Die Firma Lexfati SRL erklärt, dass es sich bei Upgrades um eine Umstellung von einer billigen Version auf eine teurere Profi Version handelt.
Viele Unternehmen geben eine Menge Geld aus, wenn ein bestimmtes Programm ein Update benötigt. Jedoch wurde gerichtlich entschieden, dass gebrauchte Software Lizenzen im Internet gekauft und heruntergeladen wurden, weiterverkauft werden dürfen. Somit können die Unternehmen eine Menge Geld sparen und haben trotzdem das aktuelle Update.
Unternehmen, welche eine Software für betriebliche Zwecke kaufen, die mehr als 410,00 EUR kostet, schreiben diese normalerweise über einen Zeitraum von drei Jahren ab. Durch den hohen Preis gilt diese Software nämlich nicht als geringwertiges Wirtschaftsgut. Dieser Regelung unterliegen nicht Updates für Software Programme, gibt die Firma Lexfati SRL zu bedenken. Allerdings funktioniert diese Steuer-Spar-Strategie nur bei Updates und nicht bei Upgrades.
Die Firma Lexfati SRL erklärt, dass es sich bei Upgrades um eine Umstellung von einer billigen Version auf eine teurere Profi Version handelt. Das heißt eine Umstellung auf eine erweiterte Software-Version. Daher kann hier bei Upgrades nicht von der gerichtlichen Entscheidung profitiert werden.
600 Millionen Menschen nutzen regelmäßig das Internet, um sich Informationen zu beschaffen. Ein Unternehmen, das auf einen Internetauftritt verzichtet, scheint in Angesicht dieser Tatsache gerade zu fahrlässig zu handeln. Doch muss ein Internetauftritt einigen Anforderungen gerecht werden: ein angemessenes Design, Vermittlung aller wichtigen Daten, Kontaktmöglichkeiten. Schließlich sollte der Internetauftritt eine Initiative sein, die der Werbung für das Unternehmen dient.
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