Silvesterunfälle: Welche Versicherung haftet?

Silvesterunfälle: Welche Versicherung haftet?

Jährlich werden mehr als 20.000 Silvesterunfälle gemeldet / Versicherungen kommen nur für Schäden auf, wenn entsprechender Versicherungsschutz besteht, weder grobe Fahrlässigkeit noch Mutwilligkeit im Spiel gewesen sind und der Schaden umgehend gemeldet wird, warnt das Onlinevergleichsportal TARIFCHECK24

Silvesterunfälle: Welche Versicherung haftet?

TARIFCHECK24.COM ist mit rund 25 Millionen Nutzern im Jahr eines der führenden unabhängigen Versicherungs- und Finanzportale. Seit 2001 bietet das Unternehmen umfangreiche Versicherungs-, Finanz- und Stromvergleiche.

Hamburg / Wentorf, 12. Dezember 2012 – Die Zahlen sprechen eine eindeutige Sprache: Jedes Jahr werden der deutschen Versicherungswirtschaft mehr als 20.000 Silvesterunfälle gemeldet. Die Dunkelziffer liegt sogar noch höher, da viele Bundesbürger leider nicht über den nötigen Versicherungsschutz verfügen oder sich schlicht nicht bewusst sind, dass ihre Versicherung für die finanziellen Schäden aufkommt. “Auch unter Beachtung aller Vorsichtsmaßnahmen lassen sich Unfälle auf Silvesterpartys nie vollkommen ausschließen. Passiert doch etwas, sollte der Schaden möglichst noch in der ersten Woche des neuen Jahres gemeldet werden, um den Versicherungsschutz nicht zu gefährden”, rät Jan Schust, Vorstand des Onlinevergleichsportals TARIFCHECK24 ( http://www.tarifcheck24.com ), seit mehr als zehn Jahren eines der führenden Versicherungs- und Finanzportale mit mehr als 25 Millionen Nutzern im Jahr.

Hände weg von nicht zertifizierten Knallkörpern

Die meisten Unfälle zur Jahreswende lassen sich auf den häufig unsachgemäßen Gebrauch von Feuerwerkskörpern zurückführen. “Die Spannbreite reicht von leichten Sachschäden über Hautverbrennungen bis hin zu bleibenden Hör- und Augenschäden, in besonders schlimmen Fällen sogar mit Todesfolge”, sagt Jan Schust, der dazu rät, die Knallerei zu Silvester nicht auf die leichte Schulter zu nehmen. “Unter Alkoholeinfluss sollte man grundsätzlich die Finger von Feuerwerkskörpern lassen. Illegale Knallkörper dürfen auf keinen Fall verwendet werden, da hierbei das Verletzungsrisiko nicht nur besonders hoch ist, sondern auch der Versicherungsschutz aufgrund von grober Fahrlässigkeit entfällt!” warnt der Versicherungsexperte.

Ist weder grobe Fahrlässigkeit noch Mutwilligkeit im Spiel gewesen, kommt die private Haftpflichtversicherung für alle Schäden auf, die Dritten zugefügt wurden. Etwa für Brandschäden an der Bekleidung, aber auch bei kostenintensiven Verletzungen wie beispielsweise bleibenden Hörschäden. Da die Schadenshöhe bei Fremdschäden sehr schnell die eigene finanzielle Existenz bedrohen kann, gilt die private Haftpflicht als unverzichtbar. Verbraucher ohne Haftpflichtversicherung sind daher gut beraten, Silvester zum Anlass zu nehmen, um endlich eine solche elementare Versicherung abzuschließen. Zudem ist die Beitragshöhe bei Haftpflichtversicherungen vergleichsweise gering, laut aktuellem Tarif- und Versicherungsvergleich auf http://www.tarifcheck24.com/haftpflichtversicherung/vergleich/ kosten günstige Haftpflichtversicherungen nur wenig mehr als 40 Euro im Jahr.

Zahlt die Versicherung auch, wenn man sich selbst einen Schaden zugefügt hat?

Für Schäden, die man sich unfreiwillig selbst zugefügt hat, kommen mehrere Versicherungen in Betracht: Ist ein Sachschaden in den eigenen vier Wänden entstanden, wird zwischen Einrichtungsgegenständen und dem Gebäude unterschieden. Sind Einrichtungsgegenstände beispielsweise durch einen Brand oder den nachfolgenden Löschwassereinsatz beschädigt worden, kommt die Hausratversicherung für die Schadenssumme auf. Ist hingegen das Gebäude betroffen, dann springt die Wohngebäudeversicherung ein.

Stürze, Verbrennungen, Vergiftungen – wie bei anderen Unfällen auch, deckt die eigene Krankenversicherung lediglich die Kosten des Heilungsprozesses ab. Ob für den Versicherungsnehmer ein Eigenanteil entsteht, etwa für die Unterbringung in einem Einzelzimmer oder für Zahnersatz, hängt jeweils von der individuellen Krankenversicherung ab. Kommt es infolge einer schweren Verletzung zu bleibenden körperlichen Schäden, tritt der Leistungsfall für die Unfallversicherung ein. Entscheidend für die Höhe der Zahlungen sind hierbei der Invaliditätsgrad und die bei Abschluss der Unfallversicherung festgelegten Leistungssummen. Dazu können bei Abschluss einer Unfallversicherung noch Zusatzleistungen wie das Krankenhaustage- und Genesungsgeld oder Sonderzahlungen bei Knochenbrüchen vereinbart werden. Eine gute Übersicht samt Vergleich der verschiedenen Unfallversicherungen bietet das Onlinevergleichsportal TARIFCHECK24 auf http://www.tarifcheck24.com/unfallversicherung/vergleich/ an. Verbraucher können mit ein paar Klicks das individuell passende Unfallversicherungspaket zusammenstellen. Wer noch rechtzeitig vor dem Jahreswechsel seinen persönlichen Versicherungsschutz prüft und individuell anpasst, kann es dann zu Silvester unbeschwert und ohne Angst “krachen lassen”.

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Die TARIFCHECK24 AG gehört mit ihrem Versicherungs- und Finanzportal Tarifcheck24.com zu einem der führenden Anbieter dieser Sparte. Seit 2001 ist das Unternehmen – bekannt aus Presse, Funk und Fernsehen – auf dem Markt. Tarifcheck24.com bietet seinen rund 25 Millionen Besuchern im Jahr umfangreiche Versicherungs- und Finanzvergleiche diverser Sparten an. Von vielen führenden Internetdiensten wird zum Beispiel der TÜV-geprüfte KFZ-Versicherungsvergleich empfohlen. Zahlreiche Onlinerechner und die persönliche Beratung zu allen gängigen Versicherungsprodukten verschaffen dem TARIFCHECK24-Nutzer schnell und effizient einen Überblick über den Markt. TARIFCHECK24 ist nominiert für die “Website des Jahres 2012”.
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