Senioren sollten mit ihren Fragen zum Rechtsanwalt gehen

Deutschland hat keine Fachanwaltschaft für Seniorenrecht. Zum Übergang in den Ruhestand, Erben und Vererben bes. in Patchworkfamilien, zu Unterhalt, Schenkung, Nießbrauch, Schwerbehinderung, Heimunterbringung, Vorsorgevollmacht u. Geldanlagen sollten sie sich dennoch professionell beraten lassen.

Damit Senioren den Lebensabend wirklich genießen können, müssen beizeiten sorgfältig Vorkehrungen getroffen werden. Eine Beratung beim Rechtsanwalt ist dabei unumgänglich.

Der demografische Wandel ist eine der größten gesellschaftlichen Herausforderungen. Dies gilt auch für Rechtsfragen. In Deutschland existiert, anders als in den USA, keine Fachanwaltschaft für Seniorenrecht. Dabei brennt den Senioren eine Vielzahl von Fragen unter den Nägeln.

Wer mit 65 oder früher aus dem Erwerbsleben ausscheiden möchte, muss Acht geben: Kein Arbeitsverhältnis endet “von allein”. Nötig ist immer ein Beendigungsakt, also eine Kündigung, einer Befristung oder einer Aufhebungsvereinbarung. Entscheidet man sich für die vorzeitige Altersrente, bedeutet das regelmäßig Abschläge in allen noch folgenden Lebensjahren. Eine solche Entscheidung fällt allein der Beschäftigte, nicht der Arbeitgeber, auch nicht bei der sozialen Auswahl im Rahmen von betriebsbedingten Kündigungen. Um weder Sperrzeiten noch eine erhebliche Kürzung der Dauer beim Arbeitslosengeldbezug zu riskieren, bedarf es einer umfassenden fachmännischen Beratung.

Viele Menschen wünschen sich irgendwann mehr Freizeit und einen Teilzeitarbeitsplatz. Das Gesetz bietet Möglichkeiten, eine Reduzierung der Arbeitszeit durchzusetzen. Bei gesundheitlichen Einschränkungen bietet es sich an, diese amtlich feststellen zu lassen. Schwerbehinderung ist dabei nur eine Möglichkeit. Wo mindestens ein Behinderungsgrad von 30 Prozent vorliegt, sollte man einen Antrag auf Gleichstellung mit schwerbehinderten Menschen stellen.

Dadurch bleibt in vielen Fällen der Arbeitsplatz gesichert. Der Begriff der Behinderung ist nicht nur auf die körperliche Funktionstüchtigkeit bezogen. Das Gesetz kennt darüber hinaus geistige, seelische und soziale Behinderungen und Beeinträchtigungen.

Banken sind gesetzlich zu umfänglicher Beratung verpflichtet. Sichere Geldanlagen, Wertpapiere oder Aktien, fällige Lebensversicherungen und Abfindungen: Die Anliegen von Senioren sind ein großes Stück vom Kuchen. Bei mangelhafter Aufklärung über die Risiken unterschiedlicher Geldanlagen bestehen gute Aussichten, Klagen auf Schadensersatz zu gewinnen.
Fast jeder möchte den Lebensabend in den eigenen vier Wänden verbringen. Wo Verwandte oder Pflegedienste keine adäquate Versorgung gewährleisten können, herrscht Unsicherheit. Die Suche nach einer geeigneten Einrichtung sollte frühzeitig beginnen. Behalten Sie die entstehenden Kosten im Blick: Wer zahlt wie viel? Was zahlen mögliche Versicherungen? Welche staatlichen Hilfen gibt es?

Oft schränken Krankheit oder Behinderung die Mobilität im Alter ein. Unerlässlich ist es, sich über Rechte und Pflichten pflegender Personen zu informieren. Schließlich begibt man sich in ein Abhängigkeitsverhältnis. Das Landesgesetz über Wohnformen und Teilhabe (LWTG) verlangt, dass “Einrichtungen mit besonderer konzeptioneller Ausrichtung” den Zugang zu gesellschaftlichen Ereignissen garantieren.

Berücksichtigen Sie beim Abfassen des Testamentes die Lebensentscheidungen der Kinder. Wohnen sie in der Nähe, kann eine Nießbrauchsregelung für die eigene Immobilie sinnvoll sein.

Patchworkfamilien sind auf dem Vormarsch. Wer dem überlebenden Partner und seinen Kindern böse Überraschungen ersparen möchte, sollte frühzeitig kompetente Beratung suchen. Kluge Vorkehrungen vermeiden hässliche Streitereien – und den Zugriff des Staates auf Vermögen und hohe Steuerbelastungen. In manchen Fällen ist eine Schenkung oder ein Vorabvermächtnis zu Lebzeiten angeraten. Umgekehrt sind Kinder zu Unterhaltszahlungen im Rahmen ihrer Möglichkeiten verpflichtet. Freigrenzen schützen sie vor maßlosen Übergriffen von Behörden.

Die Vorsorgevollmacht muss nicht beim Notar abgefasst werden. Aber: Existiert keine Vollmacht, die im Ernstfall einen gesetzlichen Vertreter Ihres Vertrauens benennt, bestimmt das Gericht einen Vertreter. Dies muss weder der Partner noch ein Kind sein. Auch hier leistet Ihr Rechtsanwalt gute Dienste: Sie können ihn als kompetenten Unterstützungs- und Kontrollbevollmächtigten einsetzen.

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Rechtsanwaltskanzlei mit Fachanwaltschaften für Arbeitsrecht, Familienrecht, Erbrecht

Dr. Bastgen RAinnen
Margit Dr. Bastgen
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