SOLIDAR Versicherungsgemeinschaft auf dem Sprung ins digitale Zeitalter
Die SOLIDAR steht seit ihrer Gründung vor fast 100 Jahren in einer festen Tradition. Früher wie heute besteht das Geschäftsmodell der Sterbekasse darin, die Familien der versicherten Mitglieder finanziell spürbar zu unterstützen. Im Gründungsjahr 1923 war es für Familien ein finanzieller Absturz, wenn der Haupternährer todesbedingt ausfiel. Hinzu kam im Jahr 1923 die grassierende Hyperinflation, die es den Familien kaum ermöglichte, ein Begräbnis für verstorbene Familienmitglieder aus dem schmalen Arbeitseinkommen heraus zu bezahlen, zumal die Preise schneller stiegen als die Löhne angepasst wurden. Viele in diesen Zeiten gegründeten Sterbekassen tragen noch heute Namensbezeichnungen wie “Notgemeinschaft” oder “Hilfe am Grabe”. Natürlich haben sich die Wohlstandsverhältnisse in Deutschland seit diesen Zeiten grundlegend und positiv weiterentwickelt. Der unvorhergesehene Tod des Hauptverdieners ist heutzutage zwar nicht mehr gleichbedeutend mit dem finanziellen Absturz einer ganzen Familie. Einen finanziellen Einschnitt bedeutet der Tod des Hauptverdieners allerdings auch heute. Das Durchschnittsvermögen eines Deutschen beläuft sich im Jahr 2017 gemäß Analyse der Deutschen Bundesbank auf ca. EUR 60.000,-. Das ist der Medianwert und bedeutet, dass 50% der Menschen ein höheres sowie 50% ein geringeres Vermögen haben. Beim Ausfall des Hauptverdieners ist das Vermögen bei den unteren 50% schnell aufgezehrt, auch wenn andere Einkommensquellen bzw. staatliche Unterstützung hier mildernd wirken. Damals wie heute kann die Finanzierung eines unvorhergesehenen Begräbnisses Familien vor Probleme stellen. Das von der SOLIDAR im Durchschnitt ausgezahlte Sterbegeld beläuft sich im Jahr 2018 auf ca. EUR 3.500,-. Die Höhe variiert je nach abgeschlossener Versicherungssumme und Vertragslaufzeit, weil bei langlaufenden Verträgen entsprechend oft Leistungserhöhungen durch Bonifizierungen der Verträge hinzukommen. Auch heute ist es eine spürbare Entlastung für Familien, wenn durch eine Sterbekasse die finanziellen Folgen eines Todesfalls abgemildert werden. Das gilt auch dann, wenn alleinstehende Menschen sterben. In Deutschland ist die Totenfürsorge gesetzlich geregelt. Verantwortlich für die Bezahlung des Begräbnisses sind die nächsten Verwandten, die im Zweifelsfall behördlich ermittelt werden. Insbesondere alleinstehende bzw. geschiedene Menschen sollten das Thema der Begräbnisfinanzierung daher zu Lebzeiten regeln.
Nicht nur die Lebensumstände, die Bedeutung eines Familienverbundes und die Vermögensverhältnisse sind heutzutage grundlegend anders als vor ca. 100 Jahren. Auch die Sterbekassen selbst haben sich grundlegend gewandelt. Zumindest die größeren Sterbekassen werden heutzutage durch hauptamtliches Personal geführt, bei vielen kleinen Sterbekassen überwiegt unverändert die ehrenamtliche Tätigkeit. Sterbekassen unterliegen der Aufsicht und Regulierung durch die zuständigen Behörden. Es sind vielfältige gesetzliche und regulatorische Anforderungen zu erfüllen. Größere Sterbekassen haben mehrere 10.000 Mitglieder, was eine entsprechend professionelle Organisation der Bestandsführung erfordert. Teilweise sind die Geschäftsprozesse bereits weitgehend automatisiert, und die Digitalisierung der Verarbeitungsprozesse ist bei einzelnen Sterbekassen bereits weiter vorangeschritten, als in den großen Versicherungskonzernen. Nur so haben Sterbekassen eine Chance, im intensiven Wettbewerb mit den Konzernen langfristig zu bestehen. Ein anderes Zukunftsfeld ist die Gewinnung neuer Mitglieder. Es liegt in der Natur der Sache, dass bei Sterbegeldversicherern jedes Jahr ca. 3% der Mitglieder durch Tod oder im Ausnahmefall durch Kündigung der Mitgliedschaft ausscheiden. Dauerhaft kann eine Sterbekasse nur bestehen, wenn es gelingt neue und jüngere Mitglieder zu gewinnen, um hinsichtlich des Versicherungsvolumens und dem Durchschnittsalter der zahlenden Mitglieder für einen entsprechenden Ausgleich zu sorgen. Falls dies nicht gelingt, kann das für eine Sterbekasse zum strukturellen Problem werden. Der SOLIDAR gelingt es bereits seit mehreren Jahren, den Großteil der neuen Mitglieder über digitale Vertriebskanäle zu akquirieren. Eine Sterbegeldversicherung gehört zu den weniger beratungsintensiven Produkten, und eignet sich daher besonders für den digitalen Vertrieb. Eine persönliche Beratung wird häufig ergänzend telefonisch durchgeführt. Oft geht dabei die Initiative von den Mitarbeitern der SOLIDAR aus. Die SOLIDAR hat ihre Kundenberater im Thema Generationenberatung ausgebildet, und kann den Mitgliedern wertvolle ergänzende Hinweise und Ratschläge geben, die weit über den Abschluss einer Sterbegeldpolice hinausgehen. Das entspricht dem Selbstverständnis der SOLIDAR als Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit, dessen Zweck es ist, den Nutzen der Mitglieder rund um das Thema Bestattungsvorsorge zu maximieren. Insofern ist die SOLIDAR ein Beispiel, dass es einer traditionellen Sterbekasse gelingen kann, von einer bestandsverwaltenden Organisation zu einem kundenorientierten Dienstleistungsunternehmen zu werden, das zum Wohle der Mitglieder alle Möglichkeiten der digitalen Entwicklung nutzt, um auch in Zukunft den Ansprüchen der Mitglieder gerecht zu werden und deren Nutzen zu mehren.
Die SOLIDAR ist die große und leistungsfähige Sterbegeldversicherung in Deutschland mit rund
90.000 Versicherten und einem ausgezeichneten Preis-Leistungsverhältnis für Ihre private Sterbegeldvorsorge.
Bei günstigen Beiträgen, sicherer Anlage, fehlender Gesundheitsprüfung und hohen Leistungen konnten in bisherigen Vergleichstests Spitzenplätze belegt werden.
Kontakt
SOLIDAR Versicherungsgemeinschaft Sterbegeldversicherung VVaG
Klaus Reimann
Alleestr. 119
44793 Bochum
0234964420
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