Gerichtsurteil zugunsten von privaten Stromkunden
(ddp direct) Seit Wochen schon wird über die hohen Kosten für Energie debattiert. Allzu oft werden pauschal die erneuerbaren Energien für steigende Preise verantwortlich gemacht, andere Preistreiber aber vernachlässigt. Einer dieser unbekannten Preistreiber, die Haushalte sowie kleine und mittlere Unternehmen belasten, ist die Netzentgeltbefreiung für stromintensive Unternehmen. Hoffnung für die Verbraucher: Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat die Befreiung nun in einem weiteren Urteil für nichtig erklärt. Damit wird zumindest an einer Stelle den ungerechtfertigten Belastungen für Haushaltskunden Einhalt geboten. Die Stadtwerke Wolfhagen begrüßen die Entscheidung ausdrücklich.
Als Teil des Strompreises sorgen die Netzentgelte dafür, dass in Erhalt und Ausbau der Stromnetze investiert werden kann, damit Fernsehgeräte genau wie Fließbänder zuverlässig mit Energie versorgt werden. Um jedoch die Kosten energieintensiver Unternehmen zu senken, beschloss der Gesetzgeber 2011, diese von den Entgelten zu befreien. Die entgangenen Einnahmen mussten die restlichen Stromverbraucher, Haushalte und kleinere Unternehmen, tragen. „Das war von Anfang an nicht hinnehmbar für uns,“ sagt Martin Rühl, Geschäftsführer der Stadtwerke Wolfhagen GmbH. „Deshalb haben wir uns schon früh einer Klage gegen die Befreiung energieintensiver Unternehmen angeschlossen.
Wenn es auch nicht die Klage der Wolfhager war, die nun zu dem erneuten Urteil geführt hat, so sieht Rühl doch seine Auffassung bestätigt: „Das Urteil ist im Sinne unserer Kunden und setzt die Politik unter Zugzwang.“ Es gelte nun, eine Regelung zu finden, die alle Kosten verursachungsorientiert verteilt und nicht den wehrlosen Privatkunden alle Lasten aufbürdet. „Die Politik muss mit offenen Karten spielen! Wer weiterhin behauptet, die Energiewende sei allein schuld an steigenden Preisen, sagt die Unwahrheit.“ Das freilich heißt nicht, dass es nicht auch beim Ausbau der Erneuerbaren Energien Einsparpotenziale gibt. So werden weiterhin teure Windkraftanlagen auf hoher See gefördert, anstatt den wesentlich günstigeren Ausbau der Windenergie an Land voranzutreiben. Um zwei Milliarden Euro jährlich könnten die Verbraucher so entlastet werden.
In Verbindung mit der Netzanschlussgarantie für Offshore-Windparks und den umfassenden EEG-Befreiungen der Industrie, schultern die Haushaltskunden eine Belastung von weit über einem 1 Cent pro Kilowattstunde. Etwa 57 Euro kommen so im Jahr der Förderung großer Industriebetriebe zugute. „Es ist schon paradox, dass ein Durchschnittshaushalt allein mehr als 35 Euro im Jahr dafür zahlt, dass beispielsweise der Braunkohletagebau keine EEG-Umlage bezahlen muss,“ so Martin Rühl, der darauf hinweist, dass eben nicht nur jene Unternehmen in den Genuss der Vergünstigungen kommen, die im internationalen Wettbewerb stehen, sondern auch zahlreiche andere. „Die Wettbewerbsfähigkeit der Industrie zu erhalten, ist ohne Zweifel wichtig. Das darf aber nicht allein zu Lasten von Haushalten und kleineren Betrieben gehen.“ Und es darf nur den Unternehmen nutzen, die tatsächlich im internationalen Wettbewerb stehen. Der klimaschädliche deutsche Braunkohlebergbau zählt augenscheinlich nicht zu den Industriezweigen, die wegen zu hohen Stromkosten vom internationalen Wettbewerb bedroht sind.
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