Senkung der Krankenversicherung-Mindestbeiträge

Senkung der Krankenversicherung-Mindestbeiträge

Bundestag hat Gesetzentwurf des Bundesgesundheitsministers zugestimmt

Senkung der Krankenversicherung-Mindestbeiträge

Steuerberater Roland Franz

Essen – Viele Selbstständige (Freiberufler/Gewerbebetreibende) können den hohen Mindestbeitrag in der gesetzlichen Krankenversicherung nur noch unter größten Mühen erwirtschaften. Steuerberater Roland Franz, Geschäftsführender Gesellschafter der Steuerberatungs- und Rechtsanwaltskanzlei Roland Franz & Partner in Düsseldorf, Essen und Velbert weist darauf hin, dass Selbstständige, die ihre Krankenkassenbeiträge nicht mehr zahlen können, ihren Versicherungsschutz zwar nicht verlieren, aber in eine Art “Notlagentarif” rutschen.

“Der nun vorliegende sogenannte Referentenentwurf soll Abhilfe schaffen. Bislang gehen die Krankenkassen bei Selbstständigen immer von einem fiktiven Einkommen von 2.284,00 EUR im Monat aus. Das macht einen Betrag zwischen 400,00 EUR und 420,00 EUR monatlich für Krankenkasse und Pflegeversicherung aus. Dieses (fiktive) Mindesteinkommen soll aktuell auf 1.142,00 EUR halbiert werden. Entsprechend wird der Mindestbeitrag für Kranken- und Pflegeversicherung auf ca. 200,00 EUR/210,00 EUR sinken”, erklärt Steuerberater Roland Franz.

Der Bundestag hat dem Gesetz am 18. Oktober 2018 zugestimmt. Somit tritt die Verbesserung zum 1. Januar 2019 in Kraft.

Was im Gründungsjahr 1979 mit klassischer Steuerberatung begann, hat sich im Laufe der Jahre zu einem fachübergreifenden Full-Service-Angebot entwickelt. Die Kanzlei Roland Franz & Partner in Düsseldorf, Essen und Velbert ist seit mehr als 30 Jahren die erste Adresse für kompetente Steuerberatung, Rechtsberatung und mehr. Die rund 30 Mitarbeiter der drei Niederlassungen bieten individuelle, auf die jeweilige Situation angepasste, Lösungen. Die ersten Schritte zur Realisierung einer fachübergreifenden Mandantenberatung wurden bereits Anfang der 90er Jahre durch Kooperation mit einer Wirtschaftsprüfungspraxis und einer Rechtsanwaltskanzlei im gleichen Hause geschaffen. Heute bietet Roland Franz & Partner als leistungsstarke Partnerschaftsgesellschaft vielfältige Beratungs- und Serviceleistungen aus einer Hand, die für die Mandanten Synergieeffekte auf hohem Niveau sowie eine Minimierung des Koordinationsaufwandes gleichermaßen nutzbar machen.

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