Sonne, Strand und Wirtschaftskrieg

US-Präsident Donald Trump hat eine neue Front im mittlerweile weltweit tobenden Wirtschaftskrieg eröffnet, der von den USA immer mehr forciert wird. Jetzt geht es also gegen die kleine, immer noch sozialistische Republik Kuba, die direkt vor der Haustür der westlichen Supermacht liegt und auch den vielen Exil-Kubanern schon seit 1959 ein Dorn im Auge ist.

Genau auf die Stimmen dieser Wählergruppe hat es der amerikanische Sanktionskrieger Trump nun abgesehen, denn diese Stimmen könnten ausschlaggebend bei seiner möglichen Wiederwahl sein, vielleicht sogar schon vorher. In den letzten Jahrzehnten war es üblich, die amtierenden amerikanischen Präsidenten bei der Wiederwahl aus den eigenen Reihen zu unterstützen. Doch jetzt will ein Republikaner, also ein Mann aus der eigenen Partei, Trump die erneute Präsidentschaftskandidatur streitig machen. Der frühere Gouverneur von Massachusetts, Bill Weld, tritt gegen ihn an. Zudem wurde darüber spekuliert, ob auch der Gouverneur des Bundesstaats Maryland, Larry Hogan, gegen Trump antreten werde. So braucht der Präsident natürlich jede Stimme. Da kommen Kuba und das verbündete Venezuela gerade recht für eine Ablenkung. Dass es bei den Sanktionen auch gegen andere Staaten geht, ist dabei gewollt und Kalkül.

Worum geht es bei den Sanktionen gegen Kuba?

Die aktuelle Politik der USA basiert auf einer alten Doktrin von 1823, die der damalige Präsident Monroe erlassen hat. Danach akzeptiert die USA keine Einmischung nicht amerikanischer Mächte in der westlichen Hemisphäre. So spricht man also heute unverblümt Warnungen an alle aus, die sich gegen die Politik der USA gegenüber Kuba, Venezuela, Nicaragua und anderer links regierter Länder in Südamerika stellen. Speziell sind dabei die schon sanktionierten Staaten Russland, Iran und letztlich China gemeint.

Seit 1996 existiert ein Gesetz, das es US-Bürgern erlaubt, gegen in Kuba tätige Unternehmen zu klagen. Doch die amerikanischen Regierungen wendete diese Regelung über Jahre nicht an. Unter Präsident Trump ändert sich das allerdings nun. Auch Entschädigungszahlungen gegen vorgenommene Enteignungen von Exil-Kubanern und deren Nachkommen sind jetzt vor amerikanischen Gerichten möglich.
So weit, so gut. Kuba wird auch diese Sanktionen überstehen. Und die Titel, die vor einem amerikanischen Gericht erwirkt werden, können legal nicht in Kuba vollstreckt werden.

Die EU und Kanada warnen vor der neuen Entwicklung

Das US-Gesetz von 1996 wurde in den vergangenen Jahrzehnten von allen Trump-Vorgängern ausgesetzt, um westliche Partner (EU-Staaten und Kanada) nicht als Bündnispartner zu verlieren.
Unsere Leser werden sich jetzt fragen, was das alles mit uns zu tun hat. Dazu muss man wissen, dass ab sofort jede Person und jedes Unternehmen, das in Kuba Geschäfte tätigt, vor US-Gerichten verklagt werden kann. Nach Schätzungen des US-Außenministeriums von 1996 würde es demnach wohl circa 200 000 Klagen ermöglichen. Nach dem vorsichtigen Wandel in dem Karibikstaat und der Annäherung an die EU und andere Staaten sind es aktuell wohl noch mehr. Denn der Inselstaat darf bei Anwendung der Doktrin zum Beispiel kein Land, kein Unternehmen oder sonstiges Eigentum, auf das US-Bürger und Unternehmen Anspruch erheben, veräußern.
Dass diese Praxis gegen jedes internationale Recht verstößt, interessiert die US-Regierung nicht oder nur am Rande. So wird eine unnötige Spirale von Rechtsstreitigkeiten in Gang gesetzt, die am Ende nichts Positives bringen wird.

Deutschlands Wirtschaftsbeziehungen zu Kuba
In erster Linie verbinden wir mit Kuba Traumstrände und karibisches Flair. Mit jährlich circa 250 000 Besuchern sind die Deutschen die drittgrößte Touristengruppe auf Kuba. Leider gehören aber auch fast leere Geschäfte für die Einheimischen und verfallene Bauten mit dem morbiden Charme aus der spanischen Kolonialzeit, die nur mithilfe der UNESCO und ausländischen Geldgebern unter großen Anstrengungen erhalten werden können, zur Realität.
Die Außenhandelsbilanz mit Deutschland betrug 2018 laut Auswärtigem Amt 279,4 Millionen Euro, davon Exporte in Höhe von 227,8 Millionen Euro nach Kuba (Maschinen, chemische und pharmazeutische Erzeugnisse, Kunststofferzeugnisse, Medizintechnik, Kraftfahrzeuge und Ersatzteile). Die Importe lagen bei 51,6 Millionen Euro (alkoholische Getränke, Zuckerwaren, Tabak, Obst- und Gemüsesäfte).
Erneuerbare Energien, Tourismus, Landwirtschaft – trotz der schwierigen finanziellen Lage des Landes und der restriktiven Wirtschaftspolitik können deutsche Unternehmen nach Einschätzung der Auslandshandelskammer (AHK) dort gute Geschäfte machen. Chancen bieten sich für deutsche Unternehmen, neben der Weiterentwicklung des Tourismus, vor allem im Bereich der Windkraft, Sonnenenergie und Biomasse. Auch das gesamte Leitungsnetz muss erneuert werden, um die Energieeffizienz zu steigern, wie Ihr Autor aus eigenem Urlaubserleben weiß. Da könnten deutsche Unternehmen lukrative Geschäfte abwickeln. Nur, wie sollen solche deutschen Auslandsinvestitionen jetzt noch mit dem Damoklesschwert der neuen Sanktionen funktionieren?

Fazit
Auch wenn Kuba nicht zu den Ländern gehört, die auf dem Radar der Börsianer stehen, wird der Kuba-Streit die anstehenden Verhandlungen über ein Handelsabkommen zwischen der EU und den USA und die Märkte überschatten. Zu beachten ist dabei zudem, dass das Verhandlungsmandat der EU daran geknüpft ist, dass die US-Seite den Handelsstreit nicht weiter eskalieren lässt. Wir werden sehen …

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