Die HET GmbH steht im Verdacht, EU-Fördermittel unrechtmäßig erhalten zu haben.
Das Deutsche Tierschutzbüro hat Strafanzeige wegen des Verdachts der Subventionstäuschung durch die HET GmbH und Geschäftsführer Michiel Taken als Betreiber des Schweinehochhauses in Maasdorf bei der Staatsanwaltschaft Dessau-Roßlau erstattet. (AZ 00616/18/DB/DB/st) Die Anzeige steht im Zusammenhang mit Direktzahlungen aus dem EU-Haushalt, welche die HET GmbH für das Schweinehochhaus 2016 und 2017 erhalten hatte. Bei Beantragung dieser Mittel versichert der Antragsteller, Cross-Compliance-relevante Vorgaben einzuhalten. Dabei ist die Gewährung der Agrarzahlungen nicht nur an die Einhaltung von Vorschriften in den Bereichen Umweltschutz, guter landwirtschaftlicher Zustand der Flächen usw. geknüpft, sondern auch an die Einhaltung tierschutzrechtlicher Vorgaben. Aufgrund der bisherigen Ermittlungsergebnisse ist von einem Verstoß der Betreiber gegen die Cross-Compliance-Regelungen auszugehen. Daher besteht der Verdacht der Subventionstäuschung. Das Deutsche Tierschutzbüro hat Strafanzeige erstattet. “Die Existenz des Schweinehochhauses und die dort herrschenden Zustände sind schon an sich grausam genug. Dass dafür jedoch möglicherweise nicht gerechtfertigte Zahlungen aus dem EU-Haushalt fließen und die Zustände verschleiert werden, ist ein Skandal”, so Fabian Steinecke, Pressesprecher des Deutschen Tierschutzbüros.
Landwirte innerhalb der EU haben die Möglichkeit Subventionen aus öffentlichen Mitteln zu erhalten. Damit sollen sie im Wettbewerb mit Betrieben außerhalb der EU unterstützt werden. Bedingung dafür sind, neben der kompletten Einhaltung der Standards und Gesetze der EU, die Umsetzung weiterer darüber hinausgehender Vorgaben, u.a. in den Bereichen Tierschutz, Pflanzengesundheit, Lebensmittelsicherheit etc. In diesem Rahmen stellte die HET GmbH sowohl im EU-Haushaltsjahr 2016 als auch 2017 Anträge für EU-Agrarförderungen und erhielt einen Gesamtbetrag von 25.058,66 EUR im Jahr 2016 und 24.989,91 im Jahr 2017. Auf Grund der Ermittlungen gegen das Schweinehochhaus ist davon auszugehen, dass die Betreiber sowohl gegen die Vorgaben zum Schutz landwirtschaftlicher Nutztiere, als auch jene zum spezifischen Schutz von Schweinen nicht eingehalten haben. Dies betrifft unter anderem die nicht artgerechte Fütterung und Tränkung der Tiere; die Tatsache, dass das Beschäftigungsbedürfnis der Tiere durch fehlende Wühlmöglichkeiten auf dem Boden nicht befriedigt wird; und das damit vorhandene veränderte Verhaltensmuster der Tiere, das zu gegenseitigen Angriffen und Kannibalismus führen kann. Schwerwiegend ist auch die Auswirkung der Buchtenhaltung auf die Tiere. So erlaubt die Buchtenhaltung im allgemeinen schon keine Trennung von Kot- und Liegebereich der Tiere. Zum anderen führen die zu kleinen Kastenstände, die ebenfalls Teil der Ermittlungen gegen die HET GmbH waren und weiterhin sind, dazu,k dass die Tiere sich in Seitenlage nicht ausstrecken konnten, was in der Verordnung und in der einschlägigen Cross-Compliance-Vorschrift festgeschrieben wäre.
Die Rahmenbedingungen der Subventionen durch die EU schreiben vor, dass bei Anträgen keinerlei Verstöße gegen die Cross-Compliance-Regelungen vorliegen und jegliche Vorfälle oder Ermittlungen sofort gemeldet werden. Diese führen normalerweise zu einer Reduzierung oder einem kompletten Entzug der Subvention. Auf Grund der ersten Ermittlungen wegen Verstößen im Fall der Kastenstände im Schweinehochhaus im Jahr 2015 ist davon auszugehen, dass diese bei den weiteren Anträgen nicht angegeben wurden. Die weitere Auszahlung der Beträge deutet darauf hin, dass der Betreiber weiterhin keine Angaben bezüglich der im Rahmen der Ermittlungen festgestellten Verstöße gemacht hat. Auch dies spricht für den Verdacht der Subventionstäuschung. Der Betreiber hatte in einer Stellungnahme im Jahr 2018 selbst Versäumnisse eingeräumt. Es ist fraglich, inwieweit er diese Verstöße auch bei Beantragung der Fördermittel eingeräumt hat. “Durch die EU-Mittel wurde das Schweinehochhaus über Jahre durch Steuermittel finanziert! Es kann und darf nicht sein, dass solche Gelder für Tierquälerei benutzt werden”, so Fabian Steinecke.
Gegen das sechsstöckige Schweinehochhaus demonstriert das Deutsche Tierschutzbüro schon seit mehreren Jahren und fordert die endgültige Schließung. 2015 stellte die Tierrechtsorganisation eine Anzeige wegen zu kleiner Kastenstände, die allerdings eingestellt wurde. Nach neuen Aufnahmen aus dem Jahr 2016, die klare Verstöße gegen die Verordnung in Bezug auf die Kastenstände zeigten, gab es eine erneute Anzeige gegen den Betreiber. Trotz der immer wieder auftretenden Auffälligkeiten und Verstöße blieben die zuständigen Behörden jedoch meist tatenlos. Durch die Veröffentlichung von Aufnahmen aus versteckten Kameras, die zwischen Ende 2017 und Anfang 2018 entstanden, konnten mehrere Verstöße gegen die Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung und das Tierschutzgesetz im Schweinehochhaus filmisch dokumentiert werden. Tiere wurden getreten, geschlagen, misshandelt und Ferkel auf den Boden geschlagen, bis sie tot waren. Auch die hygienischen Bedingungen verstießen gegen die grundlegendsten Vorschriften. Nach der Sichtung der Aufnahmen leitete die zuständige Staatsanwaltschaft erneute Ermittlungen ein, die noch andauernd sind. Im April 2018 kündigte der Betreiber an, dass das Gebäude bis Oktober leergeräumt sein wird, um es umzubauen und im Nachgang wieder in Betrieb zu nehmen.
Bildmaterial aus dem Schweinehochhaus auf Anfrage.
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