Freizügigkeit ist gegeben, wenn es keine auf der Staatsangehörigkeit beruhende unterschiedliche Behandlung der Arbeitnehmer der Mitgliedstaaten in Bezug auf den Zugang zur Beschäftigung, die Beschäftigung, die Entlohnung und die sonstigen Arbeitsbedingungen gibt.
Das trifft auch auf verschuldete Menschen mit drohender Privatinsolvenz zu. Eine Privatinsolvenz kann in Deutschland bis zu 9 Jahren dauern. Da macht es schon einen Unterschied, wenn man in England bereits nach 18 Monaten sämtliche Eintragungen einer Privatinsolvenz los ist. Das heißt, man ist wieder voll geschäftsfähig und kann unternehmerisch tätig werden.
Bereits im Jahre 2000 hat die EU beschlossen, dass alle EU Bürger dort Privatinsolvenz anmelden können, wo sie leben. Einzige Voraussetzung ist, dass man am Wohnsitz mindestens ein halbes Jahr angemeldet sein muss. Der Umstand, dass England kein Meldegesetz kennt, ist dabei besonders hilfreich. Meldet man Privatinsolvenz in England an, dann ist diese in allen anderen EU Mitgliedsstaaten wirksam. Hierunter fällt auch ein Verbot von weiteren Zwangsvollstreckungsmaßnahmen. Die Wirksamkeit ist dabei nicht mit weiteren Förmlichkeiten verknüpft (Art. 17 EuInsVO Nr. 1346/2000) Der Bundesgerichtshof stellt in einem Urteil fest, dass eine Restschuldbefreiung durch eine Privatinsolvenz in England auch in Deutschland wirksam ist.
In England haben Titel und die deutschen Zwangsvollstreckungsmaßnahmen keine Rechtsbasis. Das heißt: haben Sie eine Adresse in England, eine sogenannte Weg-Adresse, und dem Gläubiger ist dies bekannt, ist ihm auch bewusst, dass er nichts mehr gegen Sie in der Hand hat. Das ist alles absolut legal.
Weg-Adresse
Angelika Achtzehn
Otto Lindenmayer Str. 28
86153 Augsburg
Deutschland
E-Mail: weg.adresse@gmail.com
Homepage: http://weg-adresse.de
Telefon: (09191) 83 999 84
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