Hilfe für SHB Anleger.
Das Schreiben vom 28.01.2013, welches die Anleger verschiedener SHB Innovative Fondskonzepte Immobilienfonds erhielten, enthält weitreichende Ankündigungen für die Anleger der betroffenen Fonds. Weiterhin werden sie zu einer Abstimmung aufgefordert.
Die Anleger verschiedener SHB Immobilienfonds erhielten Post mit “gemischten” Neuigkeiten. Die Schreiben vom 28.01.2013 wurden an die Anleger der Fonds SHB Renditefonds 6, SHB Altersvorsorgefonds und SHB Objekte Fürstenfeldbruck und München versandt. Die Schreiben, die sich ausgesprochen ähnlich lesen, enthalten jeweils die Mitteilung, dass es bei dem jeweiligen SHB Immobilienfonds nicht zu besten stehe. Es liege eine “wirtschaftlich kritische Situation” vor. Die Ursache hierfür seien Versäumnisse und Mängel bei der Konstruktion der Fonds sowie spätere Fehlentscheidungen.
Mindestens bei 3 SHB Immobilienfonds wurden Anleger über wirtschaftliche Schieflage informiert
Hierauf folgt die “gute Nachricht”, dass die neue Geschäftsführung einen Erfolgskurs einschlagen möchte. Hierfür sollen die Anleger über eine Neuordnung und Neubesetzung des Fondsbeirats sowie über eine Kapitalerhöhung abstimmen, die einen neuen Geschäftsführer an Bord des jeweiligen SHB Immobilienfonds holen soll. Der Kanzlei Dr. Stoll & Kollegen, an welche sich Fondsanleger wandten, liegen entsprechende Schreiben für die Fonds SHB Objekte Fürstenfeldbruck und München, SHB Renditefonds 6 und SHB Altersvorsorgefonds vor.
Diese Schreiben wurde vor dem Hintergrund erstellt, dass es bei dem Mutterkonzern des Fondsanbieters SHB Innovative Fondskonzepte AG – der FIHM AG – im vergangenen Herbst Neuerungen gab. Seitdem engagieren sich zwei neue “starke Gesellschafter” an der Spitze der FIHM AG. Es handelt sich hierbei um Herrn Schäfer und Herrn Köller von der S & K-Gruppe.
Wie die Anleger der betroffenen Fonds SHB Renditefonds 6, SHB Altersvorsorgefonds und SHB Objekte Fürstenfeldbruck und München entscheiden – ob sie den Veränderungen zustimmen oder nicht – müssen diese selbst entscheiden. Das einzige, was sich nicht empfiehlt, ist eine übereilte Entscheidung. Unabhängig davon können Anleger der betroffenen SHB Immobilienfonds, die in der aktuellen Lage auf der rechtlich sicheren Seite sein möchten, sich an einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht wenden. Die Anwälte der Kanzlei Dr. Stoll & Kollegen beraten und vertreten Anleger verschiedener SHB Immobilienfonds sowie vieler weiterer geschlossener Immobilienfonds.
Anlegern stehen auch rechtliche Möglichkeiten offen
Denn: Unabhängig davon, wie sich die Situation der SHB Immobilienfonds weiter entwickeln wird, demonstrieren die aktuellen Geschehnisse, dass ein geschlossener Immobilienfonds ein erfolgsabhängiges Unternehmen ist. Da die Investition in Immobilien jedoch Sicherheit verheißt, wurde nach Erfahrungen der Anwälte der Kanzlei Dr. Stoll & Kollegen in der Vergangenheit immer wieder Immobilienfonds von Beratern gegenüber Anlegern als “sicher” bezeichnet, obwohl jedem Unternehmen Verlustrisiken innewohnen. Wenn jedoch ein geschlossener Immobilienfonds in der Anlageberatung als “sicher” bezeichnet wurde, stellt sich dringend die Frage, ob ein Beratungsfehler vorliegt, der einen Schadensersatzanspruch der Anleger auslöst.
Es gibt auch noch weitere Ansatzpunkte für mögliche Beratungsfehler, die überprüft werden können. Ist die Investition in einen Immobilienfonds überhaupt geeignet, um die Anlageziele des Anlegers zu erreichen? Dies ist gerade bei einer Investition für eine sichere Altersvorsorge fraglich. Wurde den Anleger der jeweilige Prospekt des Immobilienfonds SHB Immobilienfonds rechtzeitig zur Verfügung gestellt? Wurde die Anleger über weitere Risiken, die mit einer Beteiligung an einem Immobilienfonds einhergehen, zutreffen aufgeklärt? Hierzu zählt beispielsweise das Risiko des unregulierten Zweitmarkts für Fondsanteile.
Anleger der verschiedenen SHB Immobilienfonds, die befürchten, dass bei ihrer Beratung Fehler passierten, sollten nicht zögern, sich an einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht zu wenden. Die Kanzlei Dr. Stoll & Kollegen hat bereits hunderte Anleger beraten, die in geschlossene Immobilienfonds investierten und hat auch schon Anleger von in Bedrängnis geratenen Fonds unterstützt. Da sich im Fall der SHB Immobilienfonds auch ein Zusammenschließen der Anleger anbietet, gibt es auch eine Interessengemeinschaft, welcher sich Anleger verschiedener SHB Immobilienfonds anschließen können.
Weitere Informationen:
Infoseite Interessengemeinschaft SHB Immobilienfonds
Die Dr. Stoll & Kollegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH besteht aus neun Rechtsanwälten und einem Steuerberater/Wirtschaftsprüfer. Einer unserer Rechtsanwälte ist außerdem als Insolvenzverwalter und Treuhänder tätig. Die teilweise jahrzehnte lange Erfahrung unserer Berufsträger in der Beratung von mittelständischen Betrieben und Weltkonzernen kombiniert mit dem vom Baden-Württembergischen Justizminister ausgezeichneten juristischen Fachwissen unseres Namensgebers, macht es uns möglich, Sie individuell und qualitativ auf höchstem Niveau zu beraten. Wir legen dabei Wert auf ein partnerschaftliches Miteinander, welches Ihre Interessen in den Vordergrund stellt. Unser oberstes Ziel ist die effektive Durchsetzung Ihrer Rechte durch Einhaltung von höchsten Qualitätsstandards in der juristischen Arbeit.
Kontakt:
Dr. Stoll & Kollegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Dr. Ralf Stoll
Einsteinallee 3
77933 Lahr
07821/9237680
kanzlei@dr-stoll-kollegen.de
http://www.dr-stoll-kollegen.de