So reist Ihr Weihnachtsbaum sicher

ARAG Experten sagen, was beim Transport des Tannenbaumes zu beachten ist.

Nordmanntanne oder Blaufichte – alle Jahre wieder die Suche nach dem schönsten Weihnachtsbaum. Wer sich die ausgewählte Konifere nicht unter den Arm klemmen und nach Hause tragen kann, sollte nach einer sicheren Transportmöglichkeit suchen, oder den Lieferservice bemühen. ARAG Experten geben Tipps für einen störungsfreien Weihnachtsbaum-Transport.

– Im Kofferraum –
Weihnachtsbäume, die mehr als einen Meter aus dem Kofferraum ragen, müssen besonders gekennzeichnet sein, damit der Hintermann sie gut sehen kann. Nehmen Sie dazu eine rote Fahne von mindestens 30 mal 30 Zentimetern. Niemals dürfen Kennzeichen oder Fahrzeugbeleuchtung verdeckt werden. Ohnehin darf der Baum maximal 3 Meter aus dem Kofferraum ragen, bei Fahrten von mehr als 100 km sogar nur 1,50 Meter. Sichern Sie ihn im Innern noch mit Gurten. Und vergessen die Unterlage nicht, falls die Tanne harzt.

– Auf dem Autodach –
Soll ein Weihnachtsbaum auf einem Auto transportiert werden, muss er sorgfältig befestigt werden. Ideal ist ein Dachgepäckträger. Legen Sie den Baum mit der Spitze nach hinten darauf und zurren ihn an drei Stellen mit Gurten fest. Pkw mit Ladung dürfen nicht höher als 4 m und nicht breiter als 2,55 m sein. Der Baum darf nach vorne nicht über das Fahrzeug hinausragen – außer bei einer Ladungshöhe über 2,50 Meter. Hier sind 50 cm nach vorne erlaubt.

– Wie viel Bußgeld kostet ein falsch gesicherter Weihnachtsbaum? –
Bei nicht korrekt gesicherter Ladung müssen Sie mit Verwarnungs- oder Bußgelder zwischen 20 und 60 Euro und einem Punkt in Flensburg rechnen. Möglicherweise dürfen Sie nicht weiterfahren. Verursachen Sie fahrlässig einen Unfall, riskieren Sie unter Umständen eine Freiheitsstrafe.

– Welche Versicherung zahlt, wenn der Baum vom Autodach rutscht? –
Fällt der Baum trotz sorgfältiger Befestigung vom Autodach, kommt die Kfz-Haftpflichtversicherung grundsätzlich für einen Fremdschaden auf. Rutscht das Gewächs auf dem Dach hin und her und verkratzt dadurch den Lack des eigenen Fahrzeugs, müssen Sie den Schaden selbst tragen, wenn die Kaskoversicherung keine durch Ladung verursachten Schäden übernimmt.

Download des Textes und verwandte Themen:
http://www.arag.de/service/infos-und-news/rechtstipps-und-gerichtsurteile/auto-und-verkehr/

Die ARAG ist das größte Familienunternehmen in der deutschen Assekuranz und versteht sich als vielseitiger Qualitätsversicherer. Neben ihrem Schwerpunkt im Rechtsschutzgeschäft bietet sie ihren Kunden bedarfsorientierte Produkte und Services aus einer Hand auch über die leistungsstarken Tochterunternehmen im deutschen Komposit-, Kranken- und Lebensversicherungsgeschäft sowie die internationalen Niederlassungen, Gesellschaften und Beteiligungen in 13 weiteren europäischen Ländern und den USA – viele davon auf führenden Positionen in ihrem jeweiligen Rechtsschutzmarkt. Mit 3.600 Mitarbeitern erwirtschaftet der Konzern ein Umsatz- und Beitragsvolumen von mehr als 1,5 Milliarden EUR.

Firmenkontakt
ARAG SE
Brigitta Mehring
ARAG Platz 1
40472 Düsseldorf
0211-963 2560
brigitta.mehring@arag.de
http://www.ARAG.de

Pressekontakt
redaktion neunundzwanzig
Thomas Heidorn
Lindenstraße 14
50676 Köln
0221-92428215
thomas@redaktionneunundzwanzig.de
http://www.ARAG.de

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht.


CAPTCHA-Bild
Bild neu laden