Seminare zum BKleingG – Bedrohte Kleingartenanlagen – Kleingärtner können sich zur Wehr setzen !

Seminare zum BKleingG – Bedrohte Kleingartenanlagen – Kleingärtner können sich zur Wehr setzen !

Die Praktiker-Seminare GbR führt bundesweit Seminare zum Kleingartenrecht durch. Im Mittelpunkt steht die Abwehr unlauterer Angriffe auf Kleingartenanlagen und Versuchen der Baulandumwandlung.

Bild“Bedrohte Kleingartenanlagen: Zur Abwehr von unlauteren Angriffen auf das deutsche Kleingartenwesen”, ist der Titel der Seminare.

Siehe auch www.praktiker-seminare.com/315401/315422.html

Die Versuche, Kleingartenvereine und Kleingartenanlagen mit unterschiedlichen juristischen Hebeln anzugreifen und damit Kleingärtnern “das Fell über die Ohren zu ziehen” und sie aus ihren Kleingärten zu vertreiben, haben in den letzten Jahren zugenommen. So werden bspw. zunehmend Grundstücke, auf denen sich KGA befinden, aufgekauft, um anschließend dann die gewinnträchtige Baulandumwandlung zu betreiben. Über politische Ebenen wird versucht, auf die Bauleitplanung Einfluß auszuüben. Dem voraus geht mitunter ein z.T. unlauterer und trickreicher Umgang (um nicht zu sagen ein “Umspringen”) mit einzelnen Kleingärtnern und Vorständen von Kleingartenvereinen, die in ihren Reaktionen bisweilen eingeschüchtert, verängstigt oder verunsichert sind. Dabei dann auftretende Fehler, ebenso ggf. einsetzender Unfrieden innerhalb eines KGV, können im Ergebnis schlußendlich wiederum instrumentalisiert werden bei den Versuchen, auf politische Mandatsträger Einfluß auszuüben. Ziel dieser Versuche bleibt stets die Baulandumwandlung. Ob dies Erfolg hat, ist jedoch keineswegs sicher. Abwehrmaßnahmen haben durchaus Aussicht auf Erfolg. Wichtig ist, daß Kleingärtner und KGV-Vorstände mit den hier relevanten juristischen Grundlagen vertraut sind. In dem Seminar geht es neben der Vermittlung wichtiger allgemein-grundlegender Rechtszusammenhänge des deutschen Kleingartenrechts (BKleingG und Rechtsprechung), auch um Fragen des Bauplanungsrechts bzw. der Bauleitplanung, sowie des Vertragsrechts (hinsichtlich der Pacht- und Unterpachtverträge) und des Bestandsschutzes. Ebenso werden taktische Fragen angesprochen und ein Erfahrungsaustauch durchgeführt.

Die Inhalte im einzelnen :

I. Allgemeine Grundlagen des Kleingartenrechts

– Unterscheidung Öffentliches Recht / Privatrecht

– Die Rechtsquellen im Kleingartenrecht / Geltungsfaktoren

– Gelegentliche unsaubere und unheilvolle
Vermengungen/Verwechslungen der Rechtsquellen im
Kleingartenrecht

– Unterscheidungen: Kleingartenanlagen, Erholungsanlagen u.a. …

II. Die dreifache Rolle der Kleingarten-Bezirksverbände …

– … als Pächter und Verpächter bzw. Zwischenpächter (Vertragsrecht)

– … als Dachorganisation ggü. den einzelnen KGV / Die
Bedeutung der Satzung des Bezirksverbands (Vereinsrecht)

– … als Träger von Fachwissen und Organ für Beratung und
Empfehlungen

– Gelegentliche unsaubere Vermengungen/Verwechslungen der drei
Rollen bzw. Funktionen der Bezirksverbände

III. Die Landesverbände im Kleingartenwesen

IV. Die Bedeutung und rechtliche Funktion des einzelnen KGV

– Befugnisse, Verantwortung, Zuständigkeiten

– Die Satzung des KGV

V. Die Kündigung des Pachtvertrages (zu einer KGA) durch den
Grundstückseigentümer

– § 9 BKleingG / §§ 30 ff. BauGB

VI. Kleingartenwesen und Bauleitplanung

– Bebaungspläne und Flächennutzungspläne. Beteiligungsrechte
der Bürger.

– Zur Bestandssicherheit einer KGA

VII. Die korrekte kleingärtnerische Nutzung (im Sinne des BKleingG)
als Voraussetzung der Bestandssicherheit einer KGA

VIII. Die wesentlichsten Pflichten und Regelungen für Kleingärtner und KGV

– Grundsätzliches zur Rechtsmethodik: Wortlaut, Kontext und
objektiver Zweck von Rechtsnormen

– Die Drittelregelung / Heckenhöhen / Kompostierung / u.a. …

– Die umfassende Einfriedung (Außen-Umfriedung) und das Verbot
des Durchbruchs

– Einjährige Nutzpflanzen, Gemüsebeete, Blumenbeete

– Verbotenes Dauerwohnen / Bauliche Aspekte / u.a. …

– Die Gartenbegehung (zur Kontrolle) und die Beachtung des § 242 BGB

IX. Zur Pkw-Befahrbarkeit (Zugänglichkeit) einer KGA und mögliche
Beschränkungen durch Beschlüsse der KGV-Mitgliederversammlung

X. Destruktive gegen KGV bzw. KGA gerichtete Strategien

– Spaltstrategien und Stiftung von Unfrieden

– Unsinnige Theorien über mögliche Pkw-Fahrverbote “durch den
Grundstückseigentümer”, insoweit im Einzelfall gewohnheitsrechtliche
Aspekte, Bestandsschutz, und der § 226 BGB ignoriert werden

– Weitere Tricks zur Panikerzeugung

– Die Taktik der zunehmenden Anzahl leerstehender Parzellen
(durch Angstausbreitung und Verunsicherung)

– Versuche von Instrumentalisierungen von KGV-Funktionsträgern

– Typische Fehler von KGV-Funktionsträgern / Fallstricke

– Sinn oder Unsinn von “Beschwichtigungsversuchen” ggü. Eigentümern,
denen es nur um Baulandumwandlung geht. Gefährliche Illusionen.

Der Dozent ist Axel Quandt. Er ist seit 1992 a u c h Dozent für Ordnungsrecht. Er begann damit bei staatlichen Studieninstituten und Fachhochschulen. Dabei befasst er sich u.a. oft auch mit Fragen des Bauordnungsrechts, der Bauleitplanung und des BKleingG. Gezielt und intensiv beschäftigt sich Axel Quandt seit 1998 mit dem BKleingG (u.a. auch in verschiedenen Petitionen).

Vgl. www.praktiker-seminare.com/315401/home.html

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