Verlängertes Sonderkündigungsrecht in der Privaten Krankenversicherung nachBeitragsanpassung von einem Monat auf zwei Monate.
Darauf müssen Sie achten: ->
Auf Grund der Beitragsanpassungen beinah aller Privater Krankenversicherer zum 1.1.2015
haben die Versicherten die Möglichkeit, die Gesellschaft auf Grund Sonderkündigungsrecht
zu wechseln.
Da gleichzeitig aber für einen Wechsel die Bestätigung des neuen Versicherers über die
Weiterversicherung beim neuen Versicherer vorliegen muss, ist diese Vorgabe in der Praxis
wegen des kleinen Zeitfensters von bisher 1 Monat kaum realisierbar.
Daher wurden die Fristen für die Kündigungen nach BAP (Beitragsanpassung) erweitert um
einen Monat..
Auf Grund des verlängerten Sonderkündigungsrechtes bei Beitragsanpassungen von einem
auf zwei Monate ist ein Wechsel für PKV-Versicherte auch nach dem 1.1.15 noch möglich.
Beispiel:
Mitteilung über BAP erhalten am 28.11.2014 – Kündigung möglich neu bis 28.1.2015
letztmöglicher Termin für die Vorlage der Nachversicherung: 20.3.2015 .
Somit bleibt i.d.R. allen PKV-Versicherten mit Hauptfälligkeit 1.1. die Wechselmöglichkeit
zum 1.1.2015 bis Ende Januar erhalten.
Aber Achtung: Natürlich bringt ein Wechsel der Krankenversicherung innerhalb der PKV
auch eine neue Gesundheitsprüfung mit sich.
Wie verhält es sich dabei mit den Altersrückstellungen bzw. dem Übertragungswert ?
Seit 2009 gilt eine neue, verbesserte Gesetzgebung, die die Mitnahme des
Übertragungswertes in den neuen Tarif ermöglicht.
Kunden mit Neuverträgen ab dem 1.1.2009 haben hierbei ein dauerndes Recht, mit einem
Übertragungswert auf Niveau des Basistarifs zu einem anderen PKV-Unternehmen zu
wechseln. Außerdem ist ab 2013 ist der Übertragungswert dem Versicherungsnehmer
jährlich mitzuteilen,.
Was ist der Übertragungswert:
Der Übertragungswert entspricht der Altersrückstellung, die bereits getätigt wurde und im
alten Tarif oder beim Vorversicherer dem Konto gutgeschrieben werden konnte. Die Höhe
der Altersrückstellung, die ein Versicherter mit seinem Beitrag zu leisten hat, orientiert sich
am günstigen Basistarif. Der Übertragungswert kann mitgenommen werden, wenn die
Versicherung gewechselt wird, allerdings nur innerhalb der privaten Krankenversicherung.
Fazit: Somit verlieren Versicherte beim Wechsel von PKV zu PKV nicht ihre
Altersrückstellung!
Dies ist eine deutliche Verbesserung für PKV-Kunden hinsichtlich ihrer Flexibilität.
Beratung unter: http://www.versicherungssuche.net
Rita Gruchow
Über:
Rita Gruchow
Frau Rita Gruchow
Albertsdorf 16b
18182 Bentwisch
Deutschland
fon ..: 0381 696309
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email : rita@gruchow.de
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