Geld als Vorsorgemedium infrage stellen
Geld, ein Mittel, welches ursprünglich als Warenersatzmittel den Handel vereinfachen sollte, übernimmt seit Jahren und auch heute Funktionen, für die es ursprünglich gar nicht gedacht war. Durch diese Zweckentfremdung erhöht sich die Geldmenge nicht stetig, sondern exponentiell. Aktuell befinden sich auf Konten Geldmengen, denen schon seit Jahren keine ausreichende Menge an Banknoten und Münzen entgegenstehen. Geld wird immer mehr zum virtuellen Gut, welches auf die Akzeptanz der Bürger angewiesen ist. Das qualifiziert Geld auch nicht gerade zum geeigneten Vorsorgeinstrument.
Die Geldmenge erhöht sich. Aber wie geht das vor sich und warum kann es ein Fehler sein, sich auf Geld als Vorsorgeinstrument zu verlassen? Diese Frage kann man sich selbst beantworten, wenn man das System, welches dahintersteckt, erst einmal verstanden hat.
Geld, also die Banknoten und Münzen, werden durch eine Institution, die die so genannte Währungshoheit besitzt, hergestellt bzw. zur Herstellung bei einem Dienstleister in Auftrag gegeben. In Europa übernimmt das die EZB, die Europäische Zentralbank. Sie hat die Währungshoheit und verleiht das Geld gegen Zinsen an so genannte Geschäftsbanken (Banken, die Konten für Privat- und Firmenkunden führen und ihnen Finanzprodukte anbieten dürfen). Die Geschäftsbanken sind die einzigen, die sich Geld von der Zentralbank leihen dürfen.
Hat sich eine Geschäftsbank von der Zentralbank Geld geliehen, darf sie selbst Geld verleihen. Jedoch verleiht sie nicht die Menge, die sie sich selbst von der Zentralbank geliehen hat. Das geliehene Geld von der Zentralbank stellt eine Mindestreserve dar und darf nicht weiterverliehen werden. Also verleiht die Geschäftsbank imaginäres Geld (Buch- oder Giralgeld) an Privatkunden, Unternehmen und auch an den Staat. Dabei darf das Geld der Zentralbank, also die Reserve, nie geringer sein als 2% des insgesamt verliehenen Geldes der Geschäftsbank.
Beispiel: Eine Geschäftsbank leiht sich von der Zentralbank 10.000 Euro. Diese 10.000 Euro gelten als Reserve und verbleiben in der Geschäftsbank. Jedoch hat die Geschäftsbank dadurch das Recht, selbst 490.000 Euro an andere verleihen zu dürfen. Diesen Prozess bezeichnet man als Kreditschöpfung.
Größter Abnehmer für Geld ist der Staat. Damit er Geld bekommt, muss er Sicherheiten an die Bank geben. Also emittiert der Staat z. B. eine Staatsanleihe über 10 Mrd. Euro. Diese Anleihe gibt der Staat an die Bank als Sicherheit und bekommt dafür 10. Mrd. Euro als Gutschrift auf sein Konto gebucht.
Dieses Geld wird dann durch den Staat ausgegeben für Soziales, Bildung, Infrastruktur, Gehälter des öffentlichen Dienstes, Subventionen in die Wirtschaft, internationale Hilfen aber auch für Kriege usw. Das Geld wird also verteilt und die Wirtschaft kann damit arbeiten. Es kann Handel getrieben werden, die Menschen arbeiten, verdienen Geld usw. Benötigt der Staat weiteres Geld, emittiert er einfach weitere Staatsanleihen. Der gleiche Prozess findet mit Unternehmen oder auch Privatkunden statt. Diese leihen sich Geld von der Bank und bringen dieses Geld ebenfalls in Umlauf, also in den Wirtschaftskreislauf.
Die dadurch im Umlauf befindliche Geldmenge ist also fest definiert. Wenn z. B. der Staat Staatsanleihen für insgesamt 1 Bio. Euro an die Banken gibt und dafür 1 Bio. Euro Gutschrift erhält, können sich somit nur genau 1 Bio. Euro im Umlauf befinden. Haben die Privathaushalte und Unternehmen zusammen 1 Bio. Euro Darlehen bei Banken, sind weitere 1 Bio. Euro im Umlauf. In diesem Fall wären also 2 Bio. Euro im Umlauf.
