Das Thema Selbstanzeige hat viele prominente Beispiele und wahrscheinlich ist inzwischen eine Rekordzahl erreicht worden. Möglicherweise ändert sich dies zukünftig.
Die Bedingungen für eine strafbefreiende Selbstanzeige bei Steuerhinterziehung sind seit Beginn des Jahres 2015 verändert und verschärft worden. Die Voraussetzungen für eine wirksame Selbstanzeige sind nun gesetzlich schärfer gesetzt. Steuerberater Jürgen-Dieter Körnig aus Mannheim informiert über die künftigen Neuregelungen.
Neue Regeln im Überblick
Auch 2015 gilt: Die Selbstanzeige und somit die Möglichkeit von Straffreiheit ist weiterhin möglich. Was sich ändert, sind die Voraussetzungen, an die die Selbstanzeige gebunden ist. Die Regeln sind enger gefasst und vor allem wird die finanzielle Belastung angehoben. Folgende Änderungen gelten künftig für die Selbstanzeige. Die Straffreiheit ist seit dem 01. Januar 2015 grundsätzlich nur noch bis zu einem hinterzogenen Betrag in Höhe von 25.000 EUR je Tat möglich. Bisher lag die Grenze bei 50.000 EUR. Bis zu diesen Grenzen ist kein Strafzuschlag zu zahlen. Die Höhe des Strafzuschlags liegt derzeit bei fünf Prozent des hinterzogenen Betrags. Ab 2015 wird der Strafzuschlag nun anhand der Höhe des hinterzogenen Betrages berechnet. Ab dem 01. Januar 2015 werden dann 10% bei einem hinterzogenen Betrag bis zu 100.000 EUR fällig, 15% bei einem hinterzogenen Betrag zwischen 100.000 EUR und bis zu 1.000.000 EUR und 20% bei einem hinterzogenen Betrag über 1.000.000 EUR. Zudem werden ausnahmslos Hinterziehungszinsen für den hinterzogenen Betrag erhoben. Diese müssen in einer festgesetzten Frist beglichen werden, andernfalls ist keine Straffreiheit möglich. Änderungen gibt es auch bei der Verjährungsfrist. Bisher lag sie regelmäßig bei fünf Jahren und nur in besonders schweren Fällen (§ 370 Abs. 3 Nr. 1 bis 5 AO) bei zehn Jahren. Inzwischen gelten immer zehn Jahre. Das bedeutet, dass Steuern, die mehr als fünf Jahre vor der Selbstanzeige hinterzogen worden sind, künftig nicht mehr verjährt sind. Ein Steuerberater informiert seine Mandanten ausführlich über weitere Neuregelungen bezüglich der Selbstanzeige.
Für offene Fragen und nähere Informationen steht Steuerberater Jürgen-Dieter Körnig in seiner Kanzlei in Mannheim gerne zur Verfügung.
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Steuerberater Jürgen-Dieter Körnig
Herr Jürgen-Dieter Körnig
O4 5
68161 Mannheim
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email : pr@deutsche-stadtauskunft.ag
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