>> Mittelstand erwartet steigende Energiepreise
>> Übergangsregelung für 2013 wurde genutzt
Kehl, 29. April 2014. “Trotz der gestiegenen Anforderungen für die Rückerstattung von Strom- und Energiesteuern (sog. Spitzenausgleich) haben sich über 90 Prozent der berechtigten Mittelständler in Deutschland für das dazu notwendige Energieaudit entschieden.” Zu diesem Ergebnis kommt Dr. Wolfgang Hahn, Geschäftsführer des unabhängigen Beratungsunternehmens Energie Consulting GmbH (ECG) in Kehl. Dieses Ergebnis überrascht, weil viele eine gegenteilige Entwicklung erwartet hatten. Denn die Pflicht, ein Energiemanagementsystem (EnMS) einzuführen, ist mit Aufwand und Kosten verbunden, die unter Umständen höher sein können als die Rückerstattungen. 2012 nutzten in Deutschland 24.000 Firmen den Spitzenausgleich und erhielten insgesamt 2,3 Mrd. Euro rückerstattet. 2013 wird die Nutzerzahl um ca. 10 Prozent darunter liegen (Schätzung der ECG).
Wolfgang Hahn: “Die Firmen nehmen in vielen Fällen höhere Kosten – auch über die Steuerrückerstattung hinaus – in Kauf, weil sie von steigenden Energiepreisen ausgehen und sich vom Energieaudit langfristig positive Effekte versprechen, die ihre Investition amortisieren. Unserer Erfahrung nach sind dauerhafte Einsparpotenziale in Höhe von durchschnittlich 3-5 Prozent der Energiekosten machbar. Das ist eine merkliche Einsparung – die darüber hinaus gehenden Erwartungen der Politik sind unrealistisch, da die Unternehmen in der Regel nicht bei Null anfangen.”
Da die Errichtung eines Energiemanagementsystems (EnMS) ohne entsprechende Vorarbeiten erheblichen Aufwand bedeutet, hat der Gesetzgeber im Herbst 2013 eine stufenweise Übergangsregelung angeboten. Wolfgang Hahn berichtet: “Die meisten Unternehmen haben schnell reagiert und die vereinfachte Übergangsregelung genutzt.” So mussten 2013 lediglich Energieberichte über die im Unternehmen eingesetzte Energie erstellt und testiert werden. Die zweite Stufe 2014 ist aufwändiger, da jetzt alle relevanten Energieverbraucher im Unternehmen identifiziert und bewertet werden müssen. Bis Ende 2015 sind dann zusätzlich konkrete Einsparpotenziale zu ermitteln.
Wer 2013 zu zögerlich war, hat die Rückerstattungen für 2013 verspielt. Um 2014 wieder vom Spitzenausgleich profitieren zu können, müssen Unternehmen bis Jahresende die Schritte von 2013 und 2014 abarbeiten; Nutzer der Übergangsregelung haben dafür zwei Jahre Zeit. Wolfgang Hahn: “Wir raten allen Empfängern des Spitzenausgleichs, spätestens zur Jahresmitte 2014 zu entscheiden, ob die Energiesteuerrückerstattung genutzt werden soll oder nicht. Nur wenn im zweiten Halbjahr mit Hochdruck am EnMS gearbeitet wird, können Unternehmen die erforderlichen Voraussetzungen noch erfüllen.”
Die Steuerrückerstattungen, die der Spitzenausgleich ermöglicht, erreichen auch im Mittelstand relevante Summen: Bei einem in der produzierenden Industrie typischen Jahresverbrauch von 5 GWh Energie (z.B. metallverarbeitende Industrie) geht es um rund 50.000 Euro an Strom- und Energiesteuer-Rückerstattungen.
Hintergrundinformationen
– Seit 1999 können Unternehmen beim zuständigen Hauptzollamt eine Rückerstattung der gezahlten Strom- und Energiesteuern beantragen.
– Berechtigt ist branchenübergreifend nahezu jedes produzierende Industrieunternehmen; die Mindesterstattungssumme von 1.000 Euro wird meist erreicht ab einem Energieverbrauch von ca. 50.000 kWh/Jahr.
– Rund 24.000 Unternehmen in Deutschland nutzten 2012 den Spitzenausgleich.
– Um weiterhin in den Genuss des Spitzenausgleichs zu kommen, müssen Unternehmen seit 1.1.2013 Zertifizierungen nach der Norm DIN EN ISO 50001 beziehungsweise gemäß der EMAS-Verordnung (Eco Management and Audit Scheme, kurz: EU-Öko-Audit) vorweisen. Die ISO 50001 ist für energieintensive Betriebe seit 2013 ebenfalls Voraussetzung dafür, nur eine reduzierte EEG-Umlage zahlen zu müssen; energieintensive Unternehmen haben damit zwei gewichtige Gründe, diese Zertifizierung anzustreben. Kleine und mittelständische Unternehmen (KMU) können alternativ auch einen weniger umfänglichen Energieaudit nach DIN EN 16247-1 oder ein sog. “Anlage 2-Verfahren nach Spitzenausgleich-Effizienzsystemverordnung (SpaEfV)” durchführen. In allen Fällen hat jedoch eine Testierung durch eine akkreditierte Zertifizierungsstelle oder zugelassenen Umweltgutachter zu erfolgen.
– Ab 2015 werden die Bedingungen für den Spitzenausgleich weiter verschärft: Dann muss die gesamte deutsche produzierende Industrie ihre Energieeffizienz gemeinschaftlich gesteigert haben, oder der Spitzenausgleich entfällt gänzlich. Nach zunächst 1,3 Prozent im Jahr 2015 muss schrittweise mehr erreicht werden, bis 2018 ein Effizienzplus von 5,25 Prozent (jeweils im Vergleich zum Vorvorjahr) erzielt wird.
Die 1986 gegründete ECG mit Sitz in Kehl ist das größte unabhängige Beratungs¬unternehmen in Energiefragen in Deutschland und Europa. Das Unternehmen betreut gegenwärtig den Einsatz und Einkauf von rund 20.000 GWh Strom sowie rund 15.000 GWh Erdgas. Über 2.000 Kunden in Deutschland sowie im europäischen Ausland sind derzeit unter Vertrag; der Fokus liegt dabei auf mittelständischen Betrieben aus produzierenden Gewerben. Aber auch große Industrieunternehmen wie Henkel, Axel-Springer, Berliner Zeitungsverlag, Wieland-Werke gehören zur Kundschaft. Mit rund 40 Mitarbeitern erwirtschaftet ECG einen jährlichen Umsatz von ca. 4,5 Mio. Euro. Geschäfts¬führer sind Dr. Wolfgang Hahn, Dr. Jürgen Joseph und Jörg Scheyhing.
Weitere Informationen über die ECG unter www.ecg-kehl.de.
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