Anscheinend hat die Kapitalgesellschaft SEB Asset Management S.A. die Entscheidung getroffen, den Fonds ,,SEB Optimix Ertrag” mit Wirkung zum 11.12.2012 endgültig zu schließen.
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart, Hannover, Bremen, Nürnberg und Essen www.grprainer.com führen aus: Bereits mit Wirkung zum 27.02.2012 hatte der Verwaltungsrat der SEB Asset Management S.A. den Beschluss gefasst, Rücknahmen der Anteilscheine auszusetzen und Zeichnungen zurückzuweisen. Allem Anschein nach drohen den Anlegern nun noch weitere schlechtere Nachrichten. So soll der Verwaltungsrat nun beschlossen haben, den Fonds “SEB Optimix Ertrag” endgültig zu schließen und somit auch zu liquidieren. Das heißt für die Anleger und Interessenten, dass die Anteilrücknahme gänzlich ausgesetzt und die Anteilsausgabe gänzlich eingestellt wird. Offenbar kommt als Ursache für die Probleme des Fonds vor allem die hohe Investition in illiquide, offene Immobilienfonds in Betracht, welche momentan gleichermaßen geschlossen seien oder auch abgewickelt würden.
Das Marktumfeld für Immobiliendachfonds und auch für offene Immobilienfonds ist schon seit Längerem angespannt und wie es scheint sind auch für das nächste Jahr keine positiven Branchenmeldungen in Sicht. Es heißt, dadurch könne eine nachhaltige Öffnung des Fonds nicht mehr garantiert werden, da es vermutlich zu mehr Rücknahmeanträgen für den Fonds SEB Optimix Ertrag durch die Anleger komme. Vorgesehen seien eine Auflösung des Fondsvermögens innerhalb einer Frist von 5 Jahren und eine periodische Auszahlung an die Anleger. Weitere Verzögerungen seien allerdings nicht ausgeschlossen, da der Liquidationsprozess des Fonds von der Liquidierung der Zielfonds abhängt.
Für die Anleger des Fonds könnte daher – neben hohen Kapitalverlusten – sogar die Gefahr eines Totalverlustes der Beteiligungen drohen. Denn die Verwertung der Immobilien aus den Zielfonds könnte möglicherweise nicht ausreichen, um die bestehenden Verbindlichkeiten zu tilgen. Die Betroffenen wissen oftmals nicht, ob und wie ihre Beteiligungen noch zu retten sind.
Ein im Kapitalmarktrecht tätiger Rechtsanwalt prüft, ob Anleger Schadenersatzansprüche aufgrund einer Falschberatung geltend machen können.
Neben der Überprüfung des Anlegervertrages wird ein kompetenter Rechtsanwalt umfassend und einzelfallbezogen prüfen, ob und gegen wen Ihnen möglicherweise Ansprüche zustehen könnten. Insbesondere wird geprüft, ob Sie über die Risiken einer solchen Beteiligung umfassend aufgeklärt worden sind.
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