese Fragen frühzeitig (und gegebenenfalls immer wieder) zu beantworten, ist wichtig, denn kurzfristig etwa einen Anteil an einer Kanzlei zu veräußern, ist schwierig. Wer sich im Sommer entscheidet, von einer Kanzlei mit einem Jahresumsatz von 1,5 Millionen Euro ein Drittel bis zum Jahresende zu veräußern, wird Schwierigkeiten haben, einen Käufer zu finden.
Wer als Kanzleikäufer das wirtschaftliche Risiko eingeht, etliche Hunderttausend Euro zu investieren und zumeist zu finanzieren, will in der Regel auch allein entscheiden. Er will Innovationen durchsetzen und seine Visionen verwirklichen. Das geht deutlich einfacher in einer Einzelkanzlei. Wer also als bestehende größere Einheit die unternehmerisch denkenden Köpfe überzeugen will, tut dies am ehesten mit einer klaren Strategie – und gewinnt sie mit der Option der Partnerschaft auf Probe.
Jost unterstützt Sie
Diskret und passgenau stellen wir Ihnen Berufsträger vor, die innerhalb einer von Ihnen definierten Zeitspanne eine Option auf Partnerschaft wahrnehmen möchten.
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