Spart der Sparer alternativlos?

(Mynewsdesk) Sparer mögen es sicher. Und sicheres Anlegen macht keine schlaflosen Nächte, bis heute. Das mit der Sicherheit ist eine Interpretationssache. Wie definiert man Sicherheit? Wenn Sicherheit bedeutet, dass man kein Geld verlieren kann, haben die so genannten klassischen Sicherheitsprodukte längst ausgedient, denn bei den derzeitig geringen Zinsen schlägt die Inflation erbarmungslos zu und schmilzt die Guthaben langsam weg.

Staatsanleihen gelten als der Klassiker, wenn es um Sicherheit geht. Gern genommen, stets empfehlenswert soll die Staatsanleihe das Geld des Sparers sichern und ihm eine Verzinsung ermöglichen. Banken bieten z. B. Staatsanleihen als Geldanlagen an. Was ist also ein Bundesschatzbrief? Es handelt sich auch hier nur um ein Stück Papier, um eine Urkunde, die ein Rückzahlungsversprechen verbrieft und die Zahlung eines Entgelts in Form von Zinsen. Ein Rückzahlungsversprechen, also geht es hier abermals um ein Darlehen. Nur diesmal gibt man dem Staat ein Darlehen – ebenfalls schlecht verzinst, muss bemerkt werden. Doch hier kommt es noch viel besser, denn die Zinsen, die der Bund als Entgelt bezahlt, muss er ja irgendwo her bekommen. Welche Einnahmen hat der Bund oder ein Staat allgemein? Ein Staat erhält Steuern. Und aus diesen Steuern bezahlt er die Zinsen für die Darlehen, also auch die für die Bundesschatzbriefe. Doch wer zahlt die Steuern? Die Bürger zahlen die Steuern, die Unternehmen zahlen die Steuern. Damit liegt auf der Hand, dass die Bürger, die Bundesschatzbriefe besitzen, sich ihre Zinsen über die Steuern zumindest teilweise selbst bezahlen. Man darf unterstellen, dass dies den Meisten gar nicht bewusst ist.

Lebensversicherung: Immer noch 90 Millionen VerträgeDem Staat ist es gelungen, mit der Kapitalversicherung einen wahren Geniestreich zu landen. Die deutsche Lebensversicherung unterliegt gesetzlich vorgeschriebenen Anlagerichtlinien (Man spricht also auch hier von Geldanlage). Diese sorgen dafür, dass die Gelder die die Versicherten mit ihren Beiträgen zahlen, zu einem sehr hohen Anteil in Form von Staatsanleihen als Darlehen an den Staat fließen – schlecht verzinst, wie bereits festgestellt. Dadurch haben die Versicherer aktuell einige Herausforderungen zu meistern, denn sie müssen vielen ihrer alten Kunden höhere Zinsen zahlen, als sie derzeit einnehmen. Außerdem sind die Neuabschlüsse rückläufig und immer mehr Kunden lassen ihre Verträge rückabwickeln. Höchstrichterliche Rechtsprechung macht dies für bestimmte Verträge möglich. Das Problem der Versicherer ist hierbei, dass sie dabei die vereinnahmten Kosten erstatten und meist höhere Zinsen an den Kunden zahlen müssen, als er vertragsgemäß erhalten hätte. Jedoch ist das noch immer eine verschwindend geringe Minderheit, die sich dieser Möglichkeiten bedient. Aber selbst ohne die Ausschöpfung dieser Möglichkeiten, läuft die Branche nicht rund, denn über 70% aller Verträge wird vorzeitig gekündigt, viel mehr als an Neuabschlüssen wieder hereinkommt.

Die Unzufriedenheit vieler Versicherungskunden kommt nicht von ungefähr. Für einen Versicherungskunden stellt die Lebensversicherung ein Schuldversprechen dar, zu einem bestimmten Zeitpunkt eine bestimmte Summe auszuzahlen, plus Überschüsse – falls vorhanden. Für dieses muss der Versicherte dann gemäß der vereinbarten Zahlungsweise einen Preis in Form eines oder mehrerer, meist monatlicher Beiträge bezahlen und erhält dafür einen Versicherungsschein (Police), der die Urkunde dieses Schuldversprechens darstellt. Der zu zahlende Preis (Beiträge) beinhaltet selbstverständlich auch einen stattlichen Kostenanteil, wodurch dieses Versprechen recht teuer bezahlt wird.

Viele Menschen können rechnen und erkennen vor Ablauf des Vertrages, dass es sich einfach nicht lohnt, so viel Geld für so ein geringes Zahlungsversprechen auszugeben. Sie kündigen also ihre Lebensversicherung. Doch was geschieht bei der Kündigung wirklich? Der Versicherer kauft sein Zahlungsversprechen, welches er mit dem Versicherungsschein verbriefte, zurück – zu einem Preis mit einem enormen Abschlag, versteht sich. Warum sollte der Versicherer einen so ungünstigen Vertrag zu einem höheren Preis zurück kaufen? Der Vertrag ist nicht attraktiv, also wird auch wenig dafür gezahlt.

Die GENO Wohnbaugenossenschaft eG aus Ludwigsburg (www.geno.ag) sieht sich als Ergänzung zum üblichen Wohnraumschaffungsmarkt und hat genau für das Ziel, Wohnen dauerhaft bezahlbar zu machen, ein Konzept entwickelt, welches schon heute funktioniert. Ihr Angebot macht Schluss mit der ewigen Jagd nach Renditen. Hier wird dauerhaft dafür gesorgt, dass der größte Kostenfaktor, das Wohnen, dauerhaft erschwinglich bleibt. Damit wird die Notwendigkeit, Vermögen aufzubauen, ein wenig entschärft.

Der Interessent, der z. B. ein Eigenheim, sei es ein Haus oder eine Wohnung, erwerben oder neu bauen möchte, spart mit einem GENO WohnSparVertrag finanzielle Mittel als Eigenkapital an. Unter Berücksichtigung von Einkommensgrenzen wird dieser WohnSparVertrag sogar dreifach staatlich gefördert. Er zieht zur Miete ein und erhält eine Kaufoption, die er jederzeit ausüben kann, aber nicht muss. Die Miete wird auf 35 Jahre festgeschrieben und bleibt die ersten 25 Jahre gleich. Für den späteren Erwerb wird ebenso der Objektpreis von Anfang an notariell festgeschrieben. Damit hat das Mitglied im Vergleich zu einem normalen Mietverhältnis den genauen Überblick darüber, welche Kosten während der gesamten Mietdauer zu zahlen sind. Alle wichtigen Vertragsbedingungen werden notariell beurkundet und teilweise auch im Grundbuch eingetragen. Man ist zwar Mieter, genießt aber die Rechte des Eigentümers (Auflassungsvormerkung in Abt. II des Grundbuchs).

Für den Notfall ist übrigens ebenfalls gesorgt, denn der Mieter genießt maximale Flexibilität. Denn das Mietverhältnis kann mit einer Frist von drei Monaten gekündigt werden. Der Genosse könnte also jederzeit aussteigen und sich sein Genossenschaftsguthaben aus seinem WohnSparVertrag auszahlen lassen.

Fazit: Eine intelligente und vorausschauende Vorsorge, bei der die Früchte schon viel früher genossen werden können.

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