Schutzmöglichkeiten privater Kreditnehmer bei Krediten in Schweizer Franken

Wie es scheint sind von der Abkopplung der Schweizer Franken vom Euro seitens der Schweizer Nationalbank am 15.01.2015 auch viele private Kreditnehmer betroffen; diese sind allerdings nicht schutzlos

NOETHE LEGAL Rechtsanwälte, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Köln und Zürich führt aus:

Dass Kredite in Schweizer Franken für Geschäftskunden und private Verbraucher teurer geworden sind liegt daran, dass der Wert des Franken im Vergleich zum Euro seit der Abkoppelung des Wechselkurses angestiegen ist. Häufig haben private Verbraucher Kredite in Schweizer Franken aufgenommen, da diese niedriger verzinst waren.

Nunmehr müssen Verbraucher jedoch Wechselkursverluste hinnehmen, sodass sich die günstigeren Zinsen letztlich nicht gelohnt haben werden. Zu beachten ist jedoch, dass die Banken gegenüber Kreditnehmern über das Wechselkursrisiko aufklären müssen. Unterlässt eine Bank eine diesbezügliche Aufklärung, so kommen Schadenersatzansprüche in Betracht.

Dass Kreditverträge widerrufen werden können, ist Verbrauchern häufig nicht bekannt. Dennoch kommt grundsätzlich auch ein Widerruf des Kreditvertrages in Betracht. Zu beachten ist hier allerdings die Widerrufsfrist. Allerdings kommt bei einer nicht ordnungsgemäßen Aufklärung des Kreditnehmers über die Widerrufsmöglichkeiten ein Widerruf auch noch nach längerer Zeit in Betracht, denn die Widerrufsfrist beginnt in diesem Fall nicht zu laufen.

Sowohl im Falle der erfolgreichen Geltendmachung eines Schadenersatzanspruches als auch im Falle des erfolgreichen Widerrufs wird der Kreditnehmer so gestellt, als hätte er den Kreditvertrag nicht abgeschlossen. Damit kann er einen neuen Kreditvertrag in Euro abschließen, bzw. seinen Kreditvertrag eventuell in Euro umrechnen lassen, sodass Wechselkursverluste nicht hinngenommen werden müssen.

Gerade zwischen Banken und Verbrauchern kommt es immer wieder zu Streitigkeiten, insbesondere im Bereich von Kreditverträgen mit hohen Beträgen. Im Bankenrecht ist entsprechendes Fachwissen sowie die Kenntnis der einschlägigen Rechtsprechung häufig der Schlüssel zur erfolgreichen Durchsetzung etwaiger Ansprüche.

Sie erwartet an unseren Standorten in Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Köln und Zürich ein engagiertes, verlässliches und spezialisiertes Team von Berufsträgern.

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