(ddp direct) Innerhalb eines Berufungsprozesses wurden zwei Unternehmer am Landgericht Tübingen zu Haftstrafen von zwei Jahren, ausgesetzt zu drei Jahren Bewährung, verurteilt. Die beiden Geschäftspartner vermittelten rund 160 polnische Haushaltshilfen in deutsche Familien, in denen sie eine 24-Stunden-Pflege gewährleisteten. Die monatlichen Zahlungen der Familien an die Vermittlungsagentur beliefen sich auf maximal 1400 Euro. Die Unternehmen begriffen sich nicht als Arbeitgeber, sondern lediglich als Vermittler sowie ihre Pflegekräfte als selbstständige Betreuer und keineswegs als Angestellte. Das Landgericht Tübingen erkannte hierin jedoch einen Verstoß und errechnete einen Schaden von etwa 450.000 Euro, die nicht an die Sozialversicherungen abgeführt worden waren.
Millioneneinnahmen wären möglich
Dieses Urteil steht exemplarisch für die Unsicherheit und Unfähigkeit bei der Bekämpfung der Schwarzarbeit in Deutschland. Verurteilt werden Unternehmer mit einer Vermittlungsagentur, die im Gegensatz zu dem Heer der Schwarzarbeiter in deutschen Haushalten transparent gearbeitet haben. Nach intensiven Untersuchungen und einer Akribie, wie sie selten zu finden ist, errechnete sich ein Schaden von 450.000 Euro. Zum Vergleich: Eine Studie des hessischen Sozialministeriums schätzt die Zahl der Schwarzarbeiter auf zwischen 200.000 und 500.000. Legt man hierbei einen monatlichen Beitrag zur Sozialversicherung von 250 Euro im Monat an und geht von einer sehr geringen Zahl an Schwarzarbeitern von etwa 150.000 aus, lässt sich ein Gesamtschaden von 37,5 Millionen Euro errechnen – pro Monat! Das wäre doch ein Ansatz!
Vergeudete Energie
Stattdessen werden Menschen in einem hohen Maß verurteilt, die möglicherweise Fehler begangen haben oder kein ausreichend juristisches Wissen hatten, jedoch ihren Kunden sowie ihren polnischen Pflegerinnen in eine Win-Win-Situation brachten: Die Familien konnten sich eine Pflegefachkraft leisten, die eine intensive und sehr belastende 24-Stunden-Pflege gewährleisten konnte, die Betreuerinnen hingegen konnten nicht nur von der vergleichsweise guten Bezahlung profitieren, sondern standen – im Gegensatz zu dem Heer der unbekannten Schwarzarbeiter – nicht rechtlos da.
Das Urteil des Tübinger Landgerichts sollte daher nicht nur als zweischneidiger Erfolg gegen Schwarzarbeit gewertet werden, sondern sollte vielmehr als Chance begriffen werden, die bestehenden Lücken zu schließen. Deutschland leidet bereits heute unter einem akuten Mangel an Pflegefachkräften. Die aktuellen Änderungen innerhalb der Novellierung des Pflegegesetzes werden hieran nichts ändern. Um den Menschen eine würdige Pflege ermöglichen zu können, muss Deutschland seine rechtlichen Rahmenbedingungen eindeutig verbessern. So sollten ebenso ausländische Pflegekräfte gestärkt werden als auch ihre vermittelnden Agenturen. Nur mit diesem aufrechten juristischen Gang kann es gelingen, die Schwarzarbeit einzudämmen und die zu schützen, die ehrlich sind und ein Recht auf Sicherheit haben. Dazu bieten wir gern unsere Hilfe an.
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