Shoppen im Urlaub: immer ein Schnäppchen? – Teil 2

Plagiate aus dem Urlaub mitbringen?

Shoppen im Urlaub: immer ein Schnäppchen? - Teil 2

D.A.S. Rechtsschutzversicherung – Markenschnäppchen

Eine edle Armani-Uhr für 80 statt 300 Euro, eine Reisetasche, Marke Louis Vuitton, für 40 und das Lacoste-Polohemd für 15 Euro: Manche lokalen Märkte bieten gefälschte Markenartikel zu wahren Schnäppchenpreisen an. Damit bei der Einreise nach Deutschland jedoch kein böses Erwachen droht, gibt die D.A.S. Rechtsschutzversicherung einige Tipps. Im ersten Teil der Serie zu Schnäppchen aus dem Ausland wurde erläutert, was Urlauber bei der Mitnahme von Markenware beachten sollten.

Endlich mal eine “echte” Rolex oder eine schicke Prada-Tasche – viele Besucher von Basaren oder Märkten in Urlaubsländern erfüllen sich diesen Traum, obwohl es sich dabei um offensichtliche Markenfälschungen handelt. Womit müssen sie bei der Heimreise rechnen?
“Wenn gefälschte Markenartikel ohne kommerzielles Interesse eingeführt werden, schreitet der Zoll nicht ein”, beruhigt Anne Kronzucker, Juristin der D.A.S. Rechtsschutzversicherung. Gibt es jedoch Anhaltspunkte für gewerblichen Handel kann es nicht nur zur Beschlagnahmung kommen, sondern auch zu einer Strafanzeige (§ 143 Markengesetz). Ein Anzeichen für den geplanten Weiterverkauf kann zum Beispiel eine größere Menge ähnlicher Kleidungsstücke sein. Da die Markenhersteller heute eng mit dem Zoll zusammenarbeiten, drohen darüber hinaus womöglich noch eine teure Abmahnung sowie eine Schadenersatzklage des Unternehmens, das die Originalware herstellt.
Auch wer nur für den persönlichen Gebrauch einkauft, muss bei der Rückreise aus einem Nicht-EU-Staat die Reisefreigrenzen beachten (430 Euro bei Rückreise per Flugzeug oder Schiff bzw. 300 Euro mit Auto oder Bahn). Werden diese Wertgrenzen überschritten, müssen für Plagiate wie auch für Originalprodukte die Einfuhrabgaben entrichtet werden. Wer seine Waren dann nicht anmeldet, muss die Abgaben plus “Strafzuschlag” bezahlen und riskiert eine Strafanzeige. Auch für Plagiate gilt daher: Kaufbelege aufheben! Weitere Informationen zu Einfuhrbestimmungen bietet die Broschüre “Reisezeit – Ihr Weg durch den Zoll” des Bundesfinanzministeriums.
Weitere Informationen bietet das Rechtsportal auf www.das.de/rechtsportal
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Wussten Sie, dass…? Die D.A.S. Expertin Anne Kronzucker klärt auf!:
Dürfen Urlauber gefälschte Markenware kaufen?

– Der Zoll toleriert den Kauf gefälschter Markenware für den eigenen Gebrauch.

– Die Einfuhr gefälschter Markenartikel für den Weiterverkauf wird mit Beschlagnahmung der Ware und einer Strafanzeige geahndet.

– Von Seiten des Markenherstellers können eine Abmahnung sowie eine Schadenersatzklage drohen.
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Im Falle einer Veröffentlichung freuen wir uns über einen Beleg.

Das Bildmaterial steht unter http://www.hartzpress.de/DAS/Markenschnaeppchen/Bild1 bzw. Bild2.jpg zur Verfügung.

Bitte geben Sie bei Veröffentlichung des bereitgestellten Bildmaterials die “D.A.S. Rechtsschutzversicherung” als Quelle an – vielen Dank!

Die D.A.S. ist Europas Nr. 1 im Rechtsschutz. Gegründet 1928, ist die D.A.S. heute in beinahe 20 Ländern in Europa und darüber hinaus vertreten. Die Marke D.A.S. steht für die erfolgreiche Einführung der Rechtsschutzversicherung in verschiedenen Märkten. 2012 erzielte die Gesellschaft im In- und Ausland Beitragseinnahmen in Höhe von 1,2 Mrd. Euro. Die D.A.S. ist der Spezialist für Rechtsschutz der ERGO Versicherungsgruppe und gehört damit zu Munich Re, einem der weltweit führenden Rückversicherer und Risikoträger. Mehr unter www.das.de

Kontakt
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