ARAG Experten mit einigen Tipps für Erst- und Fünftklässler
In den ersten Bundesländern neigen sich die großen Ferien dem Ende zu. Für Schüler und Lehrer fängt der Alltag in der “Penne” wieder an – und für zahlreiche ABC-Schützen beginnt der viel zitierte Ernst des Lebens. Ob mit dem Coronavirus ein Regelbetrieb möglich sein wird, bleibt abzuwarten. ARAG Experten geben Tipps, wie der Start auf der neuen Schule – unabhängig von Covid-19 – gelingt.
Öffentliche oder private Schule?
Viele besorgte Eltern nehmen zusätzliche Kosten für eine Privatschule in Kauf, um den lieben Kleinen den Weg ins Leben durch eine bestmögliche Schulbildung zu ebnen. Aber sind Privatschulen wirklich die bessere Alternative? Der Besuch einer Privatschule wird meist mit individueller Förderung gleichgesetzt. Neueste Untersuchungen zeigen allerdings, dass in privaten Grundschulen die Klassengrößen nur geringfügig kleiner sind als in öffentlichen. In privaten Realschulen ist die durchschnittliche Anzahl der Schüler pro Klasse sogar höher als in öffentlichen Bildungseinrichtungen.
Wenn es mit der Wunschschule nicht klappt
Während für Kinder wahrscheinlich die Freunde das wichtigste Kriterium sind, auf welche weiterführende Schule sie gehen wollen, sind für Eltern Kriterien wie Schulweg, Lernangebot oder nachmittägliche Betreuung bei der Schulwahl wichtig. Doch letztendlich entscheidet die Schule, wen sie aufnimmt und wen nicht. Denn nach Auskunft der ARAG Experten haben Schüler kein Recht auf einen Platz in der Wunschschule. So wurde einem hessischen Schüler seine Wunschschule trotz Klage vor Gericht verwehrt, weil es vor Ort vergleichbare Schulen mit demselben Bildungsgang gab (Verwaltungsgericht Frankfurt am Main, Az.: 7 L 2073/19.F). In der Regel definieren die jeweiligen Schulgesetze der Länder, nach welchen Aufnahmekriterien die Schüler ausgewählt werden. Das sind neben einer begrenzten Aufnahmekapazität z. B. Geschwisterkinder, ein ausgewogenes Verhältnis von Mädchen und Jungen, Schulwege oder Leistungsfähigkeit.
Fit für den Weg zur Schule
Für die unerfahrenen ABC-Schützen ist der Schulweg eine große Herausforderung. Was können besorgte Eltern ihren Kindern schon zutrauen? Im Vorschulalter merkt sich ein Kind erste einfache Verkehrsregeln. Zum Beispiel bei Rot stehen bleiben, links und rechts schauen. Wird ein Kind dann mit sechs Jahren eingeschult, kann es in der Regel bekannte Wege allein laufen. Vor dem ersten Schultag empfehlen ARAG Experten aber auf jeden Fall Probeläufe – das Kind geht dabei alleine zur Schule, die Eltern folgen und schauen, ob es alles richtig macht. Mit dem Fahrrad sollten auch geübte Kinder erst mit neun bis zehn Jahren alleine zur Schule fahren. Falls die Schule keinen “Fahrradführerschein” anbietet, erkundigt man sich am besten bei der Polizei oder bei einem Fahrradclub nach Kursen. Und besonders wichtig: Helm nicht vergessen!
Schulweg: Schützt die Unfallversicherung auch auf Umwegen?
Schulkinder sind in der Schule und auf dem Weg dahin und zurück selbstverständlich gesetzlich unfallversichert. Was passiert aber, wenn ein ABC-Schütze beim Nachhauseweg einen Abstecher macht? Auch dann greift unter Umständen der Versicherungsschutz. Darauf machen ARAG Experten aufmerksam und nennen einen passenden Fall: Ein achtjähriger Junge aus Memmingen war mit dem Schulbus zwei Haltestellen zu weit gefahren. Auf dem Rückweg zu Fuß wurde er von einem Auto erfasst und schwer verletzt. Der Gemeinde-Unfallversicherungsverband lehnte die Kostenübernahme ab, da sich der Junge während des Unfalls nicht auf dem direkten Weg zwischen Schule und Zuhause befand. Zu Unrecht! Das bestätigten die Richter des Bundessozialgerichtes in einem Grundsatzurteil. Der Versicherer muss die Kosten übernehmen. Die Richter begründeten ihre Ansicht u. a. damit, dass ein achtjähriger Junge nicht über die nötige Einsichtsfähigkeit und Reife verfüge, um immer den kürzesten Weg nach Hause zu nehmen (BSG, Az.: B 2 U 29/06 R).
