Sicherheit beim An- oder Verkauf von Immobilien

Der Kauf beziehungsweise Verkauf einer Immobilie stellt zumeist ein sehr bedeutendes Rechtsgeschäft dar und ist in der Regel mit einem hohen finanziellen Einsatz verbunden. Sicherlich auch aus diesem Grund sind bei Immobiliengeschäften zahlreiche gesetzliche Regelungen zu beachten. Um beispielsweise zu verhindern, dass ein Kauf beziehungsweise Verkauf übereilt erfolgt, muss bei jedem Immobiliengeschäft beispielsweise ein notarieller Kaufvertrag abgeschlossen werden.

Der Abschluss eines solchen Vertrags allein bietet jedoch weder dem Käufer noch den Verkäufer die Sicherheit, dass der Kaufpreis für eine Immobilie angemessen ist. Aus diesem Grund empfiehlt es sich vor Abschluss eines Kaufvertrages, den Wert einer Immobilie ermitteln zu lassen.
Dabei sollte eine solche Wertermittlung grundsätzlich durch einen anerkannten Gutachter wie zum Beispiel den Kölner Sachverständigen Stephan Graf erfolgen. Denn nur ein geprüfter Sachverständiger kennt sich mit den geltenden Richtlinien zur Verkehrs- sowie Marktwertermittlung aus und wird das Objekt von innen sowie von außen ausführlich besichtigen. Nur dadurch kann wirklich sichergestellt werden, dass auch eventuelle Baumängel erkannt, böse Überraschungen vermieden sowie finanzielle Verhandlungsspielräume geschaffen werden können.

Auf der Grundlage eines Gutachtens besteht häufig die Möglichkeit, den Kaufpreis anzupassen. Da allerdings viele Käufer beziehungsweise Verkäufer nicht über das notwendige Verhandlungsgeschick verfügen, bietet das Sachverständigenbüro Immobilienbewertung GRAF seinen Auftraggebern bei Bedarf neben vielen anderen zusätzlichen Leistungen, diese werden auf der Internetseite www.immobilienbewertung-graf.de ausführlich vorgestellt, auch die Übernahme der Kaufpreisverhandlung an.

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