Business Immigration Law
Es herrscht größtenteils Einigkeit darüber, dass der Wirtschaftsstandort Deutschland auch für die Zukunft gesichert und die Konkurrenzfähigkeit und der hohe Lebensstandard erhalten werden muss, indem ausländische Investoren und Spitzenkräfte nach Deutschland geholt werden. Die seit August 2012 geltenden Neuregelungen und Erleichterungen im Aufenthaltsrecht bieten Unternehmensgründern einen Anreiz für die Entscheidung, in Deutschland zu investieren. Die Erleichterung zeigt sich darin, dass die Mindestgrenze in Höhe von 250.000 EUR für die Investition und das Erfordernis mindestens 5 Arbeitsplätze zu schaffen als Voraussetzung für eine Aufenthaltserlaubnis wegen Selbständigkeit aus dem Aufenthaltsgesetz gestrichen wurde.
Hier sind die wesentlichen Schritte zur Gründung einer GmbH in Deutschland durch einen Ausländer:
1. Beantragung eines nationalen Visums bei der Deutschen Botschaft zur Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit im Herkunftsland vor der Einreise (Prüfung durch Ausländerbehörde, ggf. IHK)
2. Einreise nach Deutschland mit dem richtigen Visum zur Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit
(Beachte: Punkte 3,4 und 5 können sich überschneiden oder laufen parallel)
3. Nach der Einreise: Beantragung der Verlängerung einer auf 1-3 Jahre befristeten Aufenthaltserlaubnis nach § 21 AufenthG durch persönliche Vorsprache bei der Ausländerbehörde sowie Abgabe folgender Unterlagen:
o Gültiger Nationalpass
o Biometrisches Passbild
o Fragebogen als Vordruck
o Krankenversicherungsschutz
o Notarieller Gesellschaftsvertrag, Businessplan, Finanzierungsplan, Ertragsvorschau, Lebenslauf, Nachweis über die berufliche Qualifikation, Gründungsurkunde, Gesellschafterliste, Anmeldung/Eintragung ins Handelsregister
o Ab einem Alter von 45 Jahren Nachweis über die Einzahlung in eine gesetzliche oder private Rentenversicherung
o Mietvertrag
u.a.
4. Intern bittet die Ausländerbehörde dann die IHK um Stellungnahme zu der Geschäftsidee. Daraufhin erfolgt die Prüfung der Geschäftsidee des Ausländers durch die IHK auf das
– Bestehen eines wirtschaftlichen Interesses,
– eines regionales Bedürfnis an der angestrebten Tätigkeit und
– ob die Tätigkeit positive Auswirkungen auf die Wirtschaft erwarten lässt.
Der Gesellschafter wird dann von der IHK aufgefordert einen Kapital,- und Finanzierungsplan, einen Businessplanplan sowie seine unternehmerischen Erfahrungen, die Auswirkungen auf die Ausbildungs- und Beschäftigungssituation und dem Beitrag an Innovation und Forschung abzugeben. Die Ausländerbehörde bezieht die Stellungnahme der IHK über die Geschäftsidee in die Entscheidung über die Aufenthaltserlaubnis mit ein ist aber nicht an sie gebunden.
5. Die Gründung (überschneidet bzw. läuft parallel zu Punkt 3 und 4.)
– Meldung beim Einwohnermeldeamt (Sitz der Gesellschaft)
– Erstellung des Gesellschaftsvertrages und notarielle Beurkundung nebst Erstellung der Gründungsurkunde und der Gesellschafterliste
– Gflls notarielle Beglaubigung einer Gründungsvollmacht für einen Rechtsanwalt oder Dritten zur Vornahme von Gründungshandlungen
– Anbringung des GmbH-Firmenschildes an der Klingel am Sitz der Gesellschaft
– Anmeldung bei der Industrie- und Handelskammer am Sitz der Gesellschaft
– Kontoeröffnung mit Einzahlung der Stammeinlage von mind. 12.500 EUR auf ein Geschäftskonto am besten durch persönliche Vorsprache bei der Bank (Aufgrund des Geldwäschegesetzes unterliegen die Banken nun strengen Vorgaben bei der Kundenprüfung. Bei der Beantragung eines Geschäftskontos durch den Kunden überprüft die Bank durch ein elektronisch unterstütztes Monitoring-System darauf hin, ob begründete Zweifel oder Risiken vorliegen, dass eine Geldwäschehandlung vorliegt und lehnt den Bewerber unter Umständen ab.)
– Handelsregisteranmeldung durch Belehrung und Abgabe der Versicherungen nach § 8 GmbHG persönlich gegenüber dem Notar (Ist der Ausländer gerade verhindert nach Deutschland einzureisen, besteht die Möglichkeit eine Belehrung und Abgabe der Versicherung vor einem deutschen Konsularbeamten/in im Ausland durchzuführen.)
6. Anmeldung beim Finanzamt am Sitz der Gesellschaft durch Ausfüllung des Fragebogens “Gründung einer Kapitalgesellschaft” mit Angabe der Kontodaten, der Geschäftsführer und Gesellschafter
7. Klärung der Rentenversicherungsfreiheit des Geschäftsführers nach § 2 I Nr. 9 SGB VI
8. Anmeldung beim Gewerbeamt am Sitz der Gesellschaft durch Absendung der persönlich unterschriebenen Gewerbeanmeldung
9. Nach 3 Jahren erfolgreicher Tätigkeit kann eine unbefristete Niederlassungserlaubnis auf Antrag bei der Ausländerbehörde erteilt werden
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