Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte
bestätigt grundlegende Rechte russischer Scientologen
Am 2. Oktober 2014 hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (ECHR) eine Entscheidung gefällt, in welcher festgestellt wurde, dass die Weigerung, die Scientology Kirche von Sankt Petersburg als Körperschaft einzutragen die Artikel 9 und 11 der Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten verletzt.
Eine Gruppe russischer Bürger, einschließlich sechs Mitglieder der Scientology-Religion, hatten Beschwerde beim ECHR eingereicht, weil die Behörden sich entgegen dem Gesetz geweigert hatten, die Gruppe als rechtliche Körperschaft einzutragen.
Die Scientologen aus dieser Gruppe, geführt von Frau Galina Shurinova, hatten im Zeitraum von März 1995 bis August 2003 sechs Anträge für die Registrierung ihrer Kirche gestellt. Die Behörden verweigerten die Anträge jedes Mal mit neuen Begründungen.
Die Antragssteller legten vor Gericht Widerspruch ein. Das Sankt Petersburger Amtsgericht erachtete die Verweigerung jedoch als gesetzeskonform aufgrund der vermeintlich mangelnden Zuverlässigkeit des vorgelegten Dokuments, welches das Bestehen der Gruppe seit fünfzehn Jahren bestätigt hatte. Im Mai 2006 wurde dieser Entscheid rechtskräftig.
Aufgrund dieser Verweigerung mussten die Antragssteller sich an den ECHR wenden, um ihre Rechte zu verteidigen. Sie bezogen sich auf Artikel 9 (Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit) und auf Artikel 11 (Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit) der Konvention, die zu befolgen sich Russland verpflichtet hat.
Die jetzige Entscheidung ist die bisher dritte des Europäischen Gerichtshofs zum Schutz der Religionsfreiheit, welche auch die Scientology Kirche betrifft. 2007 stellte der Europäische Gerichtshof eine Verletzung der Konvention bezüglich der Wiedereintragung der Scientology Kirche in Moskau fest. In 2009 verurteilte der ECHR einen weiteren Verstoß gegen die Konvention. Es ging um die Eintragung der Scientology Kirchen Surgut und Nizhnekamsk.
Einer der Initiatoren des Antrags an den ECHR, Frau Nadezhda Schemeleva, äußerte sich folgendermaßen:
„Wir hoffen, dass diese Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs den Behörden helfen wird, das Gesetz bezüglich Gewissensfreiheit auf eine Ebene mit internationalen Standards zu bringen. Ich bin stolz darauf, dass russische Scientologen, indem sie für ihre Rechte kämpfen, die Grundlage für größere religiöse Freiheit für alle legen.“
Die Entscheidung ist für alle 46 Mitgliedsländer des Europarats rechtsgültig.
Die Scientology-Religion wurde Anfang der 1950er von L. Ron Hubbard ins Leben gerufen, die erste Scientology Kirche wurde 1954 von Anhängern Hubbards in den USA gegründet. Die Scientology-Gemeinschaft umfasst heute über 11.000 Kirchen, Missionen und Gruppen in 184 Ländern und Millionen von Gemeindemitgliedern. Über 50 Scientology-Gruppen und Missionen arbeiten in Russland – von Sankt Petersburg bis nach Wladiwostok.
Für weitere Informationen über Scientology besuchen Sie Websites www.scientology.de.
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