Start der Gerichtsverhandlungen in Sachen VW Sammelklage von myRight

Die Gerichtsverhandlung der myRight – Musterklage gegen den VW-Konzern vor dem Landgericht Braunschweig fand gestern am 29.6.2017 statt und wurde wegen der Bedeutung im VW Abgasskandal zum 31.8.2017 vertagt. Über myRight hatte ein VW-Kunde eine Klage auf die Zahlung von Schadensersatz gegen den VW-Konzern eingereicht. VW bestreitet Ansprüche von Verbrauchern im Abgasskandal. Konkret verlangen myRight und die Kanzlei Hausfeld für den Kunden die Rückzahlung des Kaufpreises ohne Abzüge.

Der Prozess hat grundsätzliche Bedeutung, weil viele der Rechtsfragen auch die myRight-Sammelklage betreffen. Diese wird voraussichtlich im September 2017 eingereicht. Der Anmeldeschluss für die Sammelklage im Abgasskandal wurde aufgrund der großen Nachfrage daraufhin bis zum 15. Juli 2017 verlängert.

 

30.000er Marke geknackt

 

Unter der Woche wurde die 30.000 Teilnehmer Marke für die VW Sammelklage geknackt. Das ist die größte jemals in Deutschland organisierte Sammelklage. Wie die Verbraucherschutzplattform myRight mitteilte, hätte die Diskussion um Dieselfahrverbote sowie die jüngsten Gerichtsurteile noch einmal viele Menschen dazu gebracht, ihr Recht im Abgasskandal einzufordern. Zuletzt hatte das Landgericht Arnsberg den VW-Konzern zur Rücknahme eines Abgasskandal-Autos sowie zur Rückzahlung des Kaufpreises an den Kunden verurteilt.

 

An der Sammelklage können alle Betroffene des Dieselskandals mitmachen, die ihr Auto vor dem Bekanntwerden des Dieselskandals im September 2015 gekauft hatten. Die Sammelklage bezieht daher alle betroffenen Marken des VW-Konzerns ein. Mitmachen können Käufer von VW, Audi, Porsche, Seat und Skoda. myRight bekommt nur bei Erfolg eine Provision. Ist myRight nicht erfolgreich, übernimmt die Verbraucherschutzplattform alle Kosten für Gerichte und Anwälte selber. Wer sich die Erfolgsprovision sparen möchte, kann auch seine Rechtsschutzversicherung nutzen. myRight arbeitet mit der renommierten Kanzlei Hausfeld zusammen, die bereits in die Sammelklagen in den USA gegen VW involviert war.

Erste rechtskräftige Urteile gegen VW – Chancen für die myRight-VW-Sammelklage steigen

 

Die Volkswagen AG hat entschieden, gegen die Urteile der Landgerichte Arnsberg und Bayreuth nicht in Berufung zu gehen. Damit werden diese als erste Urteile im Abgasskandal rechtskräftig. Damit steigen auch die Chancen für die über 30.000 Kläger der myRight Rekord-Sammelklage.

Insbesondere das Landgericht Arnsberg war in seinem Urteil wenig zurückhaltend und attestierte VW die Verletzung der Aufklärungspflichten, mangelhafte Arbeitsabläufe und arglistige Täuschung. Konkret hatte das Landgericht den VW-Konzern zur Rücknahme eines Abgasskandal-Autos sowie zur Rückzahlung des Kaufpreises an den Kunden verurteilt.

Die von VW mandatierten Anwälte hatten zuvor bei jedem der vielen Urteile gegen VW Berufung eingelegt. Aber Volkswagen verzichtete diese Woche erstmalig darauf und das Urteil aus Arnsberg ist somit rechtskräftig.

Es stärkt unter anderem auch die Auffassung der myRight-Anwälte, dass die Betriebserlaubnis für die betroffenen Fahrzeuge erloschen ist und es „daher nicht rechtlich gesichert betrieben werden kann“. Fachleute werden in den Medien bereits damit zitiert, dass die Stimmung bei den Gerichten endgültig gegen VW kippt.

myRight vertritt derzeit mit über 30.000 VW-Sammelklägern die größte jemals in Deutschland betriebene Sammelklage. Der Anmeldeschluss für weitere Kläger, die bei der Sammelklage dabei sein wollen, ist der 15. Juli 2017.

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