Aufs Mamataxi verzichten
Da viele Eltern den Schulweg heutzutage für zu gefährlich halten, wird jedes fünfte Schulkind täglich mit dem Auto zum Unterricht gebracht. Das belegt eine Forsa-Studie. Zudem werden die Distanzen zwischen Elternhaus und Schule immer größer, da der Nachwuchs nicht mehr unbedingt die nächstgelegene Schule besucht, sondern eine Schule der Wahl. Größere Distanzen vergrößern aber auch das Gefahrenpotenzial. Was Eltern bei ihren täglichen Touren nicht bedenken: Bei der unübersichtlichen Verkehrssituation vor den Schultoren – verursacht durch das Durcheinander von Autos, mit denen Kinder in die Schule gebracht werden – steigt die Gefahr für den Nachwuchs. Die Kinder müssen sich durch einen regelrechten Dschungel an Familienkutschen schlängeln und können in der allgemeinen Hektik leicht übersehen werden. Die Eltern meinen es gut, denken aber oft nicht an die Beeinträchtigungen, die das Mamataxi mit sich bringt. ARAG Experten empfehlen deshalb: Zeigen Sie Ihrem Kind, wie es alleine sicher zur Schule und zurückkommt und ermöglichen Sie ihm so, zu lernen, wie man sich im Verkehr verhält und vermitteln Sie ihm die Freude an mehr Bewegung.
Der richtige Ranzen
Insbesondere bei Preisen um die 200 Euro ist es wichtig, dass der künftige ABC-Schütze seinen Schulranzen gerne und damit möglichst lange trägt. Also immer her mit Spiderman, Prinzessin und Co. – aber bitte nach DIN Norm 58124. Sie bestimmt, welche Eigenschaften ein Ranzen aufweisen muss. Danach müssen beispielsweise mindestens zehn Prozent der Seiten- und Vorderfläche reflektierend sein und mindestens 20 Prozent muss aus fluoreszierendem Material bestehen. Damit sind Schulkinder auch in der dunklen Jahreszeit gut für alle Verkehrsteilnehmer sichtbar. Nach der Norm dürfen die Signalflächen orange, pink, gelb oder grün sein. Eine nachträgliche Ausstattung mit Signalflächen und Reflektoren sehen die ARAG Experten eher kritisch, weil man dabei nicht sicher sein kann, ob diese Elemente geprüft sind und weit genug leuchten.
Sitzt, wackelt und hat Luft
Wie Kleidung muss auch ein Schulranzen gut passen und bequem sein. Denn immerhin schleppen Schulkinder im Laufe ihres Schullebens etliche Bücher darin durch die Gegend. Da Kinder wachsen, sollten Eltern darauf achten, dass der Ranzen durch verstellbare Schultergurte mitwächst. Die Gurte selbst sollten etwa vier Zentimeter breit und gut gepolstert sein, damit sie nicht scheuern. Optimal sitzt ein Schulranzen über dem Gesäß. Die ARAG Experten raten zu Ranzen mit Hüftgurten, wie man sie auch von Wanderrucksäcken kennt. Die entlasten die Wirbelsäule, indem sie das Gewicht des Ranzens verteilen.
Übrigens kann auch das richtige Packen des Schulranzens das Tragen leichter machen: Schwere Bücher gehören in das Fach, das dem Rücken am nächsten ist, leichte Ordner weiter nach vorne!
Fotoverbot bei der Einschulung?
Die ARAG Experten weisen darauf hin, dass Schulen auf ihrem Gelände ein Fotoverbot aussprechen dürfen, was dann auch für die Einschulungsfeier gilt. Selbst, wenn die Umstehenden ihr Einverständnis erklären, ebenfalls zufällig abgelichtet zu werden, gilt das Verbot! In dem Fall müssen Eltern das Fotoshooting ihrer Sprösslinge beispielsweise vor die Tür verlagern.
Weitere interessante Informationen unter:
https://www.arag.de/service/infos-und-news/rechtstipps-und-gerichtsurteile/sonstige/
Die ARAG ist das größte Familienunternehmen in der deutschen Assekuranz und versteht sich als vielseitiger Qualitätsversicherer. Neben ihrem Schwerpunkt im Rechtsschutzgeschäft bietet sie ihren Kunden in Deutschland auch eigene einzigartige, bedarfsorientierte Produkte und Services in den Bereichen Komposit und Gesundheit. Aktiv in insgesamt 19 Ländern – inklusive den USA, Kanada und Australien – nimmt die ARAG zudem über ihre internationalen Niederlassungen, Gesellschaften und Beteiligungen in vielen internationalen Märkten mit ihren Rechtsschutzversicherungen und Rechtsdienstleistungen eine führende Position ein. Mit mehr als 4.300 Mitarbeitern erwirtschaftet der Konzern ein Umsatz- und Beitragsvolumen von rund 1,8 Milliarden EUR.
ARAG SE ARAG Platz 1 40472 Düsseldorf Aufsichtsratsvorsitzender Dr. Dr. h. c. Paul-Otto Faßbender
Vorstand Dr. Renko Dirksen (Sprecher) Dr. Matthias Maslaton Wolfgang Mathmann Hanno Petersen Dr. Joerg Schwarze Dr. Werenfried Wendler
Sitz und Registergericht Düsseldorf HRB 66846 USt-ID-Nr.: DE 119 355 995
Kontakt
ARAG SE
Brigitta Mehring
ARAG Platz 1
40472 Düsseldorf
0211 963 25 60
brigitta.mehring@arag.de
http://WWW.arag.de