Sorglosigkeit kann teuer werden

ERV gibt Tipps zu den wichtigsten Reiseversicherungen für den nächsten USA-Urlaub

München, 14. August 2013 – Gut vorbereitet in die USA: Wer in den vergangenen Jahren in die Vereinigten Staaten geflogen ist, weiß, dass er mit langen Schlangen bei der Einreise rechnen muss. Laut aktuellen Medienberichten können deutsche Staatsbürger, die häufiger in die USA reisen, ab sofort am Einreiseprogramm “ABG+ und Global Entry” teilnehmen, um von vereinfachten und schnelleren Einreisekontrolle zu profitieren. Abgesehen von den Einreisemodalitäten sollten sich USA-Urlauber auch um den passenden Versicherungsschutz für ihren Aufenthalt im Land der unbegrenzten Möglichkeiten kümmern. Die ERV, Marktführer in Sachen Reiseschutz, gibt wichtige Tipps, um im Notfall einen kompetenten Partner an der Seite zu haben und unnötige Kosten zu vermeiden.

Hilfe bei medizinischen Notfällen
Auch Verbraucherschützer raten bei einer Reise in die USA unbedingt zum Abschluss einer Auslandskrankenversicherung . Esther Grafwallner, Reiseexpertin der ERV, erklärt, warum diese Police so wichtig ist: “Auch wenn die ärztliche Versorgung in den Staaten in der Regel kein Problem ist, so sind Behandlungen teuer und erfolgen meist nur gegen Vorkasse oder direkte Bezahlung. Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen keinerlei Kosten für Behandlungen in USA oder Kanada. Erkrankt ein Reisender während seines Urlaubs, übernimmt hingegen die Auslandsreisekrankenversicherung die Behandlungskosten, die im Ausland anfallen.”

Falls nötig organisiert die Notrufzentrale der ERV auch den medizinisch sinnvollen Krankenrücktransport, der Bestandteil der Auslandskrankenversicherung ist. Hier entscheiden die Ärzte der ERV-Notrufzentrale, nicht die behandelnden Ärzte vor Ort, über den Rücktransport. Esther Grafwallner: “Ohne Auslandskrankenversicherung wird ein Rücktransport in die Heimat zu einer teuren Angelegenheit. Wer in den USA verunglückt oder erkrankt und die Behandlung zu Hause fortsetzen möchte, der muss mit Kosten von bis zu 60.000 Euro rechnen.” Mit der ERV erfolgt der Krankenrücktransport – sofern der Patient transportfähig ist – auch unabhängig davon, ob eine Behandlung am Urlaubsort möglich gewesen wäre.

Wenn das Sehnsuchtsziel in weite Ferne rückt
Ein Aufenthalt in den USA ist oftmals lange im Voraus geplant. Wenn der Urlaub dann plötzlich ausfallen muss, ist dies nicht nur ärgerlich, sondern kann durch hohe Stornokosten auch finanziell unangenehm werden. Wurde eine Reiserücktrittsversicherung abgeschlossen, werden die Stornokosten beispielsweise bei einer unerwarteten schweren Erkrankung oder einer betriebsbedingten Kündigung durch die ERV erstattet. Darin ebenfalls enthalten ist eine Reiseabbruchversicherung. Muss der Urlaub wegen eines Unfalls oder einer Krankheit abgebrochen werden, übernimmt die ERV die zusätzlichen Rückreisekosten bzw. den anteiligen Reisepreis für nicht genutzte Reiseleistungen.

Das ganze Jahr geschützt
Wer mehr als eine Reise im Jahr plant, der sollte sich für eine Jahresreiseversicherung entscheiden. Diese lohnt sich meist schon bei zwei Reisen im Jahr. Die Jahres-Variante kann bei der ERV, unter http://www.reiseversicherung.de, entweder für eine Reiserücktritts- oder eine Auslandskrankenversicherung abgeschlossen werden oder als praktisches Paket-Angebot mit Reiserücktritts- inklusive Reiseabbruchversicherung, Auslandskranken- und Reisegepäckversicherung sowie dem RundumSorglos-Service.

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Über die ERV (Europäische Reiseversicherung)
Die ERV versteht sich über ihre Kompetenz als Reiseversicherer hinaus als innovatives Dienstleistungsunternehmen. Die ERV hat über 100 Jahre Reiseschutz-Geschichte geschrieben und ist Marktführer unter den Reiseversicherern in Deutschland. Als einer der führenden Anbieter in Europa ist sie heute in über 20 Ländern vertreten. Mit ihrem internationalen Netzwerk sorgt die ERV dafür, dass ihre Kunden vor, während und nach einer Reise optimal betreut werden.
Die ERV ist der Spezialist für Reiseschutz der ERGO Versicherungsgruppe und gehört damit zu Munich Re, einem der weltweit führenden Rückversicherer und Risikoträger.

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