Würden die Darlehen, die der Staat, die Privathaushalte und die Unternehmen aufgenommen haben, mit 5% verzinst, würde die im Umlauf befindliche Geldmenge ein Jahr später nicht mehr 2 Bio. Euro sein sondern 2 Bio. plus 5 Mrd. Euro. Doch wo kommt das Geld für die 5 Mrd. Euro Zinsen her? Dieses Geld existiert doch real gar nicht. Die Zinsen werden bezahlt und fließen aus dem Wirtschaftskreislauf ab. Im Umlauf befinden sich somit nur noch 1 Bio. und 995 Mrd. Euro. Der Verleih von Geld gegen Zinsen schadet also dem Wirtschaftskreislauf, denn dem wird das wichtige Tauschmittel entzogen. Das wirkt sich destruktiv auf die Wirtschaft aus und zieht das Erfordernis nach sich, neues Geld dem Kreislauf zuzuführen. Dieser Teufelskreis endet erst, wenn die Schuldzinsen eine Größenordnung erreicht haben, die nicht mehr beherrschbar ist.
Es wird also systembedingt notwendig, immer mehr Geld zu “erschaffen”, da durch Zinsen, die auf Konten landen, immer mehr Geld aus dem Kreislauf abfließt und gehortet wird. Das neu erschaffene Geld ist im Grunde wertlos. Es wird so lange als Warenersatz akzeptiert, so lange die meisten Vertrauen in das System haben. Büßt das System jedoch dieses Vertrauen ein, kann man mit Geld nichts mehr anfangen. Jeder Vorsorge, die auf der Basis von Geld getroffen wurde, droht dann das gleiche Schicksal.
Wenn Geld nicht der geeignete Weg ist, wäre es vielleicht eher ratsam, in Wohnen zu investieren? Letztendlich sollte ein Vermögen dazu dienen, später die Kosten tragen zu können. Die Position Wohnen dauerhaft bezahlbar zu machen, könnte somit eine sinnvolle und dauerhafte Lösung darstellen.
Die GENO Wohnbaugenossenschaft eG aus Ludwigsburg ( www.geno.ag ) sieht sich als Ergänzung zum üblichen Wohnraumschaffungsmarkt und hat genau für das Ziel, Wohnen dauerhaft bezahlbar zu machen, ein Konzept entwickelt, welches schon heute funktioniert. Der Interessent, der z. B. ein Eigenheim, sei es ein Haus oder eine Wohnung, erwerben oder neu bauen möchte, spart mit einem GENO WohnSparVertrag finanzielle Mittel als Eigenkapital an. Unter Berücksichtigung von Einkommensgrenzen wird dieser WohnSparVertrag sogar dreifach staatlich gefördert. Er zieht zur Miete ein und erhält eine Kaufoption, die er jederzeit ausüben kann, aber nicht muss. Die Miete wird auf 35 Jahre festgeschrieben und bleibt die ersten 25 Jahre gleich. Für den späteren Erwerb wird ebenso der Objektpreis von Anfang an notariell festgeschrieben. Damit hat das Mitglied im Vergleich zu einem normalen Mietverhältnis den genauen Überblick darüber, welche Kosten während der gesamten Mietdauer zu zahlen sind. Alle wichtigen Vertragsbedingungen werden notariell beurkundet und teilweise auch im Grundbuch eingetragen. Man ist zwar Mieter, genießt aber die Rechte des Eigentümers (Auflassungsvormerkung in Abt. II des Grundbuchs).
Für den Notfall ist übrigens ebenfalls gesorgt, denn der Mieter genießt maximale Flexibilität. Denn das Mietverhältnis kann mit einer Frist von drei Monaten gekündigt werden. Der Genosse könnte also jederzeit aussteigen und sich sein Genossenschaftsguthaben aus seinem WohnSparVertrag auszahlen lassen.
Auf diese Weise ist eine Vorsorge intelligent und vorausschauend. Und die Früchte kann man schon viel früher genießen.
Bildrechte: Bernd Liebl, Magdeburg Bildquelle:Bernd Liebl, Magdeburg
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